Der andere Jahresrückblick: Das war schön 2016

29.12.2016

7/8: Radwege für Erwachsene mit Kindern

Klar, das kann man auch anders sehen. Doch für alle Menschen, die schon mal gemeinsam mit Kindern unter acht Jahren Fahrrad gefahren sind, ist diese Änderung der Straßenverkehrsordnung eine Wohltat: Seit dem 14. Dezember dürfen Rad fahrende Kinder auf dem Gehweg von einer Aufsichtsperson auf dem Fahrrad begleitet werden.  

Bisher mussten Aufsichtspersonen den Fahrradweg oder die Straße benutzen, während Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Bürgersteig befahren mussten. Das führt häufig zu Problemen – das Kind fährt auf dem Gehweg, der Erwachsene begleitet auf der Straße. Dadurch werden die Kommunikation sowie der Sichtkontakt zum Kind - und damit die Aufsicht - erschwert.
Nun dürfen die Aufsichtspersonen mit auf den Gehweg – allerdings nur so lange, wie die Kinder verpflichtet sind, den Gehweg zu nutzen, also bis zur Vollendung des achten Lebensjahres. Kinder bis zum vollendeten zehnten dürfen auch noch den Bürgersteig befahren, dann allerdings ohne die Begleitung eines Erwachsenen. Der muss übrigens mindestens 16 Jahre alt sein – und auf Fußgänger müssen beide weiter besondere Rücksicht nehmen.

Das findet: Tanja Podolski. Anderer Ansicht: alle Menschen, die in kinderreichen Stadtvierteln wie Berlin Prenzlauer Berg oder Köln-Sülz schon ohne die erwachsenen Radfahrer kaum mehr einen Fuß auf die Gehwege bekommen.

Zitiervorschlag

Der andere Jahresrückblick: Das war schön 2016 . In: Legal Tribune Online, 29.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21613/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen