Druckversion
Montag, 11.05.2026, 08:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/baden-wuerttemberg-zersplitterung-fraktion-afd-landtag-entscheidet-ueber-loesung
Fenster schließen
Artikel drucken
20108

Zwei AfD-Fraktionen in Baden-Württemberg: Warten auf den Landtag

von Dr. Alexandra Bäcker

26.07.2016

Landtag in Stuttgart

Hinter© Jürgen Fälchle - Fotolia.com

Einige Abgeordnete der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag haben die Fraktion verlassen und die AfBW-Fraktion geschaffen. Alexandra Bäcker erläutert, warum das vorerst zulässig ist und wie dieser Zustand beendet werden kann.

Anzeige

Die ursprüngliche AfD-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg ist im Streit um Antisemitismus-Vorwürfe gegen den Abgeordneten Wolfgang Gedeon zerbrochen. Bei einer Abstimmung über den Ausschluss Gedeons aus der Fraktion war die nach der Fraktionssatzung erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zustande gekommen.

Daraufhin trat eine Mehrheit der Fraktionsmitglieder - der bisherige Fraktionsvorsitzende Meuthen und bis heute 13 weitere Abgeordnete - aus der ursprünglich 23 Mitglieder starken Fraktion aus und gründete die neue AfBW-Fraktion. Obwohl der Abgeordnete Gedeon zwischenzeitlich ebenfalls die Fraktion verließ, erscheint angesichts der bislang gescheiterten Schlichtungsversuche eine Wiedervereinigung der übrigen AfD-Mitglieder fraglich.

Landtagspräsidium will AfBW-Fraktion nicht anerkennen…

Das Landtagspräsidium erkennt laut entsprechender Pressemitteilung die AfBW-Fraktion bis zur rechtlichen Klärung der Zulässigkeit der Neugründung durch externe Gutachter nicht an und behandelt sie als Gruppe fraktionsloser Abgeordneter. Rechtlich ist das Präsidium dazu allerdings nicht befugt, denn Fraktionen werden nicht vom Landtag geschweige denn von einem seiner Gremien eingesetzt. Sie sind vielmehr unabhängige Gliederungen des Landtages, zu denen sich Mitglieder des Landtages in Ausübung ihres freien Mandats zur gemeinsamen Verfolgung politischer Ziele freiwillig zusammenschließen.

Die freie Entscheidung der Abgeordneten ist konstitutiv für die Fraktionsbildung, soweit der Zusammenschluss die in der Geschäftsordnung des Landtages verfassungskonform festgelegten Voraussetzungen der Fraktionsbildung erfüllt. Allein der Landtag - keinesfalls nur das Landtagspräsidium - kann kraft seiner in Art. 32 Abs. 1 S. 2 der Verfassung von Baden-Württemberg verbürgten Geschäftsordnungsautonomie selbst festlegen, welche Hürden für die Fraktionsbildung gelten.

Da solche Hürden das im freien Mandat verankerte Fraktionsbildungsrecht jedes Abgeordneten beschränken, sind sie allerdings rechtfertigungsbedürftig. Ein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund für die Festsetzung von Fraktionsbildungsvoraussetzungen liegt in der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Parlaments.

… obwohl derzeit alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind

Grundsätzlich zulässig und auch erforderlich ist es danach, eine Fraktionsmindeststärke festzulegen. Dies begegnet der Gefahr, dass die parlamentarische Arbeit durch eine Vielzahl von letztlich aussichtslosen Anträgen kleiner Gruppen oder Einzelner behindert wird. Üblicherweise wird darüber hinaus politische Homogenität im Sinne gleicher politischer Grundüberzeugungen der in der Fraktion zusammengeschlossenen Abgeordneten verlangt. Dies steht im Einklang mit den Funktionen, welche die Fraktionen erfüllen. Die politische Arbeitsgliederung in Fraktionen ist für die parlamentarische Demokratie gleichermaßen funktionsnotwendig wie die sachliche in Ausschüssen.

Mehrheiten zu finden ist unabdingbare Voraussetzung, um seine Ziele im Parlament zu verwirklichen. Die Diskussion und Abstimmung in der Fraktion macht aus dem Anliegen einzelner mehrheitsfähige Positionen. Die gleiche Parteizugehörigkeit bringt politische Homogenität in diesem Sinne besonders signifikant zum Ausdruck.

Die Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg beschränkt das Fraktionsbildungsrecht der Abgeordneten in § 17 Abs. 1 auch nur in diesem Umfang. Verlangt ist lediglich eine Mindestzahl von sechs Abgeordneten, deren politische Homogenität in der gleichen Parteizugehörigkeit Ausdruck findet. Das Fraktionsbildungsrecht ist nicht in der Weise eingeschränkt, dass Abgeordnete, die der gleichen Partei angehören, nur eine Fraktion bilden können. Die AfBW-Fraktion erfüllt damit nach geltendem Recht alle Voraussetzungen.

Darüber hinaus bedurfte es lediglich der in Ausübung des freien Mandats getroffenen freien Willensentscheidung der AfBW-Mitglieder, sich zu einer Fraktion zusammenzuschließen. Spätestens seit der Erfüllung der in § 17 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages vorgesehenen Mitteilungspflichten (Bezeichnung der Fraktion, Namen des Vorsitzenden und der Mitglieder) gegenüber der Landtagspräsidentin hat die AfBW-Fraktion daher Fraktionsstatus im Landtag von Baden-Württemberg erlangt.

Anzeige

Landtag könnte diesen Zustand beenden

Ein originäres verfassungsrechtlich begründetes Verbot mehrerer Fraktionen bestehend aus Abgeordneten gleicher Parteizugehörigkeit in demselben Parlament lässt sich schwerlich begründen. Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes, nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Art. 27 Abs. 3 Verfassung des Landes Baden-Württemberg). Die Befugnis des Abgeordneten, sich einer Fraktion anzuschließen, folgt nicht aus seiner Parteizugehörigkeit, sondern aus seiner Mandatsträgerschaft. Somit gehört auch die Mitarbeit in einer Fraktion nicht zu den Aufgaben des Abgeordneten als Parteimitglied, sondern zur Ausübung seines freien Mandats.

Die dem Abgeordneten gewährleistete Unabhängigkeit, auch von seiner Partei, spricht gegen einen solchen Wechselbezug von Fraktionsbildungsrecht und Parteizugehörigkeit.

Dem Landtag ist allerdings bei der Entscheidung darüber, welcher Regeln er zu seiner Selbstorganisation und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs bedarf, ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt.

Die Existenz mehrerer Fraktionen bestehend aus Abgeordneten gleicher Parteizugehörigkeit muss der Landtag nicht hinnehmen. Für die Funktionsfähigkeit des Parlamentes ist eine solche Fraktionsmehrung durchaus problematisch. Im Verhältnis zu den anderen Fraktionen erlangen diese Abgeordneten gleicher Parteizugehörigkeit nicht nur finanzielle Vorteile durch mehrfache Fraktionsfinanzierung. Sie kämen auch mehrfach in den Genuss der den Fraktionen im parlamentarischen Geschäftsgang eingeräumten Rechte (etwa bei der Besetzung und Einberufung des Präsidiums und von Ausschüssen).

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Eine Partei, zwei Fraktionen: derzeit zulässig

  • Seite 2:

    Wie der Split beendet werden könnte

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Zwei AfD-Fraktionen in Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20108 (abgerufen am: 11.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • AfD
    • Landtag
    • Landtagswahlen
    • Parteien
Carsten Hütter (M), Bundesschatzmeister der AfD, bespricht sich vor der Verhandlung im Verwaltungsgericht mit seinem Anwalt Christian Conrad (r) und Michael Zischka (l), Justiziar der AfD, im Gerichtssaal. 07.05.2026
Parteien

VG Berlin:

Bun­destag muss AfD-Spende nicht zurück­zahlen

2,3 Millionen Euro für die AfD. Doch das Geld bleibt beim Bundestag. Warum das VG Berlin Zweifel an der Herkunft der Spende hat – und was Österreich damit zu tun hat.

Artikel lesen
Petr Bystron 07.05.2026
AfD

Doch keine "Hitlergruß"-Collage:

LG Mün­chen I spricht AfD-ler Petr Bys­tron frei

AfD-Politiker Petr Bystron wurde 2025 wegen der Verwendung von NS-Kennzeichen vom AG München verurteilt. Er hatte eine Montage von Angela Merkel und Bettina Wulff mit durchgestrecktem Arm gepostet. Das LG hat dieses Urteil jetzt aufgehoben.

Artikel lesen
Die AfD-Führungsriege in Sachsen-Anahlt, allen voran ihr Gesicht Ulrich Siegmund 22.04.2026
AfD

AfD Sachsen-Anhalt will Heimunterricht erlauben:

Rechnen und Sch­reiben lernen mit Mama

Im Fall einer Regierungsübernahme in Sachsen-Anhalt will die AfD das Schulsystem radikal umkrempeln und Homeschooling erlauben. Schulen mischten sich ohnehin zu sehr in die Erziehung der Kinder ein. Doch was sagt das Grundgesetz dazu?

Artikel lesen
Matthias Moosdorf 2024 bei einer Bundestagssitzung 08.04.2026
AfD

Verhandlung vor der Staatsschutzkammer:

Anklage gegen AfD-Abge­ord­neten Mat­thias Moos­dorf zuge­lassen

Matthias Moosdorf soll einen Parteikollegen im Reichstagsgebäude mit Hitlergruß begrüßt haben. Nun muss der sächsische AfD-Abgeordnete vor Gericht. Der Prozess soll vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin I stattfinden.

Artikel lesen
Logo des AfD Landesverbands Niedersachsen hängt an einer Wand im Saal 01.04.2026
AfD

Verdacht der Untreue und Verstöße gegen das Parteiengesetz:

Ermitt­lungen gegen AfD Nie­der­sachsen werden aus­ge­weitet

Gegen mehrere AfD-Mitglieder laufen neue Ermittlungsverfahren. Es soll um Spardosen bei Parteievents gehen und um Bundestags- und Landtagsabgeordnete. Die Partei tritt den Vorwürfen entgegen.

Artikel lesen
Dr. Ulrich Vosgerau beim OVG NRW in Münster 10.03.2026
AfD

AfD-nahe Stiftung scheitert vorm OVG NRW:

Der Bund muss für das Jahr 2021 keine För­der­gelder nach­zahlen

Parteinahe Stiftungen werden mit viel Geld vom Bund gefördert. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hatte 2021 keine Förderung erhalten und zog vor das Oberverwaltungsgericht NRW. Das aber entschied nun: Der Bund muss nicht nachzahlen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ban­ken­auf­sichts­recht/ Reg­Tech

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Ge­sell­schafts­recht

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Logo von Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK)
Re­fe­rats­lei­tung Voll­ju­rist/Voll­ju­ris­tin (m/w/d) Re­fe­rat VI 4 F:...

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK), Bonn

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Ban­ken­auf­sichts­recht/...

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Cor­po­ra­te/M&A

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

19.05.2026

RVG: Arbeitsrecht 1 – Besonderheiten der Vergütung im arbeitsrechtlichen Verfahren

18.05.2026

Zwangsvollstreckung in elektronischer Form

18.05.2026

Spezielle Testamentsklauseln und ihre Verwendung in der Praxis

18.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH