Sollte man kennen: 7 wich­tige Urteile des BAG aus 2018

von Tanja Podolski

14.12.2018

3 Frau Egenberger und die Kirche

Die Kirchen hatten in Deutschland stets einen arbeitsrechtlichen Sonderstatus. Der ist sogar in der Verfassung verankert: Über Art. 140 Grundgesetz gilt die Weimarer Reichsverfassung, und danach dürfen die Kirchen hierzulande ihre inneren Angelegenheiten alleine regeln. Als Arbeitgeber hat die Kirche ihre Stellen weitgehend an die Religionszugehörigkeit geknüpft.

Schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dieser weiten Praxis eine Ende gesetzt (Urt. v. 17.04.2018, Az. C-414/16). Die Frage, ob für eine Stelle die Kirchenzugehörigkeit eine notwendige und gerechtfertigte Anforderung sei, müsse einer wirksamen Kontrolle durch staatliche Gerichte unterliegen. Zumindest die Überprüfung, ob ihre Entscheidung "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" ist, müsse die Kirche sich gefallen lassen. Das BAG konnte damit nicht mehr anders, als der Bewerberin eine Entschädigung wegen Diskriminierung zuzusprechen (Urt. v. 25.10.2018, Az.: 8 AZR 501/14).

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: 7 wichtige Urteile des BAG aus 2018 . In: Legal Tribune Online, 14.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32737/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen