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Anthropic stellt "Legal Plug-in" für Claude AI vor: Warum das keine Revo­lu­tion ist

von Tobias Voßberg

09.02.2026

Willkommenstext bei geöffneter Claude-AI-App

Claude AI versucht, sich am KI-Markt besonders mit Fokus auf Berufstätige zu positionieren. Foto: picture alliance / HARALD SCHNEIDER / APA / picturedesk.com | HARALD SCHNEIDER

Die Ankündigung eines KI-Plug-ins für juristische Aufgaben ließ Tech-Aktien abstürzen. Von einer "Revolution" ist die Rede. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich: Es sind nur ein paar Textdateien fürs Prompting, meint Tobias Voßberg.

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Wir haben es in den vergangenen Tagen gefühlt tausendmal gelesen: Anthropic hat ein Legal Plug-in für seinen KI-Assistenten Claude veröffentlicht. Der soll jetzt auch Jura können?!

Die Marktreaktion an den Börsen war jedenfalls dramatisch: Thomson Reuters mit seinen Legal Solutions verlor zeitweise über 18 Prozent, der Mutterkonzern von LexisNexis, das unter anderem juristische Datenbanken bereitstellt, etwa 14 Prozent. Insgesamt wurden an einem Tag rund 300 Milliarden Dollar Börsenwert vernichtet. Von "Revolution" und einem "Wendepunkt für Legal Tech" war die Rede.

Was das Legal Plug-in können soll

Das Claude-Plug-in soll juristische Routinearbeiten automatisieren: Verträge gegen die eigenen Verhandlungsziele prüfen und mit einem Ampelsystem bewerten, eingehende Geheimhaltungsvereinbarungen vorsortieren, Briefings zu rechtlichen Themen erstellen, Standardantworten für wiederkehrende Anfragen wie Datenschutzauskunftsersuchen generieren.

Die Plug-ins lassen sich dabei auf die eigenen Vorgaben konfigurieren. Man kann zum Beispiel eine Art Playbook hochladen, das festlegt, welche Vertragsbedingungen akzeptabel sind und wo Nachverhandlungen nötig werden. Den Rest soll dann Claude machen. 

An dieser Stelle wird es auch sofort interessant: Diese Plug-ins sind im Wesentlichen strukturierte Textdateien mit Prompts, die sich etwa auf Github lesen und herunterladen lassen. Es sind also Vorlagen, die Claude sagen, wie es bestimmte juristische Aufgaben angehen soll. Diese Prompts lassen sich natürlich auch mit allen anderen KI-Lösungen nutzen. 

Genau hier beginnt das Missverständnis, denn die 300-Milliarden-Panik an den Börsen offenbart, dass viele Investoren glauben, ein Plug-in könne spezialisierte Legal-Tech-Lösungen ersetzen und deren Geschäftsmodell bedrohen. Aber werden spezialisierte Legal-AI-Workspaces wie Libra, Noxtua, Legora, Harvey & Co. tatsächlich bald überflüssig werden?

Das grundlegende Missverständnis 

Alle, die nun die große "Revolution" ausrufen, übersehen etwas Grundlegendes. Die Basismodelle von Anthropic oder OpenAI konnten Verträge schon immer prüfen und auch schon genau die Aufgaben abdecken, bei denen das Plug-in helfen soll.

Wenn ein Basismodell mithilfe der Plug-in-Prompts dieselben juristischen Aufgaben bearbeiten kann, wie eine teure Spezialsoftware, dann war das schon vorher so. Das Plug-in macht nun nur auch für die breite Masse sichtbar, was bereits seit Jahren möglich ist.

Aber wenn die Basismodelle das schon immer konnten – wofür zahlen Kanzleien dann eigentlich bei spezialisierten Anbietern?

Was spezialisierte Anbieter wirklich leisten 

Wer als Anwältin oder Anwalt vertrauliche Mandatsinformationen in ein öffentliches KI-Tool eingibt, das die eingegebenen Daten auf seinem Server speichert, droht, die Verschwiegenheitspflicht zu verletzen. Die berufsrechtskonforme Nutzung ist daher eines der wesentlichen Verkaufsargumente der großen Legal-Tech-Anbieter. Diese bieten, anders als die Anbieter der Basismodelle, Server in Deutschland, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und berufsrechtskonforme Auftragsverarbeitungsverträge an.

Einige Anbieter verfügen zudem über den Zugriff auf juristische Wissensdatenbanken oder über Schnittstellen zu Fachrechtsdatenbanken wie Beck-Online oder Wolters Kluwer Online. All das kann aktuell kein Basismodell bieten, Plug-in hin oder her.

Fast jede größere Kanzlei hat sich daher im vergangenen Jahr entschieden, auf ein Tool der großen Legal-Tech-Anbieter zu setzen. Dieses Jahr wird für die Kanzleien zeigen, ob der tatsächliche Nutzen die Kosten rechtfertigt oder – wenn die Programme nur für bestimmte Anwendungsfälle genutzt werden – nicht auch auf selbst entwickelte oder günstigere Nischenlösungen zurückgegriffen werden kann.

Vereinfacht gesagt: Wer ein Legal-Tech-Tool, das Tausende Euro im Jahr kostet, in seiner Kanzlei nur für die Extrahierung von Vertragsdaten nutzt, kann auch überlegen, ein Programm anzuschaffen, das diese Aufgabe für einen Bruchteil der Kosten übernimmt.

Die strategische Verschiebung 

Das Bemerkenswerte an Anthropics Schritt ist also weniger die Technologie, sondern die strategische Verschiebung. Zum ersten Mal verpackt ein Basismodell-Anbieter ein juristisches Workflow-Produkt direkt in seine Plattform. OpenAI ist vor wenigen Wochen mit ChatGPT Health sogar noch einen Schritt weiter gegangen.

Es ist ungewöhnlich, dass der Hersteller eines Basismodells einen konkreten Use Case wie "Legal" direkt aufgreift. Dass Anthropic diesen Aufwand betreibt, zeigt: Die Nutzung von Claude für juristische Zwecke muss ein riesiger Anteil sein. Andererseits überrascht dies wenig, wenn man bedenkt, dass Startups wie Harvey oder Legora mit Milliarden bewertet werden.

Die wirkliche Disruption käme, wenn Basismodell-Anbieter die gleichen regulatorischen Hürden nehmen wie spezialisierte Legal-Tech-Anbieter. Denn wenn OpenAI, Anthropic & Co. bereit wären, eine Vereinbarung nach § 43e Bundesrechtsanwaltsordnung abzuschließen und so einen berufsrechtskonformen Einsatz anzubieten, würde der Markt tatsächlich neu gemischt.

Bis dahin ist das keine "Revolution". Es sind nur ein paar Textdateien mit gut strukturierten Prompts.

Tobias Voßberg (c) privat

Tobias Voßberg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Als Host des Jura & KI"-Podcasts befasst er sich seit Jahren mit dem Einsatz von KI in der Rechtsberatung und analysiert deren Chancen und Grenzen.

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Anthropic stellt "Legal Plug-in" für Claude AI vor: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59271 (abgerufen am: 09.04.2026 )

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