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Nach Ankündigung von Mark Zuckerberg: Könnte Meta auf Fak­ten­checks ver­zichten?

Gastbeitrag von Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch

09.01.2025

Mark Zuckerbergs Videobotschaft auf Handydisplay, dahinter EU-Flagge

Weg von "institutionalisierter Zensur", hin zu mehr freier Rede. Das plant Mark Zuckerberg in den USA. Foto: picture alliance / Sipa USA | Jonathan Raa

Meta will in den USA bei der Überprüfung der Inhalte auf Facebook und Instagram nicht mehr auf "Faktenchecker" setzen, sondern die Community mehr einbeziehen. Christian-Henner Hentsch schätzt die Lage für Europa ein.

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Meta-Chef Mark Zuckerberg hat am Dienstag medienwirksam eine "institutionalisierte Zensur" beklagt und angekündigt, in den konzerneigenen Diensten Facebook und Instagram insbesondere auf professionelle Faktenchecks zu verzichten und stattdessen ein Community-Notes-System wie bei X (vormals Twitter) einzuführen. Dies zielt vor allem auf die neuen Regelungen in der EU durch den im letzten Jahr in Kraft getretenen Digital Services Act (DSA) ab, der konkrete Verfahren zur Bekämpfung von Hass und Desinformation auf sehr großen Online-Plattformen vorschreibt. Die Änderungen bei Meta sollen allerdings zunächst nur für die USA gelten, nicht aber in der EU, wo alles vorerst bleiben soll, wie es ist.

Hintergrund der Debatte über die Pflichten großer Plattformen und die Reichweite der Meinungsfreiheit ist die unterschiedliche Verfasstheit der USA mit ihrer Constitution aus dem 18. Jahrhundert und der EU mit ihren ausbalancierten Grundrechten, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention und inhaltsgleich in der EU-Grundrechte-Charta vor dem Hintergrund der Erfahrungen des 2. Weltkriegs und der Diktaturen der Nachkriegszeit entstanden sind. Das First Amendment in der Verfassung der USA garantiert die Meinungsfreiheit weitgehend uneingeschränkt und auch Hassrede ist nach ständiger Rechtsprechung davon gedeckt. Europäische Grundrechte hingegen wägen zwischen den Grundrechten des Äußernden und des Betroffenen ab. Daraus ergeben sich auch Drittwirkungen für Plattformen. 

Abschied von einheitlichen Hausregeln

In den USA dominieren in der Auslegung zumindest am Supreme Court derzeit die Vertreter einer reinen Lehre, während der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Blick auf den Beurteilungsspielraum der Signatarstaaten meist zu vermittelnden Urteilen kommt. Insoweit ist das Verständnis US-amerikanischer Plattformen von Plattformregulierung als "institutionalisierte Zensur" durchaus konsequent und nachvollziehbar. Und zu einer ehrlichen Analyse gehört auch die Wahrheit, dass die in den letzten Jahren immer weiter ausdifferenzierte Plattformregulierung durch die EU von US-amerikanischen Plattformen als verzweifelter Versuch wahrgenommen werden kann, Wettbewerbern außerhalb der EU ihre Regeln aufzwingen zu wollen. Meta verabschiedet sich mit dieser Ankündigung von global einheitlichen Hausregeln und verwehrt sich damit dem Ansatz der EU, als großer gemeinsamer Markt den eigenen Standards weltweit Geltung zu verschaffen. Insofern kann dies auch als Überreizen des europäischen Regulierungsmodells gesehen werden. 

Mit Blick auf die Plattformregulierung der EU hat Meta aber möglicherweise aus guten Gründen keine Änderungen angekündigt. Mit dem DSA gelten in der EU seit dem 17. Februar 2024 europaweit vollharmonisierte Regelungen für Plattformen im Internet, abgestuft nach Art und Größe der Plattformen. Damit einher gehen viele neue Sorgfalts- und Berichtspflichten, aber gleichzeitig besteht auch die Sicherheit vor nationalen Alleingängen wie dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Zudem gilt weiterhin das sogenannte Providerprivileg, wonach Plattformen wegen rechtswidriger Inhalte nicht haften, bis sie Kenntnis davon erlangen. 

Insoweit hat die EU neben vielen Pflichten vor allem Rechtssicherheit geschaffen, die internationalen Anbietern wie Meta entgegenkommt. Und bei näherer Betrachtung gibt es auch weitere gute Gründe für die Beibehaltung der europäischen Standards. Dabei muss zunächst differenziert werden zwischen der Frage, welche Inhalte entfernt werden müssen und welche Rolle "Faktenchecker" bei der Entfernung dieser Inhalte spielen.

Höchster Schutz für alle oder unterschiedliche Angebote?

Strafbare Inhalte müssen in allen Rechtsordnungen entfernt werden, zumindest wenn dies gerichtlich festgestellt worden ist. In der Praxis muss dies aber für den Einzelfall vorgenommen werden und da ist die Rechtslage wegen des Kontexts häufig nicht so eindeutig. Deswegen stehen Plattformen immer vor dem Dilemma, zu viel zu blocken und damit die freie Meinungsäußerung zu verkürzen oder zu wenig und damit zu haften. Um dieses Dilemma aufzulösen, haben die meisten sozialen Netzwerke virtuelle Hausregeln festgelegt, die nicht nur strafbare, sondern auch anstößige, aber eben noch nicht strafbare Äußerungen verbieten. Damit wird gleichzeitig das Problem gelöst, dass die Grenze des Strafbaren in 27 Mitgliedsstaaten der EU und eben auch in den USA unterschiedlich liegt. Soweit sich die Hausregeln am jeweils höchsten Schutzniveau orientieren, wird eine Haftung der Plattform ausgeschlossen. 

Damit einher geht jedoch ein gewisses Overblocking, das Mark Zuckerberg nun als "institutionalisierte Zensur" beklagt hat. Dabei lässt er außer Acht, dass Meta die Hausregeln bislang selbst so definiert hat, um einerseits ein einheitliches Angebot weltweit ausrollen zu können und andererseits Klagen und behördliche Anordnungen wegen strafbarer Inhalte zu vermeiden. Unabhängig von der Plattformregulierung durch den DSA ist es eine rein unternehmerische Entscheidung, wie viel Risiko eine Plattform hier eingeht und ob sie unterschiedliche Angebote mit entsprechenden Opportunitätskosten machen möchte. Wirtschaftlich mag es hier Sinn machen, zwei unterschiedliche Angebote, eines für die USA und den Rest der Welt und ein eigenes für die EU anzubieten, so wie von Meta angekündigt – aber das Haftungsrisiko in der EU wird er angesichts hoher Strafen bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglichst minimieren wollen.

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"Faktenchecker" sinnvoller Ausweg aus dem Dilemma

"Faktenchecker" oder vertrauenswürdige Hinweisgeber, wie sie in Art. 22 DSA geregelt werden, können bei sozialen Netzwerken rechtswidrige Inhalte wie beispielsweise anstößige Äußerungen oder Falschinformationen melden und diese Meldungen müssen dann vorrangig behandelt und unverzüglich bearbeitet werden. Als erster "Trusted Flagger" hat die Aufsicht, der deutsche Digital Services Coordinator, im Oktober 2024 die Meldestelle "REspect!" nach den Vorgaben des DSA zugelassen. Meta kann zwar weltweit und auch in der EU die freiwillige Zusammenarbeit mit allen bisherigen "Faktencheckern" aufkündigen und durch Community-Notes, also direkte Hinweise anderer Nutzer, ersetzen. Die Meldungen aller als Trusted Flagger zugelassenen Meldestellen müssen aber in der gesamten EU zwingend nach den Vorgaben des DSA bearbeitet werden. 

Dabei stellen Faktenchecker für Plattformen bislang eigentlich einen Ausweg aus dem oben dargestellten Dilemma dar, indem so die mühevolle Arbeit bei der Identifizierung problematischer Inhalte externalisiert und auch die Verantwortung gegenüber den Nutzern delegiert werden kann und sich die Plattform bei möglichen Fehlern sogar exkulpieren kann. Sobald sich die Machtverhältnisse in den USA sortiert haben und Donald Trump ins Amt des US-Präsidenten eingeführt ist, wird sich Meta bei nüchterner Betrachtung überlegen müssen, ob sie wirklich auf dieses eher hilfreiche Instrument verzichten und dafür echte – möglicherweise bußgeldbewehrte – Verantwortung übernehmen wollen. 

Zusammenfassend ist also festzustellen, dass die Änderungen bei Meta sich wohl als eher US-amerikanische Debatte mit innenpolitischer Stoßrichtung zunächst auch nur in den USA auswirken wird. Eine Änderung des Angebots in der EU ist vorerst nicht zu erwarten. Deswegen sind die Reaktionen in Deutschland und anderen EU-Staaten auch wohlfeil. Sie sind vielmehr ein Ausdruck des Unverständnisses für die traditionell anders konzeptionierte US-Medienordnung und gleichzeitig Selbstvergewisserung für unseren europäischen Way of Life. Allerdings macht dieser Fall auch deutlich, dass der Anspruch der EU, durch Regulierung europäische Standards in die Welt zu exportieren, gescheitert ist und die weltweiten Foren im Internet in regulierungsbedingt separierte Kultur- und Debattenräume zerfallen werden. Damit werden sich nicht nur die historisch verwandten Rechtsordnungen der USA und Europas weiter entfremden, sondern auch die Menschen und ihre Wertvorstellungen. 

Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch ist Professor für Urheber- und Medienrecht an der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln. Daneben ist er Leiter Recht und Regulierung beim game – Verband der deutschen Games-Branche und Geschäftsführer der VHG – Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games. 

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Nach Ankündigung von Mark Zuckerberg: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56291 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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