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Datenschutzbeauftragte Voßhoff: "NSA-Aufklärung muss zum Teil nicht-öffentlich sein"

von Claudia Kornmeier

26.03.2014

Datenschutz

© Marco2811 - Fotolia.com

Im Februar trat die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff die Nachfolge von Peter Schaar als Datenschutzbeauftragte an. Im Interview erklärt sie, wie sie die Befürwortung der Vorratsdatenspeicherung mit ihrem neuen Amt zusammenbringen will, warum sie der EU-Datenschutzreform mit Optimismus entgegensieht und wieso sie sich mehr Transparenz bei der Schufa wünscht.

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LTO: Frau Voßhoff, Sie haben angekündigt, "den ein oder anderen Akzent" setzen zu wollen. Was erwartet uns?

Voßhoff: Neben der Kontroll- und Ombudsfunktion gehört es auch zu meinem Amt in der öffentlichen Debatte über Privatsphäre, Datenschutz und Transparenz Impulse zu setzen, auf Entwicklungen hinzuweisen und Risiken zu benennen. Welche Akzente ich dabei setzen werde, wird am Ende meiner Amtszeit zu bewerten sein.

LTO: Das Datenschutzrecht gehörte bisher nicht zur Ihren Schwerpunkten. Wie haben Sie sich auf das neue Amt vorbereitet?

Voßhoff: Meine 15-jährige parlamentarische Erfahrung ist ein gutes Rüstzeug und ich lerne jeden Tag dazu.

LTO: Sie haben als Bundestagsabgeordnete die Vorratsdatenspeicherung mitgetragen. Wie passt das mit dem Amt der Datenschutzbeauftragten zusammen? Müssten Sie jetzt nicht dafür eintreten, dass möglichst wenig Daten erhoben und gespeichert werden?

Andrea VoßhoffVoßhoff: Selbstverständlich trete ich als Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dafür ein, dass möglichst wenig personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Dies ist ein zentrales Prinzip des Datenschutzrechts und gilt unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung.

Bei der Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht aufgezeigt, bis zu welcher Grenze dieses Prinzip eingeschränkt werden kann. Der Europäische Gerichtshof wird in absehbarer Zeit darüber entscheiden, welche Grenzen hier durch die europäischen Grundrechte gezogen werden müssen. Dies gilt es abzuwarten.

"NSA-Aufklärung muss zu einem Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden"

LTO: Peter Schaar hat zum Ende seiner Amtszeit einen Bericht zu den Abhöraktivitäten US-amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland vorgelegt. Darin forderte er die Bundesregierung auf, das Vorgehen der NSA weiter aufzuklären und sich für sichere Kommunikationswege einzusetzen. Was wünschen Sie sich von der Bundesregierung? Welche Schlüsse ziehen Sie aus dem NSA-Skandal? Müssen die Geheimdienste auch in Deutschland besser kontrolliert werden?

Voßhoff: Aufklärung ist und bleibt wichtig. Ich begrüße daher, dass der Bundestag einen Untersuchungsausschuss zu dem Thema eingesetzt hat. Wir müssen uns jedoch darüber im Klaren sein, dass die Aufklärung zu einem Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden muss. Genau das Gleiche gilt für die datenschutzrechtliche Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland. Bislang habe ich keine Anhaltspunkte für einen gesetzeswidrigen oder unverhältnismäßigen Austausch personenbezogener Daten gefunden.

Politisch und gesellschaftlich ist zu diskutieren, welche Grenzen die Nachrichtendienste bei der Ausspähung von Kommunikation einzuhalten haben. Hier sehe ich eine Herausforderung für die Zukunft.

Die Schaffung sicherer Kommunikationswege ist – unabhängig von den Aktivitäten ausländischer oder deutscher Nachrichtendienste – zurzeit eine der bedeutendsten Aufgaben. Das gilt auch für die Bekämpfung der Cyber-Kriminalität. In einer Zeit, in der kritische Infrastrukturen wie das Internet für nahezu jede denkbare geschäftliche und private Kommunikation genutzt werden, müssen diese Kommunikationswege vor jeglichem unberechtigtem Eindringen geschützt werden.

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  • Seite 1:

    Vorratsdatenspeicherung und NSA-Aufklärung

  • Seite 2:

    EU-Datenschutzreform, Schufa und Sanktionsmöglichkeiten

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Claudia Kornmeier, Datenschutzbeauftragte Voßhoff: . In: Legal Tribune Online, 26.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11449 (abgerufen am: 14.11.2025 )

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