Sollte man kennen: 7 wich­tige Urteile des BAG aus 2018

von Tanja Podolski

14.12.2018

2 Streikaufruf

Sobald es um Streik geht, werden die Begriffe im Arbeitsrecht martialisch: Arbeitskampf, Streikmobilisierung, Kampfparität. Zumindest muss der Arbeitgeber dabei die Waffe nicht gegen sich selbst richten, sprich: Er muss Steißmaßnahmen nicht auf seinem eigenen Betriebsgelände dulden. So die bisherige Rechtsprechung.

Und dann kam das BAG: Wenn das Betriebsgelände so weit außerhalb gelegen ist, dass die Mitarbeiter mit dem Auto anreisen, muss der Arbeitgeber eine kurzzeitige, "situative" Beeinträchtigung auf Arbeitgeberseite dulden, entschied das BAG (Urt. v. 20.11.2018, Az. 1 AZR 189/17). Das Erfurter Gericht wies allerdings darauf hin, dass es sich hier die "konkreten örtlichen Gegebenheiten" angeschaut hat. Diese ließen in diesem Fall andere Mobilisierungsmöglichkeiten faktisch nicht zu. Das sei aber eine Einzelfallentscheidung.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: 7 wichtige Urteile des BAG aus 2018 . In: Legal Tribune Online, 14.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32737/ (abgerufen am: 17.03.2024 )

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