Immer mehr Staaten kündigen an, Palästina als Staat anzuerkennen. Mehrdad Payandeh analysiert, inwiefern das mit dem Völkerrecht vereinbar ist – und welche Folgen eine Anerkennung hätte.
In einem am 24. Juli 2025 auf der Plattform X veröffentlichen Schreiben an Palästinenserpräsident Mahmoud Abbas stellt der französische Präsident Emmanuel Macron in Aussicht, dass Frankreich im Rahmen der UN-Generalversammlung im September 2025 Palästina als Staat anerkennen wird. Wenige Tage später kündigt der britische Premierminister Keir Starmer ebenfalls an, Palästina anzuerkennen, sollte Israel nicht substanzielle Schritte unternehmen, um die "appalling situation" in Gaza zu beenden, einem Waffenstillstand zustimmen und sich zur Zwei-Staaten-Lösung bekennen. Auch Malta plant die Anerkennung Palästinas.
Am 21. und 22. September wird bekannt: Kanada, Australien, Großbritannien und Portugal erkennen einen Palästinenserstaat an. Sie folgen damit anderen westlichen Staaten, wie etwa Spanien, Norwegen und Irland, die diesen Schritt bereits im vergangenen Jahr unternommen haben. Deutschland erkennt einen palästinensischen Staat dagegen nicht an.
Auf den ersten Blick deutet vieles darauf hin, dass Palästina (noch) kein Staat ist. Die palästinensischen Gebiete sind von Israel besetzt, und die Diskussion über eine mögliche Zwei-Staaten-Lösung scheint die fehlende Eigenschaft als Staat vorauszusetzen. Aber kommt es auf die Staatlichkeit Palästinas an?
147 Staaten erkennen Palästina an
Global betrachtet befindet sich Deutschland mit der verweigerten Anerkennung eines palästinensischen Staates in der Minderheit. Von den 193 UN-Mitgliedstaaten erkennen 147 Palästina als Staat an. Liegen drei Viertel der Staaten dieser Erde also schlicht falsch?
Zudem tritt Palästina auf internationaler Ebene vielfach wie ein Staat auf und wird als solcher behandelt. Palästina unterhält diplomatische Beziehungen zu zahlreichen Staaten und ist Mitglied zahlreicher völkerrechtlicher Verträge und internationaler Organisationen, die nur Staaten offenstehen. Auch wenn die Aufnahme Palästinas in die Vereinten Nationen bislang am Veto der USA im UN-Sicherheitsrat scheiterte, genießt Palästina dort seit 2012 den Status eines Beobachterstaates. 2024 hat die UN-Generalversammlung zudem festgestellt, dass Palästina die Voraussetzungen für eine Aufnahme als UN-Mitgliedstaat erfüllt und den Status Palästinas in den Vereinten Nationen nochmals aufgewertet.
Effektive Staatsgewalt Palästinas?
Zum Teil wird bezweifelt, dass die Anerkennung Palästinas als Staat völkerrechtlich zulässig ist. So haben etwa im Vereinigten Königreich knapp 40 renommierte Juristinnen und Juristen in einem Schreiben an den Rechtsberater der Regierung davor gewarnt, dass eine Anerkennung Palästinas völkerrechtswidrig sei, da Palästina die Voraussetzungen für die Anerkennung als Staat nicht erfülle. Die vorgebrachten Einwände greifen indes nicht durch.
Ausgangspunkt der Kritik ist die Konvention von Montevideo, ein völkerrechtlicher Vertrag aus dem Jahr 1933, der die klassischen, völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Definitionsmerkmale der Staatlichkeit benennt: ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine effektive Staatsgewalt. Ob Palästina die Voraussetzungen dieser Drei-Elemente-Lehre erfüllt, wird unterschiedlich gesehen. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat diese Frage bislang offengelassen ebenso wie der Internationale Strafgerichtshof.
Fraglich ist insbesondere die effektive Staatsgewalt Palästinas, vor allem mit Blick auf die Besatzung durch Israel sowie die israelische Kontrolle im Übrigen.
IGH: Recht der Palästinenser auf souveränen Staat
Es erscheint jedoch wenig überzeugend, ein Verbot der Anerkennung palästinensischer Staatlichkeit ausgerechnet mit dem Mangel effektiver Staatsgewalt zu begründen, der auf die israelische Besatzung zurückgeht. Diese ist – wie der IGH im Juli 2024 eindeutig festgestellt hat – völkerrechtswidrig.
Zudem hat der IGH in seinem Gutachten keine Zweifel daran gelassen, dass die Palästinenser ein Volk darstellen und dass sich ihr Selbstbestimmungsrecht auf das Westjordanland, den Gazastreifen und Ostjerusalem als zusammengehörende territoriale Einheit bezieht. Der IGH leitet zudem aus dem Selbstbestimmungsrecht ein Recht der Palästinenser auf einen unabhängigen und souveränen Staat ab.
Völkerrecht steht einer Anerkennung nicht entgegen
Doch darauf kommt es ohnehin nicht an. Denn bei der Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit der Anerkennung geht es nicht darum, ob Palästina ein Staat ist oder nicht; eine Frage, die auf der Grundlage der vagen Kriterien der Drei-Elemente-Lehre ohnehin nur schwer zu entscheiden ist. Es geht vielmehr darum, ob das Völkerrecht einer solchen Anerkennung entgegensteht, sie also verbietet. Das ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn eine Anerkennung mit völkerrechtlichen Rechtspositionen eines anderen Staates in Konflikt gerät und insbesondere dessen territoriale Integrität in Frage stellt.
Eine Anerkennung kann daher völkerrechtswidrig sein, wenn sie sich auf einen in Folge einer Sezession gegründeten Staat bezieht, wie es etwa mit Blick auf die frühzeitige Anerkennung des Kosovo nach dessen Unabhängigkeitserklärung 2008 diskutiert worden ist. Auch die mittlerweile in die Russische Föderation integrierten "Volksrepubliken" Donezk und Luhansk, die unzweifelhaft zum Staatsgebiet der Ukraine gehören, durften nicht anerkannt werden.
Die Anerkennung Palästinas als Staat ist demgegenüber völkerrechtlich unproblematisch. Denn die palästinensischen Gebiete gehören nicht zum israelischen Staatsgebiet. Im Gegenteil: Die israelische Besatzung dieser Gebiete ist völkerrechtswidrig. Eine Verletzung von Rechten Israels durch die Anerkennung der Zugehörigkeit dieser Gebiete zu einem palästinensischen Staat scheidet damit aus.
Staatlichkeit hängt nicht von Anerkennung ab
Die völkerrechtlichen Wirkungen einer Anerkennung Palästinas als Staat sind allerdings überschaubar. Die Eigenschaft als Staat hängt nicht von der Anerkennung durch andere Staaten ab. Deshalb ergibt sich die Staatlichkeit Palästinas auf der völkerrechtlichen Ebene jedenfalls nicht allein aus der möglichst hohen Zahl an Anerkennungen.
Gleichwohl ist die Anerkennung von Bedeutung: Angesichts der Unklarheiten der Drei-Elemente-Lehre dient sie gerade dazu, umstrittene Fälle zu klären. Jede Anerkennungserklärung unterstützt damit den Anspruch Palästinas, bereits ein Staat zu sein. Und sie unterstützt und legitimiert zugleich die Mitgliedschaft Palästinas in völkerrechtlichen Verträgen und internationalen Organisationen.
Anerkennung mit Blick auf humanitäre Lage in Gaza
Zudem ist die Anerkennung eines palästinensischen Staates ein politischer Akt mit hohem symbolischem Gehalt. Die Entscheidungen Frankreichs und des Vereinigten Königreichs zur Anerkennung Palästinas erfolgen offenkundig vor dem Hintergrund der humanitären Lage in Gaza, die mit jedem Tag dramatischer und unerträglicher wird. Israel begeht unzweifelhaft schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und damit Kriegsverbrechen. Und auch die Einschätzung, dass Israel einen Völkermord begeht – völkerrechtlich gesprochen: Verpflichtungen aus der Völkermord-Konvention verletzt –, trifft zunehmend auf Akzeptanz sowohl global als auch innerhalb Israels und in Deutschland. Die Völkerrechtsprofessoren Kai Ambos und Stefanie Bock sprachen Ende Mai im Verfassungsblog davon, die Indizien für einen Völkermord verdichteten sich.
Frankreich und das Vereinigte Königreich haben ihre Erklärungen auch darauf gestützt, dass die Aussichten auf eine politisch verhandelte Zwei-Staaten-Lösung schwinden. Israel sieht Ostjerusalem schon lange als Teil des israelischen Staatsgebiets an. Im Westjordanland weitet Israel seine völkerrechtswidrige Siedlungspolitik zunehmend aus. Unmittelbar bevor die Anerkennungsankündigungen aus Europa kamen, hat die Knesset mit überragender Mehrheit die israelische Regierung zur Annexion des Westjordanlandes aufgerufen. Die israelischen Pläne für eine Vertreibung der Palästinenser aus dem Gazastreifen werden ebenfalls immer konkreter.
Was bringt eine Anerkennung?
Mit den Anerkennungen durch Frankreich und das Vereinigte Königreich würden vier der fünf ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat Palästina anerkennen. Es blieben nur die USA.
Inwiefern die Anerkennung einen Beitrag zum Frieden im Nahen Osten und zur Koexistenz von Israelis und Palästinensern leisten würde, lässt sich nur schwer sagen. Fest steht allerdings, dass das Hinauszögern der palästinensischen Staatlichkeit weder zu Stabilität noch zu Frieden und Sicherheit geführt hat. Für die Zukunft wird entscheidend sein, ob die israelische Regierung ihren Kurs beibehalten wird und welche Rolle die Hamas spielen wird. Vor allem kommt es aber auch darauf an, ob und wie Staaten, die Einfluss auf die entscheidenden Akteure haben, diesen nutzen werden, um zu einer friedlichen Lösung des Konflikts beizutragen.
Der Autor Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M. (Yale) ist Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht, Europarecht und Öffentliches Recht an der Bucerius Law School in Hamburg.
Hinweis: Dieser Artikel erschien erstmals am 02. August 2025. Wir haben ihn um aktuelle Entwicklungen ergänzt und entsprechend neu datiert.
Anerkennung eines palästinensischen Staates: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57822 (abgerufen am: 07.02.2026 )
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