Druckversion
Mittwoch, 4.03.2026, 16:54 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/attac-gemeinnuetzig-aberkennung-spenden
Fenster schließen
Artikel drucken
13598

Attac verliert Status der Gemeinnützigkeit: Wer ist hier zu politisch?

von Dr. Dirk-Ulrich Otto

27.10.2014

Attac-"FKK-Aktion" vor dem Berliner Kanzleramt, 2013

Bild: attac.de / S. Bachmann / echtfotografie.de

Das Finanzamt hat Attac rückwirkend und für die Zukunft den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt, weil der kritische Verein zu politisch sei. Die Verunsicherung unter Mitgliedern und Spendern ist groß. Durchaus zu Recht, erklärt Dirk-Ulrich Otto. Und weist darauf hin, dass der Gegensatz zwischen Politik und bürgerschaftlichem Engagement sich - zum Glück - in einem formellen Gesetz gar nicht findet.

Anzeige

Wie der Attac Trägerverein e.V. selbst mitteilt, hat das Finanzamt Frankfurt den Globalisierungs- und Libertarismuskritikern den Status als gemeinnützige Körperschaft aberkannt. Sie seien zu politisch, lautet die Begründung. Der damit einhergehende Verlust einer Steuerbegünstigung  gilt rückwirkend  für die Jahre 2010 bis 2012, auch für die Zukunft gesteht die Behörde dem Verein keine neue vorläufige Anerkennung zu.

Die Mitglieder sind überrascht und schockiert. Letztlich wird ein Gericht zu entscheiden haben, ob ein Zuviel an politischem Engagement die Förderung des demokratischen Staatswesens hindern kann. Neben diesem hochpolitischen Thema wirft die Meldung rechtstechnische Fragen auf. Wer selbst an Attac gespendet und seine Einkommensteuer für das betreffende Jahr noch nicht abgegeben hat, sollte vorsichtshalber jetzt nur noch zur Kenntnis nehmen, dass der genannte Bescheid nicht rechtskräftig und ein Einspruch durch Attac schon eingelegt ist. Weiterlesen gefährdet den eigenen Steuervorteil!

Spendenabzug in Gefahr, weil Gemeinnützigkeit nur vorläufig festgestellt wird

Die Geldgeber fürchten um ihre Zuwendungsbescheinigung – zu Recht. Wenn die Einschätzung des Finanzamts richtig ist, dann sind alle seit 2010 von Attac erteilten Bestätigungen falsch. Ohne sie wird aber bei Beträgen über 200 Euro nach § 50 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung regelmäßig kein Sonderausgabenabzug mehr anerkannt.

Der Spender kann sich dann nur noch auf den in § 10 b Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angeordneten Vertrauensschutz stützen. Dieser verhindert, dass sämtliche Steuerbescheide berichtigt werden müssen, wenn wie hier das Steuerverfahren des Vereins dessen vorläufige Anerkennung als gemeinnützig nicht bestätigen würde. Voraussetzung ist dabei, dass der Spender nichts von der Unrichtigkeit weiß und sich insofern auch keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen muss. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Abgabe der eigenen Steuererklärung.

Attac teilt zwar auf seiner Webseite beruhigend mit, es gebe für die Unterstützer keine Steuernachteile für die Vergangenheit. Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit und sie betrifft nur den Verein selbst als Empfänger der Spende oder eines Mitgliedsbeitrags. Allerdings kann der Verein bis zum Wiedererhalt einer vorläufigen Anerkennung keine weiteren Zuwendungsbescheinigungen für bereits getätigte Spenden mehr erteilen, ohne einen Regress des Fiskus fürchten zu müssen.
Die missliche Lage für Spender und Verein resultiert zum Teil aus einem Manko des Gemeinnützigkeitsrechts. Dieses sieht keinen Grundlagenbescheid über die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft vor, welcher für einen gewissen Zeitraum diesen Status verbindlich festlegen würde. Die Gesetze kennen nur die vorläufige Anerkennung, nicht aber die Sicherheit eines feststellenden Verwaltungsaktes.

Erst im einzelnen Steuerverfahren und nur für bestimmte Veranlagungszeiträume wird – notwendig nachträglich – über das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 51 ff der Abgabenordnung (AO) befunden, welche die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit festlegen.

Die Feststellung, dass Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerbegünstigt sind, findet sich hingegen nicht einmal im Tenor des Einkommens- bzw. Körperschaftsteuerbescheid an den Verein, sondern nur in einem Hinweis zu diesem Bescheid.  

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Verunsicherung bei Spendern und Mitgliedern

  • Seite 2:

    Politisch gefärbte Gesetzesauslegung?

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Dirk-Ulrich Otto, Attac verliert Status der Gemeinnützigkeit: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13598 (abgerufen am: 04.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Öffentliches Recht
    • Einkommensteuer
    • Politik
    • Spenden
    • Steuern
    • Vereine
Der Angeklagte sitzt zwischen seinen Anwälten vor dem Landgericht Köln 04.03.2026
Panama Papers

Steuerschaden in Millionenhöhe:

Erster Pro­zess zu den "Panama Papers" in Deut­sch­land gestartet

Rund zehn Jahre nach der Enthüllung der "Panama Papers" laufen noch immer Prozesse gegen Beteiligte. Am Mittwoch startete der Erste in Deutschland am Landgericht Köln: Ein Schweizer soll Deutschen bei der Steuerhinterziehung geholfen haben.

Artikel lesen
Pierre Poujade bei einer Besprechung an einem Tisch mit seinen Mitstreitern 01.03.2026
Steuern

Als das Gespenst des Poujadismus auch in Deutschland spukte:

"Steu­er­st­reik" als legitimer Akt des Wider­stands

Weil der moderne Staat Steuern ohne das Versprechen konkreter Gegenleistungen erhebt, wirkt es etwas archaisch, wenn Steuerpflichtige die Zahlung aus sittlichen oder politischen Gründen verweigern. Damit zu drohen, kam aber recht oft vor.

Artikel lesen
"Mini-Kicker" sitzen auf dem Rasen und hören dem Trainer zu 27.02.2026
Umsatzsteuer

Bundesfinanzhof zeigt sich verärgert:

Sport­ve­r­eine unter­liegen noch immer der Umsatz­steu­erpf­licht

Sportvereine genießen ein Steuerprivileg, das ihnen nach höchstrichterlichen Urteilen nicht zusteht. Der BFH rügt in einer neuen Grundsatzentscheidung den Bund und die Finanzbehörden deutlich und spricht von "rechtswidriger Verwaltungspraxis".

Artikel lesen
Menschen stoßen bei einem Sektempfang an (Symbolbild). 24.02.2026
Bundesfinanzhof (BFH)

BFH zu Abschiedsparty des Arbeitgebers:

Auch ein teurer Chef-Abschied ist kein Arbeits­lohn

Veranstaltet und bezahlt ein Unternehmen die Abschiedsfeier eines Arbeitnehmers, der in Rente geht, muss dieser die Kosten nicht als Arbeitslohn versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Artikel lesen
Außenansicht des Europäischen Parlaments in Brüssel 23.02.2026
USA

Weil Trump nun 15 Prozent Zölle erheben will:

EU-Par­la­ment stoppt Umset­zung von Zoll-Abkommen

Im vergangenen Sommer einigten sich USA und EU auf einen Deal über Zölle und Handel. Nach der Niederlage vor dem US Supreme Court jedoch ordnet Donald Trump seine aggressive Zoll-Politik neu. Nun gerät die Einigung ins Wanken.

Artikel lesen
Der polnische Präsident Karol Nawrocki. 20.02.2026
Justiz

Justiz in Polen:

Prä­si­dent stoppt Reform für unab­hän­gigen Lan­des­jus­tizrat

Polen will zurück in die Rechtsstaatlichkeit, das wird für die Tusk-Regierung aber schwer: Der rechtskonservative Staatschef Nawrocki macht seine Ankündigung wahr und geht mit seinem Veto-Recht auf Konfrontationskurs gegen die Regierung.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht / Steu­er­recht / Li­ti­ga­ti­on

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB , Köln

Logo von Latham & Watkins LLP
LL.M. Sti­pen­di­um 2026

Latham & Watkins LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on Stutt­gart

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Logo von Latham & Watkins LLP
LL.M. Sti­pen­di­um 2026

Latham & Watkins LLP , Ham­burg

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on Ber­lin

Gleiss Lutz , Ber­lin

Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Verfassungsschutz , Ber­lin

Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Verfassungsschutz , Köln

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht / Ver­ga­be­recht...

Görg , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Abrechnung und Umgang mit der RSV im arbeitsrechtlichen Mandat

11.03.2026

Gesetzlicher Mieterwechsel

11.03.2026

Aktuelle Entwicklungen im Recht der AGB der Banken

11.03.2026

Internationaler Datenschutz – Drittstaatentransfer unter der DSGVO

11.03.2026

Kölner Tage IT-Recht 2026

12.03.2026, Köln

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH