Druckversion
Samstag, 16.05.2026, 07:49 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/asset-deal-kundendaten-unternehmenskauf-datenschutz-bussgeld
Fenster schließen
Artikel drucken
16690

Bußgeld für rechtswidrige Kundendaten-Übertragung: Augen auf beim Unter­neh­mens­kauf

von Dr. Karsten Krupna

24.08.2015

Datenschutzverstöße bei Asset-Deals werden mit Geldbußen geahndet.

© weerapat1003 - Fotolia.com

Kundendaten gehören bei vielen Asset Deals zu den wichtigsten Werten eines Unternehmens. Werden sie nicht richtig übertragen, sind sie für den Käufer aber wertlos. Und der Fehlkauf für alle Parteien noch das kleinste Problem, erklärt Karsten Krupna.

Anzeige

Ende Juli teilte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) mit, "kürzlich im Falle einer datenschutzrechtlich unzulässigen Übertragung von E-Mailadressen von Kunden eines Online-Shops im Zuge eines Asset Deals Geldbußen in fünfstelliger Höhe sowohl gegen das veräußernde als auch gegen das erwerbende Unternehmen festgesetzt" zu haben. Der Präsident der Behörde, Thomas Kranig, erklärte, Datenschutzverstöße bei Asset Deals weiter mit Geldbußen ahnden zu wollen, um "die Sensibilität der Unternehmen zu erhöhen".

Bei einem Asset Deal werden sämtliche Wirtschaftsgüter des Unternehmens einzeln an den Verkäufer übertragen. Dabei sind personenbezogene Daten von erheblichem wirtschaftlichem Wert, weil sie eine personalisierte Werbeansprache ermöglichen.

Die Übertragungs- und Nutzungsmöglichkeit solcher Daten setzen Unternehmen, ihre Berater und sogar ihre Insolvenzverwalter dabei noch immer häufig voraus, ohne nach der Art der Daten zu differenzieren. Der Rechner bzw. der Datenträger, auf dem sich die Daten befinden, wird verkauft und der Käufer meint, die Daten mindestens zu dem Zweck weiter nutzen zu können, für die sie der Verkäufer ursprünglich verwendet hat.

Ein Irrglaube, der das Unternehmen viel Geld kosten kann. Wenn der Käufer die Daten, die beim Unternehmenskauf ein wesentlicher wertbildender Faktor waren, für die angestrebten Werbezwecke gar nicht verwenden kann, ist die Erkenntnis, einen Fehlkauf getätigt zu haben, womöglich noch sein kleinstes Problem.

Hohe Bußgelder, Schadensersatz und vielleicht sogar strafbar

Bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht drohen den Vertragsparteien Geldbußen bis zu 300.000 Euro. Ein vorsätzlicher Verstoß, der beispielsweise gegen Entgelt oder in Bereicherungsabsicht erfolgt, kann zudem strafbar sein.

Verwendet der Käufer Kundendaten nach dem Erwerb ohne gesonderte Rechtsprüfung zum Beispiel für Werbeanrufe oder E-Mail-Newsletter, setzt er sich zudem Ansprüchen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus, insbesondere auf Unterlassung, Schadensersatz oder Gewinnabschöpfung. Schließlich stellt eine unzulässige Telefonwerbung nach dem UWG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Unternehmer müssen unterscheiden zwischen Daten von Vertragspartnern, deren Verträge von dem Käufer fortgeführt werden sollen, einerseits, und Adressdaten, die zu Werbezwecken verkauft werden sollen, andererseits.

Vom Unterschied zwischen Daten und Daten

Beim Verkauf von Daten von Vertragspartnern bzw. Kunden des Verkäufers, die der Käufer im Rahmen des Vertragsverhältnisses weiter nutzen will, müssen die Kunden und Vertragspartner der Übertragung ihrer Vertragsbeziehung ohnehin zustimmen. In dieser Konstellation bestehen datenschutzrechtlich regelmäßig keine Bedenken.

Damit ist der Käufer allerdings nicht automatisch auch dazu berechtigt, die Daten auch für eigene Werbemails oder -anrufe zu verwenden.

Zu diesen Zwecken dürfen die Daten nach dem UWG nämlich nur genutzt werden, wenn die Empfänger in den Erhalt von Werbung via E-Mail und Telefonanruf ausdrücklich eingewilligt haben. Diese Erklärung werden die Vertragspartner jedoch regelmäßig nur gegenüber dem verkaufenden Unternehmen abgegeben haben und gerade nicht gegenüber dem Käufer.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Mehr als teure Fehlkäufe: Bußgelder, Schadensersatz, Strafbarkeit

  • Seite 2:

    Und wie man das vermeiden kann

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bußgeld für rechtswidrige Kundendaten-Übertragung: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16690 (abgerufen am: 16.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Datenschutz
    • Deals
    • Kaufrecht
    • Unternehmen
Das Bild zeigt einen Mann, der in einem Podcast über rechtliche Themen diskutiert, hinterlegt mit einem pinken Hintergrund. 09.05.2026
Podcast

Zurückweisungen / Ulmen vs. Spiegel / Freibad / Wal-Wissen:

Ulmen ver­liert gegen den Spiegel – Über­zeugt die Ent­schei­dung des LG Ham­burg?

Folge 58 des LTO-Podcasts, die Themen: Bundesregierung feiert ein Jahr Zurückweisungen an den Grenzen, die Polizei soll Gesichter im Netz abgleichen, der Spiegel durfte so über Ulmen berichten, Ausweispflicht im Freibad und: Dürfen alle wissen, wo…

Artikel lesen
Jennifer Oellig 08.05.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Jen­nifer Oellig

Menschlichkeit ist ein großer Anteil jeder anwaltlichen Tätigkeit, sagt Jennifer Oellig. Die Rechtsanwältin erzählt von einem missglückten Jobwechsel und teilt ihre Meinung zu Anwaltsrankings.

Artikel lesen
§ 477 BGB (aF) 07.05.2026
BGH

BGH zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB:

"Könnte auch etwas anderes gewesen sein" reicht nicht

Zeigt sich beim Verbrauchsgüterkauf ein Mangel, darf die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht ausgeschlossen werden, weil theoretisch auch andere, nicht dem Verkäufer zurechenbare Gründe denkbar wären. Das hat der BGH entschieden.

Artikel lesen
Eingang am Sommerbad Neukölln 06.05.2026
Videoüberwachung

VG Berlin hat Verständnis für Berliner Sommerbäder:

Nur mit Aus­weis ins Schwimmbad

Die Berliner Sommerbäder machten in der Vergangenheit mit Schlägereien und Polizeieinsätzen Schlagzeilen. Nun entschied das VG Berlin: Ausweiskontrollen und Videoüberwachung sind zulässig. Dadurch sei es in den Bädern ruhiger geworden.

Artikel lesen
Sitzung des Bundeskabinetts am 29.04.2026 im Bundeskanzleramt 29.04.2026
Organisierte Kriminalität

Beschlüsse des Bundeskabinetts:

Neue digi­tale Ermitt­lungs­maß­nahmen und här­tere Strafen für Umwelt­de­likte

Strafverfolgungsbehörden sollen künftig Daten automatisiert analysieren und Fotos online abgleichen können. Zudem sollen Umweltdelikte härter bestraft werden. Das Bundeskabinett hat entsprechende Gesetzentwürfe beschlossen.

Artikel lesen
Ansicht einer leeren Küche aus der Perspektive einer Überwachungskamera 23.04.2026
Datenschutz

BGH verhandelt über möglichen DSGVO-Verstoß:

Darf man Mutter und Schwie­ger­mutter heim­lich in der Küche filmen?

Darf man in den eigenen vier Wänden heimlich Familienmitglieder filmen? Der BGH hat einen eskalierten Familienstreit zu entscheiden. Wegen grundsätzlicher Fragen auch des EU-Datenschutzrechts kommt eine EuGH-Vorlage in Betracht.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Stutt­gart

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Köln

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ber­lin

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / Pri­va­te Equi­ty / Ge­sell­schafts­recht

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Fak­tu­ra

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Krypto: Umsatzsteuer

27.05.2026

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

26.05.2026

Die 3 wichtigsten Vertragsklauseln für Agenturen

27.05.2026

Intensivkurs KI für Anwaltskanzleien Modul 1: Basis-Einführung in KI, Prompting und Anwendungsfälle

27.05.2026

Verteidigung in Cannabis-Strafverfahren

27.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH