Andrea Voßhoff: Trost­preis Daten­schutz­be­auf­tragte

von Claudia Kornmeier

19.12.2013

Andrea Voßhoff verpasste den Wiedereinzug in den Bundestag trotz des guten Wahlergebnisses ihrer Partei. Gegen den Direktkandidaten der SPD, Frank-Walter Steinmeier, kam sie nicht an. Auf der Brandenburger Landesliste war sie zwar recht weit vorne platziert. Da die CDU aber neun von zehn Direktmandaten in ihrer Region holte, reichte es trotzdem nicht.

Seit 2010 war die Juristin rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Der Datenschutz war dabei tatsächlich nicht unbedingt ihr Thema, Fachaufsätze, Vorträge oder andere Stellungnahmen von ihr dazu sucht man vergeblich. Stattdessen setzte Voßhoff sich unter anderem für einen besseren Schutz von Verbrauchern im Internet ein. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken war das letzte, dessen Verabschiedung sie noch in offizieller Funktion mitten im Wahlkampf bekannt gab. Auch die im vergangenen Jahr verabschiedete Buttonlösung für Online-Verträge war ein Sujet der 55-Jährigen.

Voßhoff: "Nehme Kritik an, wo sie sachlich ist"

Was die Vorratsdatenspeicherung betrifft, hatte Voßhoff – wie ihre Partei – auf eine rasche Umsetzung der EU-Richtlinie gedrungen. Auch für Internetsperren, die Online-Durchsuchung und das Acta-Abkommen sprach sie sich aus.

Datenschützer halten sie deshalb für ungeeignet für das neue Amt. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz kritisierte die "merkwürdig anmutende" Personalentscheidung in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt. Offenbar habe man sich vorgenommen, grundrechtliche Aspekte weiter zu ignorieren und den für Wirtschaft und Sicherheitsbehörden vermeintlich lästigen Datenschutz einfach platt zu machen.

Voßhoff sagte am Mittwoch in Berlin, das neue Amt sei eine große Herausforderung für sie. In Zukunft wolle sie "den einen oder anderen Akzent anders setzen". Details nannte sie aber nicht. Mit Blick auf die Geheimdienst-Spähaffäre sprach Voßhoff von einem "großen Problem". Dafür müssten auf internationaler Ebene Lösungen her. Zu den Vorbehalten sagte sie: "Ich nehme die Kritik entgegen. Und dort, wo sie sachlich ist, nehme ich sie auch an."

Schaar wünschte sich mehr Unabhängigkeit

Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist dem Innenministerium unterstellt, allerdings mit einer organisatorischen Sonderstellung, damit auch eine datenschutzrechtliche Kontrolle der Ministerien möglich ist, was eine der Hauptaufgaben in dieser Position ist. Die Kontrolle des Datenschutzes in der Privatwirtschaft obliegt den Ländern.

Da eine zweite Wiederwahl nicht möglich ist, schied Peter Schaar bereits am Dienstag aus dem Amt. Für seinen Nachfolger wünschte er sich völlige Unabhängigkeit und eigene Sanktionsmöglichkeiten. Im Grunde ist der Datenschutzbeauftragte nämlich auf die Rolle des Ermahners beschränkt, der Missstände zwar aufdecken und beanstanden, aber keine Sanktionen verhängen kann. Daneben legt er alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht vor, mit welchem er den Bundestag und die Öffentlichkeit über die Entwicklungen im Datenschutzrecht informiert.

Trotz dieser knappen Kompetenzen war Schaar in der Bundespolitik präsent. Er meldete sich häufig zu Wort, kritisierte, war unbequem bis lästig und wurde damit seiner Aufgabe durchaus gerecht. Kein leichtes Erbe für Voßhoff.

Kölner Juraprofessor wäre die bessere Alternative gewesen

Das gilt umso mehr, als keine einfachen Themen die Tagesordnung dominieren werden. Die Reform des Datenschutzrechts auf EU-Ebene ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Kommission hatte bereits Anfang 2012 einen Vorschlag vorgestellt, der seitdem seinen Lauf im europäischen Gesetzgebungsverfahren nimmt und alles andere als unumstritten ist. Vor allem in Deutschland wird befürchtet, dass die EU so detaillierte Regelungen treffen könnte, dass es den Mitgliedstaaten nicht mehr möglich sein wird, darüber hinaus ein höheres Maß an Datenschutz zu gewährleisten.

Die NSA-Affäre war das letzte Thema, das Schaar umtrieb. Seine Nachfolgerin wird es nicht nur mit neuen Personen in der Bundesregierung, sondern gleich mit einem ganz frisch geschaffenen Posten zu tun haben. Im Kanzleramt wird es nun nämlich einen extra Geheimdienst-Staatssekretär geben, den ehemaligen Vize-Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes, Klaus-Dieter Fritsche (CSU). Er soll sich um die Belange der Geheimdienste und die Zusammenarbeit mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium kümmern. Bisher war dafür das Innenministerium zuständig.

Nachdem insbesondere die Grünen die Personalie Voßhoff kritisiert hatten, wurde kurzzeitig der Kölner Juraprofessor Rolf Schwartmann als mögliche Alternative gehandelt. Zwar liegt sein Forschungsschwerpunkt im Medienrecht, allerdings ist der Jurist seit 2012 auch Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit. In seinem Publikationsverzeichnis findet sich neben Artikeln zum Urheber- und Medienrecht aber auch der ein oder andere Beitrag zum Datenschutzrecht.

Fachlich wäre Schwartmann also sicherlich die bessere Wahl gewesen, aber den Rechtswissenschaftler hatte die Bundestagswahl nun mal nicht ohne Posten gelassen. Für Voßhoff brauchte man dagegen einen Trostpreis.

Mit Material von dpa.

Zitiervorschlag

Claudia Kornmeier, Andrea Voßhoff: Trostpreis Datenschutzbeauftragte . In: Legal Tribune Online, 19.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10424/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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