Druckversion
Dienstag, 13.01.2026, 08:49 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/anzeige-gegen-marburger-verbindungsstudenten-wegen-duell
Fenster schließen
Artikel drucken
58569

Anzeige gegen Marburger Verbindungsstudenten wegen Duell: Fechten um die Ehre – ist das strafbar?

Gastbeitrag von Dr. Lorenz Bode

08.11.2025

Verbindungsstudenten mit bunten Kappen

Verbindungsstudenten (Symbolbild): Wer sich zu einem Fechtduell hinreißen lässt, um Streit zu klären, kann sich strafbar machen. Foto: picture alliance / dpa | Franziska Kraufmann

Hat in Marburg ein illegales Fechtduell stattgefunden? Verbindungsstudenten sollen einen Ehrenhändel ausgetragen haben, die Linke hat Anzeige erstattet. Lorenz Bode erklärt, warum es immer noch auf ein BGH-Urteil von 1953 ankommt.

Anzeige

Dass in Marburg mehrere Studentenverbindungen Mensuren fechten, ist bekannt, aber dass Fechtduelle ausgetragen werden, um eine „Ehrstreitigkeit“ zu lösen? Der Kreisverband Marburg-Biedenkopf der Linken vermutet, dass am 15. August ein illegales Duell stattgefunden habe.

In einer Pressemitteilung teilt die Linke mit, ihr liege ein Foto einer Fechtaufforderung vor, aus der hervorgehe, dass 3 Personen des Corps Hasso-Nassovia durch die Landsmannschaft Hasso Borussia zu einem Fechtduell gerufen werden. Der Aufforderung zum Duell seien „absurde Ehrverletzungen“ vorausgegangen, heißt es weiter. „Ehrduelle zu dulden, legitimiert gewalttätiges Handeln“, erklärt Linken-Mitglied Miriam Stoll dazu. Daher habe man Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Marburg erklärte gegenüber LTO, bisher sei die Anzeige noch nicht bekannt.

Mit dieser Anzeige und dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt ist zugleich eine allgemeine, strafrechtlich interessante Frage verbunden: Sind Fechtduelle unter Verbindungsstudenten als gefährlichen Körperverletzung strafbar? Dabei sind allerdings die verschiedenen Arten des studentischen Fechtens zu unterscheiden – so könnten die ritualisierte sogenannte Bestimmungsmensur oder eine „Pro-Patria-Suite“ durchaus unterschiedlich zu bewerten sein. Das sah jedenfalls der Bundesgerichtshof (BGH) 1953 so und setzt damit bis heute Maßstäbe.

Was der BGH im Göttinger Mensurprozess entschied

Diese Entscheidung des BGH vom 29. Januar 1953 verdient einen näheren Blick. Sie betrifft den sogenannten Göttinger Mensurprozess. Im BGH-Urteil ging es um drei sogenannte Bestimmungsmensuren, die Anfang 1951 in Göttingen gefochten wurden. In der Entscheidung heißt es wörtlich: „Die Klingen waren scharf geschliffen; jedoch waren die Kämpfer durch Binden, Bandagen und andere Schutzvorrichtungen gegen lebensgefährliche Verletzungen gesichert. Der Angekl. hat Schmisse erhalten, die in acht bis vierzehn Tagen wieder ausgeheilt sind.“

Das Landgericht hatte die Fechter freigesprochen, die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hatte keinen Erfolg. Der BGH erkannte in dem Geschehen kein strafbares Verhalten. Natürlich erfüllt so ein Klingenduell mit Schmiss den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Das sah auch der BGH so. Er gestand den Teilnehmern jedoch die Möglichkeit der Einwilligung zu, mit der Folge, dass die Rechtswidrigkeit entfällt. 

Die Einwilligung steht aber ihrerseits unter dem Vorbehalt der Wirksamkeit. Denn nicht in jede rechtswidrige Handlung kann man wirksam einwilligen. Eine Grenze bildet etwa die Sittenwidrigkeit. Dazu hat sich der BGH in seiner Entscheidung ausführlich verhalten und einen Sittenverstoß verneint, der die Einwilligung der Fechter unwirksam gemacht hätte. Dazu heißt es im Urteil unter anderem:

„Gleichwohl hat der Senat einen Sittenverstoß i. S. des § 226 a StGB verneint", und weiter: "Als Verstoß gegen die guten Sitten kann deshalb in diesem strafrechtlichen Sinne nur das angesehen werden, was nach dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zweifellos strafwürdiges Unrecht ist.“

“Angesehene Persönlichkeiten” halten die Mensur nicht für sittenwidrig

Schon über die Formulierung „zweifellos strafwürdiges Unrecht“ kann man stolpern, entscheidend ist aber, was der BGH danach ausführt: „Das ist bei der Bestimmungsmensur nicht der Fall. Auch unter ihren Gegnern befinden sich angesehene Persönlichkeiten, die sie aus den verschiedensten Gründen nicht mit krimineller Strafe bedroht sehen wollen. Es kann nicht die Rede davon sein, daß alle billig und gerecht Denkenden über die Sittenwidrigkeit der Bestimmungsmensur einig seien. Demgemäß kann der Angekl. auch nicht wegen Körperverletzung bestraft werden.

Dabei betonten die Richter: "Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei hervorgehoben, daß die vorstehenden Erörterungen sich nicht auf solche Mensuren beziehen, die der Austragung von Ehrenhändeln dienen.“

Diese Passage zeigt zweierlei: Einerseits die Auslegungsbedürftigkeit des unbestimmten Rechtsbegriffs „Sittenwidrigkeit“, andererseits die Notwendigkeit der Unterscheidung je nach Anlass der Mensur. Aber ist dieser Sittenwidrigkeitsbegriff des BGH heute noch zeitgemäß? Natürlich muss man solche Entscheidungen immer auch in ihrem zeitlichen Kontext betrachten. Dass die Bundesrepublik im Jahr 1953 – wenige Jahre nach ihrer Gründung – noch eine andere war, insbesondere mit Blick auf die sittlichen Moralvorstellungen, wird niemand bezweifeln.

Wer sich zu einem Ehrenhändel hinreißen lässt, kann sich strafbar machen

Eine aktuellere höchstrichterliche Entscheidung zum Verbindungsfechten als die 72 Jahre alte existiert jedoch, soweit ersichtlich, nicht. Dennoch ist es gut möglich, dass der BGH heute zu dem gleichen Auslegungsergebnis käme. Und zwar nicht deshalb, weil er die vorstehenden Erwägungen einfach übernehmen oder sich gar fragen würde, ob weiterhin genug „angesehene Persönlichkeiten“ für die Straflosigkeit plädieren, sondern weil er dem Begriff der Sittenwidrigkeit inzwischen eine andere Orientierung gegeben hat. Der Strafrechtsprofessor Bernhard Hardtung schreibt im Münchener Kommentar dazu passend, die Rechtsprechung sehe „das Sittenwidrige immer seltener (vielleicht mittlerweile gar nicht mehr) in den Tatzwecken, sondern in der Schwere der drohenden Gefahren.“

Genau das ist der Punkt: Studentische Bestimmungsmensuren, die regelbasiert und mit entsprechender Schutzkleidung (insbesondere zum Schutz vor lebensgefährlichen Verletzungen) durchgeführt werden, dürften auch in Zukunft nicht strafbar sein. 

Doch was, wenn es um die Lösung einer Ehrstreitigkeit geht? Und wenn womöglich auch weniger Schutzvorkehrungen getroffen werden? Auch das kommt vor, so berichtete etwa der BR vor knapp einem Jahr über eine sogenannte Pro-Patria-Suite in Erlangen, ein Fechtduell „für das Vaterland“ mit weniger Schutzvorkehrungen, das blutig endete.

Es geht hierbei nicht um die allgemeine Frage, ob man auch in eine körperliche Auseinandersetzung außerhalb des Sports wirksam einwilligen kann, sondern um die besondere Form des Ehrkampfes – mit scharfen Klingen und bewusst reduziertem oder fehlendem Schutz. Und da darf man den BGH auch nach über 70 Jahren durchaus noch beim Wort nehmen: Wer sich zur „Bereinigung“ eines „Ehrenhändels“ (etwa im Rahmen einer „Pro-Patria-Suite“) hinreißen lässt, ficht am Rande des Strafrechts und kann sich strafbar machen. Mal abwarten, ob es zu einem Marburger Mensurprozess kommt.

Dr. Lorenz Bode, LL.M. ist Staatsanwalt und lebt in Hannover. Er gibt hier ausschließlich seine persönliche Auffassung wieder.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Anzeige gegen Marburger Verbindungsstudenten wegen Duell: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58569 (abgerufen am: 13.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Anzeige
    • Körperverletzung
    • Sittenwidrigkeit
    • Straftaten
Raser auf einer Stadtautobahn in der Nacht 12.01.2026
Auto

Bei Nutzung für Drogenkurierfahrten und illegale Autorennen:

Justiz soll Miet­wagen künftig leichter ein­ziehen können

Mietautos, die für Drogendeals und illegale Rennen genutzt werden, sollen künftig leichter von der Justiz konfisziert werden können. Das sieht eine Bundesratsinitiative Berlins vor. Geplant sind Verschärfungen im StGB und BtMG. 

Artikel lesen
Prof. Friedrich Karl Kaul (Anwalt) 11.01.2026
Feuilleton

True-Crime-Erzählungen im Realsozialismus:

Küchen­de­likte unter den Tisch gekehrt

Wie sich eine Gesellschaft über Kriminalität verständigt, sagt einiges über sie aus. Ein neues Werk geht aus theoretischer Perspektive der Frage nach, wie die "Pitaval"-Literatur in der DDR und der Volksrepublik Polen gestaltet wurde.

Artikel lesen
Stephan Hensel vor dem Hamburger Strafjustizgebäude. 08.01.2026
Christina Block

Jugendamtsmitarbeiterin im Block-Prozess:

"Dass Hensel die Kinder iso­liert hat, war eine Macht­de­mon­s­t­ra­tion"

Am 28. Verhandlungstag haben im Block-Prozess Ex-Mitarbeiterinnen des Hamburger Jugendamts ausgesagt. Sie werfen Blocks Ex-Mann vor, höchst unkooperativ gewesen zu sein. Diese Vorgeschichte sei eine "Zäsur", sind sich die Verteidiger einig.

Artikel lesen
Der venezolanische Staatschef Nicolas Maduro wird nach seiner Ankunft in Manhattan von Agenten der US-Drogenbehörde abgeführt, Zielort ist ein Bundesgericht in New York City, 05.01.2026 05.01.2026
Strafverfahren

Trotz völkerrechtswidriger Gefangennahme:

Darf die US-Justiz Maduro den Pro­zess machen?

Der Angriff der USA auf Venezuela war ebenso klar völkerrechtswidrig wie die Gefangennahme des Staatschefs Nicolas Maduro. Der wurde direkt in New York angeklagt. Dort wird es wohl zum Prozess kommen – trotz Immunität.

Artikel lesen
Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, Friedrich Merz, Bundesvorsitzender der CDU und CDU-Kanzlerkandidat, Markus Söder (CSU), Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, und Dorothee Ba_r (CSU) sitzen während der Winterklausur der CSU-Landes 05.01.2026
Kinder

CSU will "Verantwortungsverfahren" für kriminelle Kinder:

Absen­kung des Straf­mün­dig­keitsal­ters durch die Hin­tertür?

Wie umgehen mit Kindern, die Straftaten begehen? Die CSU schlägt jetzt ein neuartiges gerichtliches Verfahren für strafunmündige Kinder unter 14 vor. Auch Zwölfjährigen droht dann das Gefängnis. Experten sehen den Vorschlag kritisch.

Artikel lesen
Brigitte Macron 05.01.2026
Mobbing

Wegen Online-Verschwörungserzählung über Brigitte Macron:

Pariser Gericht ver­hängt Haft­strafen und Social-Media-Sperren

Wegen massiven Cybermobbings gegen Frankreichs First Lady hat ein Pariser Gericht zehn Angeklagte verurteilt. Neben Bewährungsstrafen ordnete es auch Social-Media-Sperren und Pflichtseminare zu Respekt im Netz an.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB
Rechts­an­walt/in (m/w/d) in Voll- oder Teil­zeit

Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB , Frank­furt am Main

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

20.01.2026

Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
ESG-konforme Mietverträge

22.01.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Deloitte "Legal Update" Webcast #1/2026 Geschäftsleiterhaftung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz

21.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH