Druckversion
Mittwoch, 14.01.2026, 19:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bag-8-azr-62-19-kopftuch-verbot-schule-religion-neutralitaet-berlin
Fenster schließen
Artikel drucken
42606

BAG zu Diskriminierung wegen der Religion: Wie viel Kopf­tuch ver­trägt die Schule?

von Tanja Podolski

26.08.2020

Schüler im Klassenzimmer

(c) stock.adobe.com - Syda Productions

Das Land Berlin stellt eine Lehrerin nicht ein, weil sie ein Kopftuch trägt. Es verweist auf das Berliner Neutralitätsgesetz. Doch bekommt sie dafür auch eine Entschädigung wegen Diskriminierung nach dem AGG?

Anzeige

Muss man hinnehmen, dass eine Lehrerin ein Kopftuch trägt? In Berlin bewarb sich eine das Kopftuch tragende Muslima für diesen Job. Schon beim Erstgespräch sprach sie ein Mitarbeiter der regionalen Schulaufsicht auf ihr Kopftuch und das Verbot des Tragens im Unterricht nach dem Berliner Neutralitätsgesetz an. Das Gesetz regelt in § 2, dass Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag in den öffentlichen Schulen keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen. Ausgenommen davon ist nur der Religions- oder Weltanschauungsunterricht.  

Die Frau erklärte dem Mitarbeiter in diesem Gespräch, sie werde das Kopftuch im Unterricht nicht ablegen. Das Land stellte die Frau nicht ein, die daraufhin auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) klagte. Sie ist der Überzeugung, aufgrund ihres Kopftuches und damit wegen Diskriminierung aufgrund der Religion nicht eingestellt worden zu sein.  

Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage mit Verweis auf das Neutralitätsgesetz ab (ArbG Berlin, Urt. v. 24.05.2018, 58 Ca 7193/17). Das Landesarbeitsgericht (LArbG) Berlin-Brandenburg sprach ihr rund 5000 Euro wegen Diskriminierung zu (Urt. v. 27.11.2018, 7 Sa 963/18). Am Donnerstag wird das Bundesarbeitsgericht den Fall entscheiden (BAG, Az. 8 AZR 62/19).  

Pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist verfassungswidrig 

Die Vorarbeit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) längst gemacht: Bereits im Jahr 2015 entschied der Erste Senat, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen ist nicht mit der Verfassung vereinbar ist (Beschl. v. 27.01.2015, Az. 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10). Denn das verstoße gegen die in Art. 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes (GG) garantierte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Damals ging es allerdings nicht um das Berliner Neutralitätsgesetz, sondern um ein pauschales Kopftuchverbot im nordrhein-westfälischen Schulgesetz (SchulG NRW).  

In diesem Fall in NRW hatten allerdings zwei Frauen geklagt, die sich gegen arbeitsrechtliche Sanktionen gewehrt hatten. Die Frauen hatten als Angestellte an öffentlichen Schulen im Dienst ein Kopftuch bzw. als Ersatz hierfür eine Wollmütze getragen und dafür vom Land zunächst Abmahnungen und schließlich die Kündigung erhalten. Mit ihren Verfassungsbeschwerden hatten sie schließlich diese gerichtlichen Entscheidungen als Verstoß gegen ihre Religionsfreiheit gerügt.   

Sie waren erfolgreich - das Verbot im SchulG NRW wurde daraufhin aufgehoben und durch eine neue Regelung ersetzt. Demnach ist jetzt jegliches Verhalten untersagt, dass der Neutralität des Landes zuwiderläuft oder den Schulfrieden gefährdet oder stört. Insbesondere darf Lehrpersonal in der Schule nicht gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung, die Freiheitsrechte oder die freiheitlich demokratische Grundordnung auftreten. Ein pauschales Kopftuchverbot besteht nicht mehr. Im Einzelfall kann ein solches ausgesprochen werden, dafür muss jedoch die konkrete Gefahr für den Schulfrieden nachgewiesen werden können.  

Eine zweite Entscheidung des BVerfG drehte sich um das Kopftuch im juristischen Referendariat. Der Zweite Senat kam zu dem Schluss, dass die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren sei (Beschl. v. 14.01.2020, Az. 2 BvR 1333/17). In dem Verfahren ging es darum, dass bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten im Rahmen ihres juristischen Vorbereitungsdienstes kein Kopftuch getragen werden darf. Das gilt dann, wenn die Frauen als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können, also insbesondere bei der Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft – ansonsten kann das Referendariat auch mit Kopftuch absolviert werden.

AGG und das NeutralitätsG 

In dem Berliner Fall geht es nun aber um eine Entschädigung nach dem AGG und damit um die Frage, ob die Bewerberin im Bewerbungsverfahren aufgrund ihrer Religion benachteiligt wurde – und diese Benachteiligung auch rechtswidrig war.  

Die LArbG war als Vorinstanz zu dem Ergebnis gekommen, dass das pauschale Verbot im Neutralitätsgesetz das Kopftuchverbot verfassungswidrig sei und damit auch eine rechtswidrige Diskriminierung durch das Land vorgelegen habe. Doch darüber kann man streiten. So sagt Professor Dr. Gregor Thüsing, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn: „Der Gleichlauf von Neutralitätsgesetz und AGG, den die Vorinstanz angegeben hat, ist meines Erachtens nach unzutreffend und in der Rechtsprechung des BAG so nicht angelegt“.  

Das Neutralitätsgesetz sei nur dann ein Verstoß gegen das AGG, wenn das Verbot eines Kopftuches keine wesentliche entscheide berufliche Anforderung formuliere, so Thüsing: „Der Schulträger darf die Neutralität in der äußeren Erscheinung seiner Lehrerinnen und Lehrer einfordern, schon um die negative Religionsfreiheit der Schüler zu wahren.“  

Was sagen EuGH und BAG? 

Zudem gehe es hier mit der Entschädigung um Sanktionen, die allein das AGG hergebe. „Das AGG ist autonom und damit europarechtskonform auszulegen“, so Thüsing. „Der EuGH hat in seinen Kopftuchentscheidungen deutlich gemacht, dass er großzügiger als die Karlsruher Richter denkt.“ Der EuGH hat etwa 2017 entschieden, dass eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, keine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion darstellt (Urt. v. 14.03.2017, Az. C-157/15). 

Das BAG selbst hatte einst den Fall einer Krankenschwester zu entscheiden, die im Dienst ein Kopftuch tragen wollte. Da es sich jedoch um ein evangelisches Krankenhaus gehandelt hatte, verstieß die Mitarbeiterin in diesem Fall gegen ihre arbeitsvertragliche Nebenpflicht zu neutralem Verhalten (BAG, Urt. v. 24.09.2014, Az. 5 AZR 611/12). 

Die Entscheidung zur Lehrerin in Berlin verkünden die Erfurter Richter am Donnerstag. 

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Tanja Podolski, BAG zu Diskriminierung wegen der Religion: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42606 (abgerufen am: 14.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • AGG
    • Diskriminierung
    • Individual-Arbeitsrecht
    • Islam
    • Kopftuch
Ein Bauarbeiter bedient einen Presslufthammer 07.01.2026
Individual-Arbeitsrecht

Neuerungen für Beschäftigte und Arbeitgeber:

Das ändert sich 2026 in der Per­so­nal­ar­beit

Mindestlohn, Aktivrente, Lohntransparenz:  Das Jahr 2026 bringt spürbare Veränderungen für Personalabteilungen und Arbeitsrechtler. Welche Neurungen zu beachten sind und wer davon profitiert, erläutert Alexander Willemsen.

Artikel lesen
Älterer Demonstrant in Mailand trägt ein Schild, auf dem steht "Gaza Auschwitz", Juli 2025 06.01.2026
Volksverhetzung

Amtsgericht Tiergarten verhängt Geldstrafe:

"Gaza gleich Ausch­witz" ist Holo­caust-Ver­harm­lo­sung

Auf Instagram setzte ein User die Situation in Gaza mit Auschwitz gleich. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Der Fall ähnelt nur auf den ersten Blick einem Fall, der 2025 mit Freispruch endete.

Artikel lesen
VGH Hessen 06.01.2026
Kopftuch

Berufung zum VGH Hessen eingelegt:

Kopf­tuch­st­reit um eine Richter-Bewer­berin geht weiter

Dürfen Richterinnen im Gerichtssaal Kopftuch tragen? Nein, meint die hessische Justiz. Der Fall geht nun zum Verwaltungsgerichtshof Hessen, er könnte auch noch das BVerfG erreichen. 

Artikel lesen
Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, spricht zu Journalisten während der Jahres-Pressekonferenz des Bundesarbeitsgerichtes. 25.12.2025
Bundesarbeitsgericht (BAG)

Sollte man kennen:

Zwölf wich­tige BAG-Ent­schei­dungen 2025

Entgeltgleichheit, Zuschläge für Mehrarbeit, Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder digitales Zugangsrecht: Auch im Jahr 2025 trafen die Richter am BAG Entscheidungen, von denen man gehört haben sollte.

Artikel lesen
Der EGMR in Straßburg 17.12.2025
Menschenrechte

Ex-Clifford-Partner siegt vorm EGMR:

BGH muss Nicht­vor­lage an den EuGH begründen

Ein früherer Clifford-Partner streitet mit der Kanzlei über eine Ruhestandsregelung. Der BGH lehnte die Vorlage des Falles an den EuGH ab, ohne dies zu begründen. Das hätte er aber machen müssen, entschied der EGMR.

Artikel lesen
Wohnungsbesichtigung in Berlin (Symbolbild) 17.12.2025
AGG

BGH zu Rassismus auf dem Wohnungsmarkt:

Wegen des Nach­na­mens keinen Besich­ti­gungs­termin erhalten?

Als eine Frau sich mit ihrem echten Namen für eine Wohnungsbesichtigung anmeldet, soll es keine Termine geben. Bei Anfragen als "Schneider" und "Schmidt" hingegen schon. Eine Diskriminierung, für die der Makler auf Entschädigung haftet?

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gesellschaft für Dienste im Alter mbH (GDA)
Voll­ju­rist (w/m/d) als Re­fe­rent für kol­lek­ti­ves Ar­beits­recht

Gesellschaft für Dienste im Alter mbH (GDA) , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von CMS Deutschland
Re­fe­ren­da­riat im Be­reich Ar­beits­recht

CMS Deutschland , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Ar­beits­recht

CMS Deutschland , Frank­furt am Main

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Ar­beits­recht

CMS Deutschland , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
ESG-konforme Mietverträge

22.01.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Deloitte "Legal Update" Webcast #1/2026 Geschäftsleiterhaftung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz

21.01.2026

§ 15 FAO - Aktuelles Bauvertragsrecht

21.01.2026, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH