Deutschland und die Ausländer: Asyl­recht zum Mit­reden

von Tanja Podolski

28.11.2017

Kein Thema spaltet die Gesellschaft derzeit mehr als das Asylrecht. Doch unabhängig von politischen Überzeugungen gibt es eine Rechtslage. Diese zu realisieren, könnte Gemüter aller Couleur beruhigen. Ein Überblick.

Die Juristen lieben es – das Prüfungsschema. Es bietet durch seine Struktur auch eine gute Übersicht über die Abstufungen bei den Schutzrechten, die Geflüchtete beanspruchen können. Wenn die erste Situation nicht vorliegt, ist zu prüfen, ob die nächste Konstellation vielleicht einschlägig ist, um ein Bleiberecht zu begründen – und so weiter.

Es gibt vier Möglichkeiten, die auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft: Der Schutz vor politischer Verfolgung nach Art. 16a Grundgesetz (GG), die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG), der subsidiäre Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG und die Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Deutschland und die Ausländer: Asylrecht zum Mitreden . In: Legal Tribune Online, 28.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25727/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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