Sollte man kennen: Sechs wich­tige Urteile des BAG aus 2017 – und ein inter­es­santer Ver­g­leich

von Tanja Podolski

13.12.2017

2/7: Betriebsratswahlen 2018 gerettet

Was für die Bundestagswahl nicht gut genug ist, reicht allemal für die Betriebsratswahlen: Das für diese vorgesehene d'Hondtsche Höchstzahlverfahren verstößt nicht gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), entschied das BAG (Beschl. v. 22.11.2017, Az. 7 ABR 35/16).

Weil alle gängigen Verfahren Abweichungen vom sog. "Idealanspruch" haben, habe der Verordnungsgeber einen "Gestaltungsspielraum" bei der Auswahl. Und schließlich, so die spannende These des Landesarbeitsgerichts, die das BAG bestätigte, ginge es bei der Betriebsratswahl nicht um eine streng spiegelbildliche Repräsentation, sondern (nur) darum, dass sich die Belegschaft "wiederfindet". Die Richter in Erfurt erklärten zudem, das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren fördere die Mehrheitssicherung, was ein anzuerkennendes Ziel sei. Das Verfahren wurde für die Wahl zum Bundestag schon vor Jahrzehnten als untauglich befunden wurde.

Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Sollte man kennen: Sechs wichtige Urteile des BAG aus 2017 – und ein interessanter Vergleich . In: Legal Tribune Online, 13.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25987/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen