Simone Baum ist seit über 20 Jahren Mitarbeiterin der Stadt Köln. Weil sie an dem Treffen von Rechtsextremen in Potsdam teilgenommen hat, kündigte ihr die Stadt. Das ArbG verhandelte nun die Kündigungsschutzklage.
Darf die Stadt Köln einer Angestellten kündigen, weil diese an einem Treffen von Rechtsextremen teilgenommen hat? Die Frage hatte am Mittwoch das Arbeitsgericht (ArbG) Köln zu verhandeln. Denn so erging es Simone Baum. Die 64-Jährige hat im November 2023 am Potsdamer Treffen teilgenommen. Dort haben nach einer Recherche des Netzwerks Correctiv radikale Rechte über einen Masterplan für Deutschland gesprochen. Als die Stadt davon erfuhr, erhielt Baum diverse Kündigungen. Die Frau wollte diese nicht hinnehmen und erhob Kündigungsschutzklage (Az. 17 Ca 543/24). Der Gütetermin Mitte Februar blieb erfolglos.
Die Frau aus Engelskirchen im Regierungsbezirk Köln ist seit 2000 bei der Stadt beschäftigt, ist inzwischen EG 12 eingestuft, das bedeutet einen Nettoverdienst von 4.112 Euro. Wegen ihrer langen Beschäftigungsdauer als Angestellte in verschiedenen Positionen bei der Stadt Köln kann sie nicht mehr mit einer ordentlichen Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis entfernt werden. Die Stadt sprach daher – unter Beteiligung von Personalrat und Gleichstellungsbeauftragter – einige sogenannte Verdachts- und Tatkündigungen aus.
Bei einer Verdachtskündigung liegt der Kündigung in der Person begründet: Wegen des gegen die Person bestehenden Verdachts ist in dem Fall die Person im Arbeitsverhältnis nicht mehr tragbar. Eine Tatkündigung ist eine verhaltensbedingte Kündigung, die wegen einer Straftat oder einer schwerwiegenden Pflichtverletzung ausgesprochen wird. Vorsichtshalber werden bei einem Sachverhalt wie diesem die Kündigungen kumulativ ausgesprochen, damit möglichst gute Chance bestehen, dass zumindest eine wirksam ist.
Denn aus Sicht der Stadt hat die Frau eine gesteigerte Treuepflicht ähnlich der von Beamten. Gegen diese habe sie mit der Teilnahme an dem Treffen in Potsdam, das sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet habe, verstoßen. Auch für Angestellte im öffentlichen Dienst kann tatsächlich eine erweiterte Treuepflicht bestehen. Nach der vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelten Funktionstheorie aber nur insoweit, als dass die Behörde die politische Loyalität fordern kann, die für die funktionsgerechte Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist.
Simone Baum kam mit Leibwächter
Baum jedoch will im Vorfeld der Veranstaltung in Potsdam nichts von den Themen oder Teilnehmenden gewusst haben. Im Gütetermin hatte sie laut Medienberichten zudem gesagt, sie habe auch von der auf der Veranstaltung erhobenen Forderung der "Remigration" nichts mitbekommen.
Baum war 2017 zur ersten nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden der ursprünglich CDU-nahen WerteUnion (WU) gewählt worden. 2019 überzeugte sie den damaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen, der mehrfach für rechte Äußerungen kritisiert wurde, sich ebenfalls in der WU zu engagieren.
Baum kommt wie schon bei der Güteverhandlung auch zu diesem Termin mit einem Leibwächter. Vertreten wird sie in ihrem Verfahren von einem Anwalt aus Nürnberg, Rainer Thesen von der Kanzlei Scholz & Weispfenning. Diese einst im fränkischen Raum renommierte und damit früher im Juve Handbuch gelistete Kanzlei hat sich bereits im Jahr 2011 aufgespalten, die seinerzeit wesentlichen Köpfe der damaligen Wirtschaftskanzlei firmieren jetzt unter einem anderen Namen. Anwalt Thesen selbst hat derweil u.a. ein Buch veröffentlicht mit dem Titel: "Gegen Politikversagen und Meinungsdiktatur".
Einladung kam direkt von Mörig
Für Thesen war dieses Treffen in Potsdam, so trägt er an diesem Tag im ArbG vor, vor allem eines: privat. "So eine Veranstaltung bleibt auch dann privat, wenn man sich politische Vorträge anhört", sagt der Anwalt. Baum kenne den Organisator der Veranstaltung, Gernot Mörig. Der Mann ist ein ehemaliger Zahnarzt aus Düsseldorf, der sich in nach Medienberichten in der rechtsextremen Szene bewegen soll. Aber auch diese Bekanntschaft sei privat, so der Anwalt, wie gut Baum den Mann kenne, müsse sie nicht darlegen – auch das sei privat. Baum sei aber von Mörig mündlich zu dem Treffen und auch zum Essen dort eingeladen worden, erzählt der Anwalt. Und betont erneut, sie selbst habe keinen Ablaufplan gehabt.
"Das klingt, als wäre sie da rein geschlittert", sagt Dr. Marcus Michels, Namenspartner von der Kölner Boutique michels.pmks, der die Stadt Köln in dem Verfahren vertritt. Baum habe aber sogar in dem Tagungshotel übernachtet. Das klingt nicht nach einer kurzfristigen, spontanen Entwicklung. Michels beharrt auf den Nebenpflichten aus der Anstellung im öffentlichen Dienst. Es habe erhebliche Demonstration gegen ihre Beschäftigung gegeben, eine – wie es im öffentlichen Dienstrecht heißt – "angemessene Verwendung" der Frau sei nicht mehr möglich.
Gericht macht Vergleichsvorschlag
Zu einem Ergebnis kommen die Parteien an diesem Vormittag in Köln zunächst nicht. Keine möchte einen Vergleichsvorschlag machen. Noch in der Güteverhandlung hatte Michels eine Einigung sogar "definitiv ausgeschlossen". Nun geht die Verständigung jedoch dahin, dass das Gericht unter Vorsitz von Stefanie Hölscher einen Vergleichsvorschlag unterbreiten soll. Hölscher selbst sagt im Laufe der Verhandlung: "Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, in einem belasteten Arbeitsverhältnis weiterzuarbeiten."
Die Eckdaten für den Vergleich sind klar: Zum 1. Oktober 2026 würde für Baum die Regelaltersrente beginnen, unter Umständen gäbe es bei einem Vergleich eine zwölfwöchige Sperre. Danach könnte sie Arbeitslosengeld beziehen – dieser Zeitraum und die Höhe sollen in den zu unterbreitenden Vorschlag eingepreist werden, zudem eventuelle Einbußen bei den Rentenpunkten wegen der verkürzten Beschäftigungszeit.
Einen entsprechenden Beschluss mit einem Beendigungsvergleich hat das Gericht noch an diesem Mittwoch unterbreitet, die genauen Details sind noch nicht bekannt. Die Parteien haben nun zwei Wochen Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Kommt es nicht zu einer Einigung, wird das Gericht am 3. Juli eine Entscheidung verkünden.
Kündigungsschutzprozess in Köln nach Potsdamer Treffen: . In: Legal Tribune Online, 29.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54657 (abgerufen am: 08.12.2024 )
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