Druckversion
Samstag, 17.10.2026, 04:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/anklage-wegen-einbruchsdiebstahls-richter-beschlagnahmt-facebook-account
Fenster schließen
Artikel drucken
5619

Anklage wegen Einbruchsdiebstahls: Richter beschlagnahmt Facebook-Account

von Kai Peters

23.02.2012

Richter beschlangnahmt einen Facebook-Account

© Firenight - Fotolia.com

Erstmals hat ein deutsches Gericht die Beschlagnahme eines Facebook-Accounts angeordnet. Obwohl der Anlass banal ist, hat die Entscheidung des AG Reutlingen für Aufsehen gesorgt. Denn sollte das Beispiel Schule machen, ist mit einer Flut ähnlicher Anordnungen zu rechnen. Ob das allerdings rechtlich und nicht zuletzt praktisch überhaupt geht, erläutert Kai Peters.

Anzeige

Dass die Möglichkeit der Kommunikation über Facebook nicht nur für harmlose Unterhaltungen, sondern auch zur Planung und Durchführung von Straftaten genutzt wird, gehört zu den gesicherten Erkenntnissen der Kriminalwissenschaft. Das Amtsgericht (AG) Reutlingen vermutet, dass auch der Angeklagte in einem aktuellen Verfahren den Nachrichtendienst des sozialen Netzwerks genutzt hat, um sich mit einem vermeintlichen Einbrecher auszutauschen. Dabei soll er seinem Komplizen den entscheidenden Tipp für den Einbruch gegeben und die spätere Tatausführung vereinbart haben.

Das Gericht hat deshalb die Beschlagnahme der gesamten bei Facebook gespeicherten elektronischen Nachrichten und Chats des Betroffenen angeordnet. Nachdem das soziale Netzwerk allerdings erklärt hat, dass die Daten auf einem Server in Irland gespeichert seien, hat Richter Sierk Hamann den nun wegen Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl Angeklagten aufgefordert, die Daten freiwillig preiszugeben. Ansonsten müsse die Anordnung im Wege der Rechtshilfe vollstreckt werden - mit entsprechenden Kosten, die im Falle seiner Verurteilung selbstverständlich vom Angeklagten zu tragen wären.

Dass der Richter an die Nachrichten kommt, wenn der Mann diese nicht freiwillig herausgibt, ist aber keineswegs sicher. Eine Rechtsgrundlage, die ausdrücklich auf die Beschlagnahme so genannter Inhaltsdaten beim Provider zugeschnitten ist, stellt die Strafprozessordnung (StPO) nämlich nicht zur Verfügung. Ob und gegebenenfalls auf welcher Basis die Ermittlungsbehörden auf solche Daten zugreifen können, war deshalb lange umstritten.

Die richtige Rechtsgrundlage ist das Problem

Unklar war insbesondere, unter welchen Voraussetzungen Daten unter das durch Art. 10 des Grundgesetzes geschützte Fernmeldegeheimnis fallen. Die Literatur ging lange davon aus, dass eine Beschlagnahme in diesem Fall nur unter den strengen Voraussetzungen des § 100a StPO gerechtfertigt ist. Die Vorschrift regelt, wann Telekommunikation aufgezeichnet und überwacht werden kann. Derartige Maßnahmen dürfen nur bei Verdacht bestimmter, katalogmäßig aufgezählter Straftaten angeordnet werden, zu denen der Tatbestand des Wohnungseinbruchdiebstahls nicht gehört.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dagegen in einer Entscheidung vom 31. März 2009, in der es um die Beschlagnahme von E-Mails ging, die Regeln über die Beschlagnahme von Postsendungen analog angewendet (Az. 1 StR 76/09). Anders als für die Überwachung von Telekommunikation genügt hier ein einfacher Tatverdacht und die Maßnahme ist nicht auf bestimmte Straftatbestände beschränkt. Nach dieser Lösung wäre ein Zugriff auf den Facebook-Account wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchsdiebstahls ohne weiteres möglich. Wohl nicht zuletzt deshalb hat auch das AG Reutlingen bei seiner Anordnung auf die Normen über die Postbeschlagnahme abgestellt.

Ob der Richter damit die richtige Rechtsgrundlage in den Blick genommen hat, ist allerdings zweifelhaft. Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt das Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke voraus. Sie wäre hier also nur dann möglich, wenn das Gericht die Maßnahme nicht auf eine andere Vorschrift der StPO stützen könnte.

Die allgemeine Beschlagnahmebefugnis weist den Weg

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verweist insoweit auf die allgemeine Beschlagnahmebefugnis nach § 94 der StPO. Die Karlsruher Richter haben in ihrer Grundsatzentscheidung zur Beschlagnahme von E-Mails vom 16. Juni 2009 klargestellt, dass die Norm auch eine taugliche Basis für den Zugriff auf E-Mails bildet, die beim Provider gespeichert sind (Az. 2 BvR 902/06). Zwar stelle die Beschlagnahme grundsätzlich einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar. Da es sich jedoch um einen offenen Eingriff außerhalb des eigentlichen Kommunikationsvorgangs handele, könne dieser durch den einfachen Anfangsverdacht einer Straftat gerechtfertigt werden.

Die genannten Grundsätze gelten auch für die Beschlagnahme eines Facebook-Accounts. Dass es vorliegend lediglich um den Vorwurf eines Wohnungseinbruchs geht, hindert die Maßnahme nicht.

Allerdings ist auch bei der Beschlagnahme von Daten auf Facebook in der Regel das verfassungsrechtliche Übermaßverbot zu beachten. Das BVerfG verlangt, dass der Betroffene vor dem Zugriff auf die Daten von den Strafverfolgungsbehörden unterrichtet wird, damit er zumindest der Sichtung seines Datenbestandes beim Provider beiwohnen kann. Das AG Reutlingen hat hingegen ausdrücklich angeordnet, dass die Maßnahme ohne das Wissen des Betroffenen zu erfolgen hat. Wie das zuständige Landgericht diesen Umstand im Falle einer Beschwerde würdigt, bleibt abzuwarten.

Anzeige

Schwieriger Umweg über Irland

Unabhängig von der Frage, ob die Beschlagnahmeanordnung des AG Reutlingen zu Recht ergangen ist, stellt sich außerdem die Frage nach ihrer konkreten Durchsetzbarkeit.

Die Beschlagnahme von Daten, die auf einem außerhalb Deutschlands befindlichen Server gespeichert sind, kann nämlich nur im Wege der Rechtshilfe erfolgen. Um an die Nachrichten auf den irischen Facebook-Servern zu kommen kann sich das Gericht auf das EU-Rechtshilfeübereinkommen vom 29. Mai 2000 berufen, das im Gegensatz zum herkömmlichen Rechtshilferecht vor allem Verfahrenserleichterungen vorsieht. Unter welchen Bedingungen Rechtshilfe geleistet wird, richtet sich in erster Linie nach irischem Recht. Bis die irischen Gerichte über die Durchführung der Beschlagnahme entscheiden, wird es allerdings noch eine Weile dauern.

All dies wird der Betroffene bei seiner Entscheidung, ob er die Daten freiwillig an das Gericht herausgibt, berücksichtigen. Sollte er seine Facebook-Kommunikation lieber für sich behalten wollen und Irland dem Rechtshilfeersuchen des AG Reutlingen nachkommen, kann sich Facebook jedenfalls schon jetzt auf zahlreiche weitere Anfragen deutscher Gerichte einstellen. Wer sich ungestört von den Strafverfolgungsbehörden mit Kriminellen unterhalten will, muss dann auf andere Wege zurückgreifen.

Kai Peters ist Rechtsanwalt und Partner der Strafrechtskanzlei Ignor & Partner in Berlin.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Anklage wegen Einbruchsdiebstahls: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5619 (abgerufen am: 17.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Facebook
    • Internet
  • Gerichte
    • Amtsgericht Reutlingen
Bildschirm mit der Webseite YouPorn, der Nutzer muss sein Alter bestätigen, um fortzufahren. 09.10.2026
Pornografie

Keine Sperren von YouPorn und Pornhub:

Tode­s­ur­teil für den deut­schen Jugend­schutz bestä­tigt

Pornoseiten dürften eigentlich nicht ohne Altersverifikation abrufbar sein. Doch die Betreiber ignorieren das oft. Deutsche Landesmedienanstalten sind dagegen weitgehend machtlos, bestätigt nun das OVG NRW.

Artikel lesen
Junge sitzt auf der Couch mit Tablet und Handy - Emojis zeigen, dass er freundliche Reaktionen bekommt. 01.10.2026
KI

KIDS Act: EU-Kommission will Kinder vor KI-Freunden schützen:

Chat­bots reden zu men­sch­lich, das ist ein Pro­blem

Die EU-Kommission will Kinder davor schützen, dass sie KI-Anwendungen mit echten Freunden verwechseln. Alle Anbieter müssen das Design ihrer Chatbots ändern. Doch wie, wenn die KI darauf trainiert ist, empathisch und mitfühlend zu agieren?

Artikel lesen
Handy-Display mit verschiedenen Apps, darunter Facebook und Instagram 17.09.2026
Social Media

Finanzfluss gewinnt gegen Social Media-Plattform:

Meta haftet für Fake-Wer­bung auf Face­book

Betreiber von Social-Media-Plattformen können für Scam-Ads verantwortlich gemacht werden. Da Meta die Anzeige von Werbung und Inhalten auf seiner Plattform steuert, kann sich der Konzern nicht auf fehlende Kenntnis berufen.

Artikel lesen
Meta-Chef Mark Zuckerberg verlässt umringt von Begleitern ein Gerichtsgebäude. 19.08.2026
Metaverse

US-Bundesstaaten klagen gegen Metas App-Design:

Machen Face­book und Ins­ta­gram Kinder süchtig?

Zahlreiche US-Bundesstaaten werfen Meta vor, seine Plattformen gezielt suchtfördernd gestaltet zu haben. Der Prozess könnte Milliarden kosten und zentrale Funktionen verändern. Auch für Deutschland ist er relevant. 

Artikel lesen
Eine Hand hält ein Smartphone mit dem Facebook-Logo vor einem unscharfen, blau-orange beleuchteten Hintergrund. 18.08.2026
Facebook

OLG senkt Ordnungsgeld gegen Meta auf 75.000 Euro:

Face­book hat ver­bo­tene Posts nicht vor­sätz­lich langsam gelöscht

Bei Facebook blieben bereits verbotene Posts noch zwei Wochen online, bevor sie endlich gelöscht wurden. Das LG setzte daher 100.000 Euro Ordnungsgeld fest. Das OLG verringerte diesen Betrag: Der Konzern habe nicht vorsätzlich gehandelt.

Artikel lesen
So fügen Sie LTO als "bevorzugte Quelle" hinzu 17.08.2026
In eigener Sache

Für mehr juristische Qualität bei Ihrer Internetrecherche:

Jetzt LTO als "bevor­zugte Quelle" bei Google hin­zu­fügen

Spiegel, Zeit, FAZ. Tolle Medien. Doch LTO darf als fundierte Quelle für Recht und Justiz in Ihren Suchergebnissen nicht fehlen. Für juristischen Mehrwert in Ihrer Internetrecherche fügen Sie LTO als "bevorzugte Quelle" bei Google hinzu.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Wirt­schafts­straf­recht &...

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Win­ter – Co­me and Meet Us Abo­ve the Clouds

Latham & Watkins LLP, Gar­misch-Par­ten­kir­chen

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von HUK-COBURG
Voll­ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist Rechts­schutz-Scha­den­re­gu­lie­rung...

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von Bundesamt für Justiz
Voll­ju­ris­tin­nen bzw. Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Justiz, Bonn

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

26.10.2026

Fallstudien zum Medizinstrafrecht in Behandlungsfehlerfällen

28.10.2026

Strafverteidigung im Abo

30.10.2026

Innovative digitale Ermittlungsansätze – Nie wieder Aussagen gegen Aussage?

30.10.2026

Freiheitsentziehende Maßregeln nach § 63 und § 64 StGB

02.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH