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Der Fall Maja T. stößt Diskussion an: Experten for­dern Rechts­mittel gegen Aus­lie­fe­rung

von Tanja Podolski

10.07.2024

Demonstration gegen Auslieferung Maja T.s.

Demonstration gegen die Auslieferung Maja T.s. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

Maja T. ist in Ungarn in Haft. Gegen die Auslieferung gab es kein ordentliches Rechtsmittel, eine Reform lässt auf sich warten. Dabei bahnt sich in der JVA in Nürnberg bereits der nächste Auslieferungsfall an.

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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich zur Auslieferung von Maja T. nach Ungarn zu Wort gemeldet. Sie kritisiert das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) Berlin als "in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar". Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hingegen hatte das Handeln ihrer GenStA bei der Auslieferung von Maja T. nach Ungarn als "absolut beanstandungsfrei" bezeichnet.

Experten nehmen den Fall T.s zum Anlass, Reformen für das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) oder zumindest einen Erlass der Landesjustizminister:innen zu fordern. Die zugrunde liegende Kritik von Anwält:innen am Auslieferungsrecht ist in der Politik längst bekannt: Es braucht ein ordentliches Rechtsmittel gegen Auslieferungen.

T. offenbar als erste Person der Gruppe ausgeliefert

T. war nach einem Beschluss des Kammergerichts (KG) nachts aus der JVA Dresden per Hubschrauber nach Österreich und von dort weiter nach Ungarn ausgeliefert worden. Die non-binäre Person (sie für Person) war da bereits seit Dezember 2023 in Haft. Die 23-Jährige soll anlässlich des sogenannten Tags der Ehre, bei dem sich Neonazis aus ganz Europa in Ungarn treffen, um unter anderem der Waffen-SS zu huldigen, im Februar 2023 mit einer Gruppe nach Ungarn gereist sein. Die Gruppe soll sich zu Angriffen auf Rechtsextreme verabredet und mit Teleskopschlagstöcken auf verschiedene Personen eingeschlagen haben. Die mutmaßlichen Täter:innen werden von den Behörden als linksextremistisch bis linksmilitant eingeordnet. Die Gruppe soll sich um die inzwischen verurteilte Lina E. in Jena gegründet haben.

Die Budapester Polizei teilte mit, sie habe im Zusammenhang mit den Angriffen sofort drei Personen festgenommen und gegen 14 weitere Personen europäische und internationale Haftbefehle erlassen. T. ist offenbar die erste Person aus der Gruppe, die nach Ungarn ausgeliefert wurde.

Nächster Fall Hanna S.?

Der Generalbundesanwalt (GBA) hat die Ermittlungen übernommen und ermittelt gegen insgesamt zwölf mutmaßliche Linksextremisten, teilte die Behörde auf LTO-Anfrage mit. Eine davon ist Hanna S., sie sitzt derzeit in der JVA Nürnberg ein. Auch bei ihr sieht der GBA einen dringenden Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 StGB) sowie der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 StGB). Auch S. soll sich im Februar 2023 zusammen mit anderen Mitgliedern einer Vereinigung an zwei Überfällen auf öffentlichen Plätzen in Budapest beteiligt haben. Die Angreifenden sollen mehrfach mit Schlagstöcken und anderem Schlagwerkzeug auf insgesamt drei Personen eingeschlagen und diese mit Pfefferspray besprüht haben. Die Geschädigten sollen multiple Prellungen und Platzwunden insbesondere im Bereich des Kopfes erlitten haben.

Ob und gegen wie viele Personen konkret nationale oder europäische Haftbefehle vorliegen, dazu wollte die Behörde keine Auskünfte erteilen. "Zu nicht vollstreckten Haftbefehlen, ausländischen Haftbefehlen oder Auslieferungsverfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht", so die Generalbundesanwaltschaft auf Anfrage von LTO.

Bei Vorliegen eines europäischen Haftbefehls muss der andere Mitgliedstaat noch ein formelles Auslieferungsgesuch stellen, dieses Rechtshilfegesuch bearbeitet das Bundesamt für Justiz. Dann könnten sich die Abläufe von der Auslieferung von T. nach Ungarn wiederholen.

Die Person war, nachdem der Beschluss des KG am frühen Donnerstagabend ergangen war, nachts aus der JVA in Dresden abgeholt und mit dem Helikopter an die österreichische Grenze verbracht worden. Es gab Telefonate zwischen Anwalt, dem Landeskriminalamt (LKA) Sachsen und der GenStA Berlin, versichert der Anwalt. Obwohl in dem Gespräch mit dem LKA die Begriffe “BVerfG”, “Verfassungsbeschwerde”, “verfassungsgerichtliche Überprüfung” und “Eilantrag” gefallen seien, setze das LKA nach einer Rückversicherung bei der GenStA Berlin die Auslieferung fort. Das BVerfG entschied wenige Stunden später, dass die Auslieferung zumindest vorerst nicht vollzogen werden soll – da war T. allerdings bereits in Ungarn.

Die Telefonate sind beweisbar, die Inhalte nicht. Die Gelegenheit, selbst mit der GenStA zu sprechen, bekam der Anwalt nach eigener Mitteilung in dieser Nacht nicht.

Forderung: Einführung ordentliches Rechtsmittel

Für Auslieferungsexperten war schon vor diesen Vorkommnissen klar, dass das IRG reformiert werden muss. "Für jedes Ordnungswidrigkeitenverfahren gibt es zwei Instanzen", sagt der Strafverteidiger und Experte im Auslieferungsrecht Nikolaos Gazeas. Doch bei Auslieferungen gebe es kein ordentliches Rechtsmittel, sondern nur eine Instanz an den Oberlandesgerichten, § 13 IRG. Die einzige Möglichkeit, gegen eine Auslieferungsentscheidung vorzugehen sei in diesen Fällen – als außerordentliches Rechtsmittel – die Verfassungsbeschwerde und der einstweilige Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht.

Es gab bereits eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich dieses Themas angenommen hatte. Diese wurde jedoch gestoppt, das Projekt liegt jetzt im Bundesjustizministerium (BMJ): "Derzeit arbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMJ an einem Gesetzentwurf zur Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen", sagt Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. "Wir werden den Vorschlag im parlamentarischen Verfahren prüfen. Das gilt auch für Vorschläge zur Änderung des Auslieferungsverfahrens. Auslieferungen müssen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ablaufen und es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die geltenden Regelungen vor diesem Hintergrund zu überprüfen."

"Zurzeit soll das IRG reformiert werden", bestätigt Dr. Anna Oehmichen, Auslieferungsanwältin aus Berlin, gegenüber LTO. "Es ist daher dringend zu fordern, dass bei der Gelegenheit entsprechende wirksame Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung eingeführt werden. Dies hatten die im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beteiligten Anwält:innen von Beginn an gefordert. Inwieweit der Forderung aber im Referentenentwurf des BMJ am Ende Rechnung getragen wird, bleibt abzuwarten. Der Fall zeigt auf jeden Fall, dass die aktuelle Rechtslage keinen ausreichenden Schutz bietet."

In der Diskussion gab es verschiedene Ideen. So wurde diskutiert, dass am OVG Senate mit drei Richter:innen und als Beschwerdeinstanz mit fünf Richter:innen entscheiden. Ein anderer Vorschlag war eine echte Beschwerde mit Devolutiveffekt – also Anrufen der nächsthöheren Instanz – in diesen Fällen zum Bundesgerichtshof (BGH). Dem Vernehmen nach stieß dieser Vorschlag wegen des zusätzlichen Arbeitsaufkommens und der möglicherweise entstehenden Notwendigkeit der Bildung einer weiteren Strafkammer auf wenig Zuspruch in der Richterschaft. Das dem Rumor nach auch, weil es bei weiteren Vergrößerungen der Richterschaft Vereinbarungen zu Umzügen von Strafsenaten von Karlsruhe nach Leipzig gibt, die offenbar vermieden werden sollen.

Schnelle Lösung für die Praxis: Forderung nach Erlass

Gazeas verlangt, dass die Justizminister:innen der Länder die rechtstaatlichen Abläufe einer Auslieferung auf den Prüfstand stellen, um Situationen wie bei T. in Zukunft zu vermeiden: "Denkbar wäre ein Erlass durch die Justizminister:innen der Länder, dass die GenStA im Regelfall mit dem Beginn der Auslieferung mindestens 48 Stunden nach Verkündung der Entscheidung des OLG zu warten hat", sagt der Anwalt, "und wenn dies im besonderen Einzelfall nicht möglich ist, der Rechtsbeistand des Betroffenen über den Zeitpunkt der beabsichtigten Auslieferung so rechtzeitig informiert wird, dass er den einstweiligen Rechtsschutz in Karlsruhe bemühen kann. Das ist nicht mehr Arbeit als eine E-Mail an den Rechtsbeistand", so Gazeas weiter, "die auch im Fall Maja T. mehr als angebracht gewesen wäre. Hier wurde das Urgrundrecht auf effektiven Rechtsschutz, das das Fundament unseres Rechtsstaats ist, mit Füßen getreten und das BVerfG ausgebootet", so der Anwalt. "Das ist in einem Rechtsstaat absolut inakzeptabel."

Oehmichen hält den rechtlichen Ansatz für "sehr praxisorientiert" und "sicher einen sehr guten Anfang".

Anders sieht es die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin: "Der vorgeschlagene Erlass würde zu Einzelfallweisungen von Justizminister:innen gegenüber der GenStA im Hinblick auf jede einzelne Auslieferung führen", so die Sprecherin. "Derartige Weisungen im Hinblick auf einzelne Verfahren der GenStA finden nicht statt."

Auch das Justizministerium (JM) NRW weist darauf hin, dass grundsätzlich "die Übergabe der gesuchten Person nach Vorliegen der Zulässigkeitsentscheidung [der Auslieferung] des OLG und der Bewilligungsentscheidung der zuständigen GenStA so bald wie möglich, spätestens jedoch nach zehn Tagen, zu erfolgen" habe. Dem JM NRW seien "im hiesigen Geschäftsbereich bislang keine Verfahren bekannt geworden, bei denen einer einstweiligen Anordnung des BVerfG oder einer dahingehenden Ankündigung des BVerfG nicht Folge geleistet wurde. Für NRW sieht das Ministerium der Justiz daher derzeit keinen Handlungsbedarf."

"Wahrung des Rechtsstaates von höchster Wichtigkeit"

Die BRAK aber sieht Handlungsbedarf bei der Berliner Justizsenatorin und der Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers, Behördenleiterin der ausführenden GenStA Berlin. Die Anwaltsvertretung betont in einem offenen Brief an die beiden Frauen, sie setze sich "als Anwaltschaft für den Zugang zum Recht ein. Dies schließt die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln ein". Eine juristische Bewertung des konkreten Falls nehme sie mangels eigener Erkenntnisse nicht vor.

"Gleichwohl sehen wir uns durch die Berichterstattung und auch die Presseerklärung des BVerfG selbst veranlasst, Sie um sofortige Aufklärung des Vorganges zu ersuchen". Die Wahrung und Verteidigung des Rechtsstaates sei für die Anwaltschaft von höchster Wichtigkeit. "Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf, die rechtsstaatlichen Abläufe, die Akzeptanz der Gewaltenteilung und das aus Art 19 Abs. 4 GG folgende Recht auf effektiven Rechtsschutz, die das Fundament unseres Rechtsstaates sind, in Ihren Ämtern und Ministerien wie auch den dort durchgeführten Verfahren sicherzustellen", so die BRAK in dem Brief – und bittet um eine zeitnahe Stellungnahme zu den geschilderten Vorfällen.

Dass dieser Brief weitere Erklärungen bringt, ist kaum zu erwarten. Gegenüber LTO hatte die Behörde noch am Tag der Auslieferung zur Frage, warum die Auslieferung noch in der Nacht begonnen werden musste, mitgeteilt: "Angaben zu Uhrzeiten und (sicherheits-/ polizei-) taktischem Vorgehen bei der Vollziehung von Beschlüssen, können wir naturgemäß zur Wahrung öffentlicher Interessen nicht herausgeben".

Auch die Vereinigung der Strafverteidiger in Berlin kritisierte das Vorgehen der GenStA in einer Mitteilung: "Das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet selbst Behörden im Bekämpfungsmodus, effektiven Grundrechtsschutz zu ermöglichen. Wenn der Staatsschutz das vergisst, bekämpft er selbst den Rechtsstaat, den er zu schützen vorgibt."

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Der Fall Maja T. stößt Diskussion an: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54972 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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