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70 Jahre GG – Eigentum und Sozialisierung, Art. 14 u. Art. 15 GG: "Artikel 15 ist ein Ver­fas­sungs­fossil"

Interview von Dr. Christian Rath

09.05.2019

Das Bild zeigt eine Passage aus dem Grundgesetz, die die Vergesellschaftung von Eigentum thematisiert.

Die FDP will Art. 15 des Grundgesetzes streichen. Der FDP-Politiker Marco Buschmann erklärt im LTO-Interview warum.

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Das Grundgesetz (GG) wird 70 Jahre alt. Das gibt Anlass, einen Blick auf wichtige Normen und Werte der deutschen Verfassung zu werfen. Bis zum 23. Mai stellt LTO die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes vor.

LTO: Herr Buschmann, will die FDP den Art. 15 Grundgesetz, der die Sozialisierung von ganzen Wirtschaftsbranchen erlaubt, völlig abschaffen? Oder geht es nur um eine Umformulierung?

Dr. Marco Buschmann: Die FDP möchte, dass Art. 15 ersatzlos aus dem Grundgesetz gestrichen wird. Das hat der Bundesparteitag der FDP Ende April beschlossen.

Warum?

Art. 15 ist ein Verfassungsfossil, das aus einer Zeit stammt, als noch unklar war, wohin der Pfad der Wirtschaftsverfassung führen soll. Nach dem Zweiten Weltkrieg liebäugelte die SPD mit dem demokratischen Sozialismus, die CDU dachte über die Verstaatlichung der Schwerindustrie nach. In diese Zeit passte Art. 15 als denkbare Option.

Doch inzwischen hat sich die soziale Marktwirtschaft in Deutschland eindeutig durchgesetzt. Die Geschichte hat die Frage nach der Wirtschaftsverfassung also beantwortet. Art. 15 ist heute nur noch "vertrocknetes Recht", wie der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio sagt.

"Anlass für nutzlose Debatten"

Na und, wen stört's? Art. 15 wurde ja noch nie angewandt.

Aber er ist Anlass für populistische und nutzlose Debatten. Nehmen Sie etwa die Forderung von Juso-Chef Kevin Kühnert nach einer Kollektivierung der Autoindustrie. Die Energie, die wir in diese Debatten investieren, wäre an anderer Stelle nützlicher eingesetzt.

Finden Sie auch die Berliner Referendums-Initiative für die Sozialisierung großer Wohnungsgesellschaften "populistisch und nutzlos"?

Es ist völlig legitim, auf steigende Mieten und fehlende Wohnungen hinzuweisen. Wer aber die Leute glauben machen will, eine Zentral-Verwaltungswirtschaft funktioniere besser als der Markt, der täuscht sie.

Warum wollen Sie die Debatte nicht führen? Wenn Art. 15 beseitigt wird, ist die Sozialisierung ganzer Wirtschaftszweige verboten. Ist die FDP eine Verbotspartei?

Das ist, mit Verlaub, eine krude Verdrehung. Die Freiheit, um die es hier geht, wird in Art. 14 geschützt, dem Eigentums-Grundrecht. Art. 15 ist eine Ermächtigungsnorm zur Beschneidung dieser Freiheit. Die FDP als Freiheitspartei muss diese Freiheit auch gegen den Zugriff der Mehrheit schützen. Wir wollen keine Tyrannei der Mehrheit. Das gilt ja schließlich auch für andere Individualgrundrechte, etwa die Meinungsfreiheit oder die Versammlungsfreiheit.

"Wir kommen sehr gut ohne Art. 15 aus"

Ihr Parteifreund Gerhart Baum hat sich gegen Ihren Vorschlag ausgesprochen, er sagte, Art. 15 gehöre zum "Wesenskern des Grundgesetzes"...

Da haben wir unterschiedliche Auffassungen. Klar ist, dass weder die Wesentlichkeitsgarantie aus Art. 19 Abs. 2 noch die Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 Abs. 3 betroffen ist. Denn systematisch gesehen ist Art. 15 eher ein vierter Absatz des Eigentums-Grundrechts aus Art. 14. Auch in der gelebten Verfassungswirklichkeit kommen wir sehr gut ohne Art. 15 aus.

In der Überschrift des FDP-Parteitagsbeschlusses stand "Bauen statt Klauen". Bezeichnen Sie die Enteignung mit Entschädigung als "Klauen"? Will die FDP auch Art. 14 Abs. 3 abschaffen, der die Enteignung regelt?

"Bauen statt Klauen" war eine politische Zuspitzung, deshalb stand es auch in Anführungszeichen. Punktuelle Enteignungen können aus Gemeinwohlgründen etwa bei großen Infrastrukturprojekten durchaus als ultima ratio notwendig sein. Deshalb bezieht sich unsere Streichungsforderung auf Art. 15, nicht aber auf Art. 14 Abs. 3.

"Antrag noch in diesem Jahr"

Wie geht es nun weiter? Wann beantragen Sie die Abschaffung von Art. 15?

Noch in diesem Jahr.

Es ist ja nicht das erste Mal, dass die FDP, die Abschaffung von Art. 15 fordert. Wie viele derartige Gesetzentwürfe gab es bereits?

Wir haben schon 2001 und 2006 die Streichung von Art. 15 vorgeschlagen. Leider gab es damals noch keine Mehrheiten dafür. Aber wir haben viel Ausdauer.

Werden Sie den alten Antrag nun einfach ein drittes Mal einbringen?

Nein. Unsere Fraktion macht in diesem Jahr einige Symposien, auch zum Zustand der Verfassung, die werden wir auswerten und dann den Antrag im Lichte der Erkenntnisse neu formulieren.

Wer ist in der FDP-Fraktion für das Thema federführend?

Das bin ich.

"Alle Wirtschaftsbranchen erfasst"

Bis auf weiteres steht Art. 15 ja noch im Grundgesetz. Erlaubt er überhaupt die Sozialisierung von Wohnungsunternehmen?

Art. 15 erlaubt es, ganze Branchen in die Gemeinwirtschaft zu überführen. Es spricht viel dafür, dass dies auch für die Wohnungswirtschaft gilt.

Umstritten ist auch, ob Handel, Banken und Dienstleistungsunternehmen sozialisiert werden könnten. Was sagen Sie?

Wenn ich als Rechtsanwalt betroffene Unternehmen verträte, würde ich argumentieren, dass es in Art. 15 nur um klassische "Produktionsmittel" geht. Als wissenschaftlich geschulter Jurist meine ich jedoch: In Art. 15 geht es um eine andere Form der Wirtschaftsverfassung. Es ist naheliegend, dass damit alle Wirtschaftszweige erfasst werden. Als Politiker sage ich deshalb: Es ist besser, diese Tür ganz zu schließen, als weiter zu diskutieren, wie weit sie geöffnet werden kann.

Gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit auch bei Art. 15?

Bei allen staatlichen Eingriffen in individuelle Rechte ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Allerdings gibt Art. 15 dem Gesetzgeber eine sehr weitgehende Einschätzungsprärogative. Die Bereitschaft von Richtern, eine vom Gesetzgeber beschlossene Sozialisierung zu kippen, wird deshalb nicht sehr hoch sein.

Muss bei einer Sozialisierung zum Verkehrswert entschädigt werden oder ist wie bei Art. 14 Abs. 3 mit Blick auf die Interessen der Allgemeinheit auch eine niedrigere Entschädigung möglich?

Als politisch und ökonomisch denkender Mensch finde ich natürlich die Entschädigung zum Verkehrswert richtig. Als Jurist halte ich aber für wahrscheinlicher, dass sich die Gerichte an Art. 14 Abs. 3 orientieren werden.

"Soziale Marktwirtschaft in den Verfassungsrang erheben"

Eine Gruppe von Ökonomen um Ulrich van Suntum will Art. 15 ebenfalls abschaffen. Stattdessen soll an dieser Stelle ein Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft stehen. Eine gute Idee?

Das macht durchaus Sinn. Nachdem das Grundgesetz anfangs wirtschaftspolitisch offen war, hat sich die soziale Marktwirtschaft eindeutig durchgesetzt. Ich halte es für richtig, diese Orientierung nun auch in den Verfassungsrang zu erheben.

Udo Di Fabio hält dies für überflüssig, weil es in den vorrangigen EU-Verträgen bereits genügend Festlegungen auf die Marktwirtschaft gebe... 

Die Rechtsordnung ist voll von Redundanzen, die aber verstärkend und sensibilisierend wirken. Allerdings teile ich Di Fabios Ansicht, dass ein verfassungsrechtliches Bekenntnis zur Marktwirtschaft nicht so dringlich ist wie etwa die Streichung von Art. 15. 

Wenn die soziale Marktwirtschaft im Grundgesetz festgeschrieben wäre, wären dann alle Kapitalismusgegner Verfassungsfeinde? Müsste dann Kevin Kühnert vom Verfassungsschutz überwacht und die Jungsozialisten verboten werden? 

Nein, natürlich nicht. Man darf ja durchaus in einzelnen Punkten die Verfassung kritisieren, solange man die freiheitlich demokratische Grundordnung anerkennt. Die Diskussion um die Wirtschaftsordnung darf kein Fall für den Verfassungsschutz sein. Als Liberaler bin ich für einen freien Wettbewerb der Meinungen und Argumente.

Dr. Marco Buschmann ist seit 2017 Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. Von 2007 bis 2013 arbeitete er als Rechtsanwalt bei White&Case. Bundestagsabgeordneter war er erstmals von 2009 bis 2013. Dann scheiterte die FDP an der Fünf-Prozent-Hürde und Buschmann wurde Bundesgeschäftsführer der Partei. Seit 2017 ist er wieder Bundestagsabgeordneter, mit Sitz u.a. im Rechtsausschuss. Buschmann hat sich auch wissenschaftlich mit dem Eigentum beschäftigt. Seine 2016 bei Otto Depenheuer abgeschlossene Dissertation befasste sich mit dem Thema "EuGH und Eigentumsgarantie - Eine Analyse zu Ursprung und Inhalt des Eigentumsrechts der Europäischen Union".

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70 Jahre GG – Eigentum und Sozialisierung, Art. 14 u. Art. 15 GG: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35277 (abgerufen am: 14.02.2026 )

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