Druckversion
Donnerstag, 13.08.2026, 23:08 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/aufenthaltsrecht-grundrechte-gesetzentwurf-existenzminimum-abschiebung
Fenster schließen
Artikel drucken
16389

Gesetzentwurf zur Übermittlungspflicht: Menschen­rechte auch ohne Aufent­halts­recht

von Dr. Ibrahim Kanalan

28.07.2015

Ein Gesetzentwurf der Grünen soll die Wahrung der Grundrechte sicherstellen

© poco_bw - Fotolia.com

Auch, wer sich unerlaubt in Deutschland aufhält, hat gewisse Grundrechte. In Anspruch nehmen kann er sie oft nicht, weil seine Daten sofort der Ausländerbehörde gemeldet würden. Ein Entwurf der Grünen soll das ändern. Von Ibrahim Kanalan.

Anzeige

Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzesentwurf ermöglichen, dass Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere zumindest ihre wesentlichen Menschen- und Grundrechte wahrnehmen können, ohne dadurch eine Abschiebung befürchten zu müssen. Ein aktueller Gesetzentwurf wirkt zwar in diese Richtung, geht allerdings nicht weit genug.

Nach Schätzungen leben einige hunderttausend Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere in Deutschland, viele davon Kinder. Der irreguläre Aufenthaltsstatus kann unter anderem durch Einreise ohne gültiges Visum, durch negativen Abschluss des Asylverfahrens oder durch den Ablauf des gültigen Aufenthaltstitels entstehen. Der irreguläre Status dieser Menschen ist also das Resultat der Gesetze, die zur Migrationssteuerung erlassen wurden.

Dass sie trotz ihres irregulären Aufenthaltsstatus nicht völlig rechtlos sein können, ist in einem Rechtsstaat mit menschenrechtlichen Verbürgungen keine Revolution. Denn die Menschenrechte, wie sie im Völkerrecht und im Grundgesetz kodifiziert sind, stehen jedem Menschen unabhängig von seinem aufenthaltsrechtlichen Status zu. Das sind beispielsweise das Recht auf ein Existenzminimum (Art. 11 UN-Sozialpakt, Art. 1 Absatz 1 GG), körperliche Unversehrtheit (Art. 12 UN-Sozialpakt, Art. 2 Absatz 2 GG), Bildung (Art. 13 UN-Sozialpakt, Art. 12 GG) oder die Garantie des gerichtlichen Rechtsschutzes (Art. 14 UN-Zivilpakt, Art. 19 Absatz 4 GG). Auch das Recht, seinen Lohn einklagen zu können, ist als Teil des Kerns der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und über die Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) geschützt.

Beim Gang zur Behörde droht die Abschiebung

Soweit zumindest die Theorie. In der Praxis bilden die Rechte, die Menschen ohne Aufenthaltspapiere zustehen, indes nur die eine Seite der Medaille. Die andere ist ihre Wahrnehmung und gerichtliche Durchsetzung - und genau dort bestehen erhebliche Schwierigkeiten.

Aufgrund der sogenannten Übermittlungspflichten der öffentlichen Stellen haben Menschen ohne Aufenthaltserlaubnispapiere praktisch keine Möglichkeit, grundlegende Menschenrechte wie Existenzminimum und Gesundheit oder aber Ansprüche aus einer Beschäftigung – z.B. Arbeitslöhne, Lohnfortzahlung bei Krankheit – und Leistungen der Sozialversicherung – z.B. der Unfallversicherung – tatsächlich in Anspruch zu nehmen bzw. diese gerichtlich geltend zu machen.

Die Übermittlungspflichten schreiben den öffentlichen Stellen wie etwa öffentlichen Krankenhäusern, Sozialbehörden oder Gerichte vor, personenbezogenen Daten unverzüglich den Ausländerbehörden mitzuteilen, wenn sie Kenntnis von dem irregulären Aufenthaltsstatus erlangen. Die Folge ist, dass Menschen ohne Aufenthaltspapiere bei der Inanspruchnahme ihrer grundlegenden Menschenrechte die Abschiebung droht.  Das ist rechtsstaatlich und verfassungsrechtlich problematisch, da der Staat Menschenrechte nicht nur theoretisch anerkennen muss, sondern auch verpflichtet ist, ihre Inanspruchnahme tatsächlich zu ermöglichen.

Einzelne Übermittlungspflichten bereits abgeschafft

Diesen Widerspruch hat der Gesetzgeber zunächst mit dem Recht der Kinder auf Bildung aufgelöst. Nach der Änderung des Paragraphen 87 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz wurden die Schulen von der Übermittlungspflicht befreiet.

Über den sogenannten verlängerten Geheimnisschutz (Paragraphen 88 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz) wurde auch ermöglicht, dass Menschen ohne Papiere Zugang zur medizinischer Grundversorgung in Notfällen erhalten. Die Übermittlungspflicht der Krankenhäuser, Ärzte usw. und Sozialbehörden wurde für Notfallversorgung aufgehoben. Schließlich hat der Gesetzgeber zuletzt klargestellt, dass Lohnansprüche bei irregulärer Beschäftigung nicht nur wirksam sind, sondern auch gerichtlich eingeklagt werden können (Paragraph 98 a Aufenthaltsgesetz).

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Wie die Meldepflichten aktuell aussehen…

  • Seite 2:

    … und was der Entwurf daran ändern will

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Gesetzentwurf zur Übermittlungspflicht: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16389 (abgerufen am: 13.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Asyl
    • Aufenthaltsrecht
    • Ausländerrecht
    • Flüchtlinge
    • Grundrechte
Bundesumweltminister Carsten Schneider im Portrait 13.08.2026
Grundgesetz

Umweltminister Schneider will das Grundgesetz ändern:

Mehr Geld vom Bund für den Hit­ze­schutz?

Kommunen sollen Flächen entsiegeln und mehr Schattenplätze schaffen. Umweltminister Carsten Schneider will ihnen dafür Geld vom Bund geben. Doch die Finanzverfassung setzt Grenzen und müsste dafür geändert werden.

Artikel lesen
Um trotz aufenthaltsrechtlicher Bedenken nach somalischem Recht zu heiraten, heiratete bei der somalischen Botschaft mit offenem Fenster und Videocall. 06.08.2026
Ehe

OLG Bamberg zur Anwesenheit bei Eheschließung von Ausländern:

Hoch­zeit durch Fenster und Video­­call wirksam

Eine Somalierin und ein Somalier wollen in Berlin bei ihrer Botschaft heiraten. Das Problem: Die Frau wollte die somalische Botschaft nicht betreten. Eine kreative Lösung mit offenem Fenster und Videocall hat das OLG Bamberg nun gebilligt.

Artikel lesen
Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe 31.07.2026
Richter

Verfassungsbeschwerde erfolgreich:

Reni­tente Fami­li­en­rich­terin muss sich keiner ärzt­li­chen Unter­su­chung unter­ziehen

Wegen auffälligen Verhaltens einer Richterin ordnete der LG-Präsident eine ärztliche Untersuchung an. VG und OVG billigten das – das BVerfG widerspricht: Ein hartnäckiger Streit über Gerichtszuständigkeiten trägt keinen Paranoia-Verdacht.

Artikel lesen
Ein Polizeibeamter bringt einen Mann zu einem Abschiebeflug nach Pakistan 31.07.2026
Abschiebung

VG Augsburg zu verurteiltem Betrüger:

In Deut­sch­land gebo­rener Mann kann abge­schoben werden

Ein Mann wurde wegen bandenmäßigen Betruges zu gut sechs Jahren Haft verurteilt. Deshalb kann er nach Nordmazedonien abgeschoben werden, obwohl er in Deutschland geboren ist. Ein deutliches Signal gegen Nachahmungstaten, so das VG Augsburg.

Artikel lesen
Ein ukrainischer Soldat hilft seinem Kameraden den Helm aufzusetzen. 30.07.2026
Ukraine-Krieg

Keine vereinfachte Aufnahme mehr in die EU:

Was ändert sich für wehrpf­lich­tige Ukrainer?

Viele ukrainische Männer wollen nicht im Krieg gegen Russland kämpfen. Sie fliehen unter anderem nach Deutschland. Doch das wird jetzt schwieriger, die vereinfachten Aufnahmeregeln sollen nicht mehr gelten.

Artikel lesen
Eine Person fasst sich an eine elektronische Fußfessel die sich an seinem Knöchel befindet. 28.07.2026
Fußfessel (elektronische)

BGH zur Terrorgefahr:

Fuß­f­essel auch ohne kon­k­reten Anschlags­plan

Ein ausreisepflichtiger Afghane war tief in der radikal-islamischen Szene vernetzt. Wegen Terrorismusverdachts trug er eine Fußfessel. Das OLG nahm sie ihm ab, legte dabei aber einen zu strengen Maßstab an, entschied der BGH.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Part­ne­rin (w|d|m) ge­sucht – Ar­beits­recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d) am Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches...

FernUniversität Hagen, Ha­gen

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von CMS
Er­fah­re­ne/r Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

CMS, Ham­burg

Logo von Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits­recht

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dort­mund und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ca­pi­tal Mar­kets

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Betriebsbedingte Kündigung und soziale Auswahl

20.08.2026

Gestaltung und Anwendung der Patientenverfügung

20.08.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

20.08.2026

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Open House

10.09.2026, Bonn

Logo von White & Case
Private Equity-Workshop

03.09.2026, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH