Druckversion
Montag, 12.01.2026, 19:39 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/anklage-wegen-einbruchsdiebstahls-richter-beschlagnahmt-facebook-account
Fenster schließen
Artikel drucken
5619

Anklage wegen Einbruchsdiebstahls: Richter beschlagnahmt Facebook-Account

von Kai Peters

23.02.2012

Richter beschlangnahmt einen Facebook-Account

© Firenight - Fotolia.com

Erstmals hat ein deutsches Gericht die Beschlagnahme eines Facebook-Accounts angeordnet. Obwohl der Anlass banal ist, hat die Entscheidung des AG Reutlingen für Aufsehen gesorgt. Denn sollte das Beispiel Schule machen, ist mit einer Flut ähnlicher Anordnungen zu rechnen. Ob das allerdings rechtlich und nicht zuletzt praktisch überhaupt geht, erläutert Kai Peters.

Anzeige

Dass die Möglichkeit der Kommunikation über Facebook nicht nur für harmlose Unterhaltungen, sondern auch zur Planung und Durchführung von Straftaten genutzt wird, gehört zu den gesicherten Erkenntnissen der Kriminalwissenschaft. Das Amtsgericht (AG) Reutlingen vermutet, dass auch der Angeklagte in einem aktuellen Verfahren den Nachrichtendienst des sozialen Netzwerks genutzt hat, um sich mit einem vermeintlichen Einbrecher auszutauschen. Dabei soll er seinem Komplizen den entscheidenden Tipp für den Einbruch gegeben und die spätere Tatausführung vereinbart haben.

Das Gericht hat deshalb die Beschlagnahme der gesamten bei Facebook gespeicherten elektronischen Nachrichten und Chats des Betroffenen angeordnet. Nachdem das soziale Netzwerk allerdings erklärt hat, dass die Daten auf einem Server in Irland gespeichert seien, hat Richter Sierk Hamann den nun wegen Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl Angeklagten aufgefordert, die Daten freiwillig preiszugeben. Ansonsten müsse die Anordnung im Wege der Rechtshilfe vollstreckt werden - mit entsprechenden Kosten, die im Falle seiner Verurteilung selbstverständlich vom Angeklagten zu tragen wären.

Dass der Richter an die Nachrichten kommt, wenn der Mann diese nicht freiwillig herausgibt, ist aber keineswegs sicher. Eine Rechtsgrundlage, die ausdrücklich auf die Beschlagnahme so genannter Inhaltsdaten beim Provider zugeschnitten ist, stellt die Strafprozessordnung (StPO) nämlich nicht zur Verfügung. Ob und gegebenenfalls auf welcher Basis die Ermittlungsbehörden auf solche Daten zugreifen können, war deshalb lange umstritten.

Die richtige Rechtsgrundlage ist das Problem

Unklar war insbesondere, unter welchen Voraussetzungen Daten unter das durch Art. 10 des Grundgesetzes geschützte Fernmeldegeheimnis fallen. Die Literatur ging lange davon aus, dass eine Beschlagnahme in diesem Fall nur unter den strengen Voraussetzungen des § 100a StPO gerechtfertigt ist. Die Vorschrift regelt, wann Telekommunikation aufgezeichnet und überwacht werden kann. Derartige Maßnahmen dürfen nur bei Verdacht bestimmter, katalogmäßig aufgezählter Straftaten angeordnet werden, zu denen der Tatbestand des Wohnungseinbruchdiebstahls nicht gehört.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dagegen in einer Entscheidung vom 31. März 2009, in der es um die Beschlagnahme von E-Mails ging, die Regeln über die Beschlagnahme von Postsendungen analog angewendet (Az. 1 StR 76/09). Anders als für die Überwachung von Telekommunikation genügt hier ein einfacher Tatverdacht und die Maßnahme ist nicht auf bestimmte Straftatbestände beschränkt. Nach dieser Lösung wäre ein Zugriff auf den Facebook-Account wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchsdiebstahls ohne weiteres möglich. Wohl nicht zuletzt deshalb hat auch das AG Reutlingen bei seiner Anordnung auf die Normen über die Postbeschlagnahme abgestellt.

Ob der Richter damit die richtige Rechtsgrundlage in den Blick genommen hat, ist allerdings zweifelhaft. Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt das Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke voraus. Sie wäre hier also nur dann möglich, wenn das Gericht die Maßnahme nicht auf eine andere Vorschrift der StPO stützen könnte.

Die allgemeine Beschlagnahmebefugnis weist den Weg

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verweist insoweit auf die allgemeine Beschlagnahmebefugnis nach § 94 der StPO. Die Karlsruher Richter haben in ihrer Grundsatzentscheidung zur Beschlagnahme von E-Mails vom 16. Juni 2009 klargestellt, dass die Norm auch eine taugliche Basis für den Zugriff auf E-Mails bildet, die beim Provider gespeichert sind (Az. 2 BvR 902/06). Zwar stelle die Beschlagnahme grundsätzlich einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar. Da es sich jedoch um einen offenen Eingriff außerhalb des eigentlichen Kommunikationsvorgangs handele, könne dieser durch den einfachen Anfangsverdacht einer Straftat gerechtfertigt werden.

Die genannten Grundsätze gelten auch für die Beschlagnahme eines Facebook-Accounts. Dass es vorliegend lediglich um den Vorwurf eines Wohnungseinbruchs geht, hindert die Maßnahme nicht.

Allerdings ist auch bei der Beschlagnahme von Daten auf Facebook in der Regel das verfassungsrechtliche Übermaßverbot zu beachten. Das BVerfG verlangt, dass der Betroffene vor dem Zugriff auf die Daten von den Strafverfolgungsbehörden unterrichtet wird, damit er zumindest der Sichtung seines Datenbestandes beim Provider beiwohnen kann. Das AG Reutlingen hat hingegen ausdrücklich angeordnet, dass die Maßnahme ohne das Wissen des Betroffenen zu erfolgen hat. Wie das zuständige Landgericht diesen Umstand im Falle einer Beschwerde würdigt, bleibt abzuwarten.

Schwieriger Umweg über Irland

Unabhängig von der Frage, ob die Beschlagnahmeanordnung des AG Reutlingen zu Recht ergangen ist, stellt sich außerdem die Frage nach ihrer konkreten Durchsetzbarkeit.

Die Beschlagnahme von Daten, die auf einem außerhalb Deutschlands befindlichen Server gespeichert sind, kann nämlich nur im Wege der Rechtshilfe erfolgen. Um an die Nachrichten auf den irischen Facebook-Servern zu kommen kann sich das Gericht auf das EU-Rechtshilfeübereinkommen vom 29. Mai 2000 berufen, das im Gegensatz zum herkömmlichen Rechtshilferecht vor allem Verfahrenserleichterungen vorsieht. Unter welchen Bedingungen Rechtshilfe geleistet wird, richtet sich in erster Linie nach irischem Recht. Bis die irischen Gerichte über die Durchführung der Beschlagnahme entscheiden, wird es allerdings noch eine Weile dauern.

All dies wird der Betroffene bei seiner Entscheidung, ob er die Daten freiwillig an das Gericht herausgibt, berücksichtigen. Sollte er seine Facebook-Kommunikation lieber für sich behalten wollen und Irland dem Rechtshilfeersuchen des AG Reutlingen nachkommen, kann sich Facebook jedenfalls schon jetzt auf zahlreiche weitere Anfragen deutscher Gerichte einstellen. Wer sich ungestört von den Strafverfolgungsbehörden mit Kriminellen unterhalten will, muss dann auf andere Wege zurückgreifen.

Kai Peters ist Rechtsanwalt und Partner der Strafrechtskanzlei Ignor & Partner in Berlin.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Anklage wegen Einbruchsdiebstahls: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5619 (abgerufen am: 12.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Facebook
    • Internet
  • Gerichte
    • Amtsgericht Reutlingen
Jürgen Resch 23.12.2025
Hass-Posts

Kammergericht weist Klage von DUH-Chef ab:

Face­book-Gruppen werden wegen Hass-Bei­trägen nicht gelöscht

Zehntausende Mitglieder von Facebook-Gruppen sehen die Deutsche Umwelthilfe kritisch – das endet auch in Hass und Hetze. Einen Löschungsanspruch gegen das soziale Netzwerk hat ihr Geschäftsführer Jürgen Resch deshalb aber nicht, so das KG.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Computerbildschirm mit verschiedenen Ordnern und Verbindungen, passend zum Thema der Datenspeicherung. 21.12.2025
Vorratsdatenspeicherung

LTO liegt BMJV-Gesetzentwurf vor:

So soll die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung kommen

Wichtige Daten von Internetnutzern sollen anlasslos drei Monate lang gespeichert werden, die Polizei soll sie bei Straftatverdacht abrufen können. Behörden sollen auch die Speicherung von Kommunikationsdaten anordnen können, so der Entwurf. 

Artikel lesen
Logo, Schriftzug Europäischer Gerichtshof 18.12.2025
Datenschutz

EuGH verneint Provider-Privileg für Verarbeitung personenbezogener Daten:

Online-Markt­plätze sollen Uploads fil­tern

Verantwortliche haften für Inhalte, die gegen das Datenschutzrecht verstoßen – auch ohne Kenntnis. Diese EuGH-Entscheidung erhöht den Druck zu präventiven Kontrollen und könnte das Internet spürbar verändern, schreibt Maximilian Wagner.

Artikel lesen
Icon von Booking.com 16.12.2025
Bestpreisklausel

Nach Verwendung von Bestpreisklauseln:

Boo­king muss an 1.099 Hotel­be­t­reiber Scha­dens­er­satz leisten

Das Hotelbuchungsportal Booking.com muss 1.099 Betreiben von Unterkünften Schadensersatz zahlen. Das Portal hatte jahrelang unzulässige Bestpreisklauseln verwendet. Wie hoch die Schäden sind, steht noch nicht fest. 

Artikel lesen
Screenshot der Startseite von YouPorn. Hier werden User um Bestätigung gebeten, dass sie 18 oder älter sind. 11.12.2025
Pornografie

Zugangssperren gegen YouPorn und Pornhub aufgehoben:

Ein Tode­s­ur­teil für den deut­schen Jugend­schutz

Landesmedienanstalten gehen seit Jahren gegen Pornoseiten ohne Altersverifikation vor. Die Gerichte haben die Verbote meist bestätigt – jetzt vollzieht eines von ihnen eine Kehrtwende, die die deutsche Medienaufsicht handlungsunfähig macht.

Artikel lesen
Internet 09.12.2025
Internet-Kriminalität

Internetprovider erwirken einstweilige Anordnung:

BVerfG stoppt Internet-DNS-Über­wa­chung als Ermitt­lungs­in­stru­ment

Strafverfolgungsbehörden wollten schon beim Aufrufen einer Internetadresse ansetzen und DNS-Anfragen massiv auswerten. Fachgerichte billigten die damit einhergehende Massenüberwachung. Doch nun stoppt das BVerfG die neue Überwachungstaktik.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Logo von Hengeler Mueller
Le­gal Spe­cia­list (m/w/d) für un­se­re Pra­xis­grup­pe Com­p­li­an­ce, In­ves­ti­ga­ti­ons...

Hengeler Mueller , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB
Rechts­an­walt/in (m/w/d) in Voll- oder Teil­zeit

Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gewerbliches Mietrecht

20.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Privates Baurecht

20.01.2026

Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

20.01.2026

Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH