Druckversion
Donnerstag, 10.09.2026, 08:40 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/asyl-deutschland-obergrenze-europa-gemeinsames-asylsystem
Fenster schließen
Artikel drucken
25173

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: Wor­über Jamaika wir­k­lich dis­ku­tieren müsste

von Christoph Tometten, LL.M.

23.10.2017

Ankommende Asylsuchende

© Giovanni Cancemi - stock.adobe.com

Die Debatte über die Flüchtlingspolitik der künftigen Regierung geht an der Realität vorbei. Denn die EU arbeitet an einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Wenn die Reform in Kraft tritt, bleibt Deutschland nur noch wenig Spielraum, warnt Christoph Tometten.

Anzeige

Die potenziellen Koalitionspartner verzetteln sich in Debatten über Obergrenzen und die Union überlegt, wie man den Grünen weitere Beschränkungen des Asylrechts schmackhaft machen könnte, etwa mit der Zusage eines Einwanderungsgesetzes. Die Obergrenze ist aber verfassungs- und völkerrechtlich unzulässig und die Neugestaltung der Arbeitsmigration in einem Einwanderungsgesetz hat mit Flüchtlingspolitik nichts zu tun.

Viel wichtiger wäre es, in den Koalitionsverhandlungen endlich die Debatte um die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) aufzugreifen.

Schon Mitte 2016 hat die EU-Kommission weitreichende Vorschläge zur GEAS-Reform vorgelegt, die derzeit im Europäischen Parlament und im Rat beraten werden. Die Vorschläge sollen "eine humane und effiziente Asylpolitik" gewährleisten und "die Funktionsweise der vorhandenen Instrumente und Verfahren verbessern". Die Außengrenzen sollen besser kontrolliert und irreguläre Migration soll unterbunden werden.

Die bestehenden EU-Richtlinien würden dann weitgehend durch direkt anwendbare EU-Verordnungen ersetzt, die den Mitgliedstaaten in der Flüchtlingspolitik nur noch wenig Spielraum ließen. Das betrifft sowohl die Voraussetzungen, unter denen Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte (also Menschen, die vor Todesstrafe, Folter oder bewaffneten Konflikten fliehen) anerkannt werden, als auch das Asylverfahren und die Situation der Menschen nach einer Anerkennung. Die Folgen sind bislang kaum abzusehen.

Das gesamte Flüchtlingsrecht wird neu gefasst

Die Reformen betreffen die Dublin-Verordnung, die den für die Durchführung von Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat bestimmt, und die Eurodac-Verordnung über den Abgleich von Fingerabdrücken. Die Verfahrensrichtlinie, die Mindeststandards im Asylverfahren festlegt, soll durch eine EU-Verordnung ersetzt werden, ebenso die Anerkennungsrichtlinie, die die materiellen Voraussetzungen für die Anerkennung von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten regelt.

Zudem soll die Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten in der EU neu geregelt werden und eine EU-Asylagentur soll das Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) ablösen. Lediglich die Aufnahmerichtlinie bliebe als Richtlinie bestehen, sodass die Mitgliedstaaten bei den Aufnahmebedingungen für Asylsuchende weiterhin einen Umsetzungsspielraum hätten. Kurz gesagt: Die Reform betrifft das gesamte Flüchtlingsrecht.

Wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts wären nach der Reform weite Teile des deutschen Asylgesetzes und Teile des Aufenthaltsgesetzes nicht mehr anwendbar.

Starre Zuständigkeiten verhindern flexible Flüchtlingspolitik

Die schwerwiegendsten Folgen dürften sich aus der neugefassten Dublin-Verordnung und der neuen Verfahrensverordnung ergeben. Bisher können Asylsuchende von dem Staat, in dem sie Asyl beantragen, in den laut Verordnung zuständigen Staat überstellt werden. In der Regel ist das der Staat, in den sie zuerst eingereist sind, es sei denn, es leben Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat.

Für die Überstellung gelten allerdings bestimmte Fristen, ansonsten muss der Staat, in dem der Asylantrag gestellt, selbst das Asylverfahren übernehmen. Diese Fristen sollen laut Kommissionsvorschlag entfallen. So würde eine "ewige Zuständigkeit" eingeführt: Auch wenn die Überstellung nicht erfolgt, etwa wegen organisatorischer Schwierigkeiten oder menschenrechtlicher Bedenken, würde das Asylverfahren auf unabsehbare Zeit nicht weitergeführt. Im unzuständigen Mitgliedstaat sollen Asylsuchende – wenn überhaupt – nur stark reduzierte Sozialleistungen erhalten (Art. 17a der neugefassten Aufnahmerichtlinie; Art. 5 Abs. 3 der neugefassten Dublin-Verordnung).

Zugleich soll das Selbsteintrittsrecht (Art. 17 Abs. 1 der geltenden Dublin-Verordnung), das jedem Mitgliedstaat ermöglicht, ohne weitere Begründung das Asylverfahren selbst durchzuführen (wie im Herbst 2015 in Deutschland geschehen), nur noch aus familiären Gründen ausgeübt werden können (Art. 19 Abs. 1 der Neufassung). So würde der politische Gestaltungsspielraum bei der Flüchtlingsaufnahme quasi zunichtegemacht.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Das deutsche Asylrecht wäre nach der Reform in weiten Teilen nicht mehr anwendbar

  • Seite 2:

    Alle EU-Mitglieder sollen die Asylverfahren restriktiv handhaben

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25173 (abgerufen am: 10.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Asyl- und Ausländerrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Asyl
    • Dublin
    • Europa
    • Flüchtlinge
    • Reform
Ukrainische Soldaten feiern den Unabhängigkeitstag am 24. August 2026 09.09.2026
Ukraine-Krieg

EuG zu "Make Russia Pay":

Rus­si­sches Geld darf zur Ukraine-Unter­stüt­zung ein­ge­setzt werden

Die EU nutzt auch Erträge aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten, um die ukrainischen Streitkräfte zu unterstützen. Ungarn wollte diese Mittelzuweisung angreifen. Das EuG sieht dafür aber keine Zuständigkeit der Unionsgerichte.

Artikel lesen
Afghaninnen und Afghanen aus den Bundesaufnahmeprogrammen stehen im Flughafen Hannover, 20.11.2025. 09.09.2026
Afghanistan

Gefährdeten Afghanen droht Rausschmiss aus Schutzräumen:

Bun­des­re­gie­rung nutzt Karls­ruher Frei­fahrt­schein

Entgegen früheren Zusagen will die Bundesregierung keine gefährdeten Afghanen mehr aufnehmen. Das BVerfG verlangt zwar, dass jeder Einzelfall geprüft wird. Doch das passiert offenbar nur auf dem Papier. Eine Farce, sagen Kritiker.

Artikel lesen
Eine Stele mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" vor dem Gebäude des EuGH. 08.09.2026
Vorlagepflicht

EuGH zur Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte:

Wann die Nicht­vor­lage an den EuGH zur Staats­haf­tung führt

Das letztinstanzliche Gericht hätte dem EuGH eine Frage vorlegen müssen – tut es aber nicht, und eine Partei verliert deshalb den Prozess. Haftet dafür der Staat? Nicht immer, sagt der EuGH in zwei neuen Entscheidungen.

Artikel lesen
Lars Klingbeil und Katharina Reiche 08.09.2026
Einkommensteuer

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einkommensteuer:

Viel ver­spro­chen, kaum ent­lastet

Die Bundesregierung versprach Milliardenentlastungen bei der Einkommensteuer. Doch die meisten Bürger werden davon nicht profitieren. Warum von zehn Milliarden Euro Entlastung so wenig übrig bleibt, erklärt Dennis Klein.

Artikel lesen
Logo der Nachrichtenseite Nius und im Hintergrund Nius-Artikel 04.09.2026
Medien

KG rügt identifizierende Berichterstattung:

Nius durfte Asy­l­an­wältin nicht an den Pranger stellen

Nach dem Solingen-Attentat berichtete Nius über eine Asylanwältin. Das LG Berlin hatte das für zulässig gehalten, das Kammergericht sah das nun anders. Kritik am Asylverfahren sei zulässig, eine identifizierende Berichterstattung jedoch nicht. 

Artikel lesen
Lars Klingbeil im blauen Anzug vor blauem Himmel 02.09.2026
Einkommensteuer

Steuerreform:

Bun­des­re­gie­rung will kleine und mitt­lere Ein­kommen ent­lasten

Angesichts der Preissprünge bei den Kosten des täglichen Lebens wollen Union und SPD Millionen Haushalte bei der Einkommensteuer entlasten. Mit dem Beschluss der Bundesregierung startet der Gesetzgebungsprozess.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Paul-Ehrlich-Institut
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d) in Teil­zeit (23,4 h/​Wo­che)

Paul-Ehrlich-Institut, Lan­gen

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Kar­tell-, Ver­ga­be-, Bei­hil­fe­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Steu­er­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Kar­tell-, Ver­ga­be-, Bei­hil­fe­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Ham­burg

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Dentons, Mün­chen

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Brüs­sel

ADVANT Beiten, Brüs­sel

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
24. Jahresarbeitstagung des Notariats

17.09.2026, Berlin

Die modernisierte rechtsfähige GbR

17.09.2026

1x1 des GNotKG für alle, die Gebührenrecht verstehen wollen

17.09.2026

Erbe trotz Scheidung – Gestaltungsmaßnahmen zum Schutz der Erbschaft vor dem geschiedenen Ehegatten

17.09.2026

Logo von IHK Akademie München und Oberbayern gGmbH
Zertifikatslehrgang zur Schiedsrichter/-in für Wirtschaftsstreitigkeiten

18.09.2026, Feldkirchen-Westerham

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH