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Medienberichte dementiert: Noch keine finale Eini­gung der Ampel bei Cannabis

von Hasso Suliak

19.11.2021

Ein "Weed World" Store in New York City, USA

picture alliance / John Nacion/STAR MAX/IPx | John Nacion/STAR MAX/IPx

Entgegen entsprechender Medienberichte haben sich die Ampel-Verhandler noch nicht final auf eine Legalisierung von Cannabis verständigt. Das erfuhr LTO aus Kreisen der grünen Bundestagsfraktion.

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Die Vorfreude in der Cannabis-Community in den sozialen Medien war am Donnerstagabend groß. Da vermeldete unter anderem das Nachrichten-Magazin Der Spiegel unter Verweis auf eine Meldung der Funke Mediengruppe:  "Ampelparteien einigen sich auf Legalisierung von Cannabis".  

Zitiert wurde aus einem angeblichen Ergebnispapier der zuständigen Ampel-Arbeitsgruppe 12 ("Gesundheit und Pflege"): "Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein". Dadurch werde die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet, hieß es.  

Nicht nur der Bernauer Jugendrichter Andreas Müller, der sich seit Jahren für eine Freigabe und Entkriminalisierung von Cannabis-Konsument:innen - z.B. im Wege diverser Richtervorlagen an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)  – freute sich und jubelte auf Twitter: "Liebe Menschen, ich glaube mein Lebensziel ist fast erreicht. Freiheit und Gerechtigkeit siegen. Hurrar." 

Setzten sich FDP und Grüne gegenüber der SPD durch?  

Wie LTO nun jedoch aus Kreisen von Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion erfuhr, müssen sich Müller und die Community noch etwas gedulden, die Medienberichte vom Donnerstag seien jedenfalls in dieser Form unzutreffend. Vielmehr gebe es noch keine finale Einigung der Ampel beim Thema Cannabis, die Aussagen würden dementiert, so ein grüner MdB, der namentlich nicht genannt werden wollte, gegenüber LTO am Freitagmorgen. Das Papier, aus dem die Medien zitiert hätten, so der MdB, sei "nicht der letzte Stand", es beziehe sich vielmehr auf einen Vorabentwurf.  

Wohin also die Reise der künftigen Koalition beim Umgang mit dem berauschenden Hanf gehen wird, ist daher weiterhin offen und wird wohl erst kommende Woche sicher feststehen, wenn die Parteispitzen die Ergebnisse ihrer Verhandlungen präsentieren. Würde es so kommen, wie in dem Vorabentwurf beschrieben, hätten sich Grüne und FDP gegenüber der SPD durchgesetzt. Diese hatte sich lediglich für einen Modellversuch einer legalen Abgabeform ausgesprochen und auch nur für eine Herabstufung der Cannabis-Strafvorschriften zu Ordnungswidrigkeiten. 

Kritik von Union und AfD

Wie es auch immer am Ende kommen mag - Union und AfD reagierten am Freitag im Wesentlichen schon einmal ablehnend auf die Legalisierungspläne der Ampel: "Drogen zu legalisieren, ist das völlig falsche Signal”, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei zu LTO. "Allein in den letzten zehn Jahren wurde aufgrund kommerzieller Interessen durch Züchtung der THC-Gehalt mehr als verdoppelt. Cannabis ist heute gefährlicher denn je und weiterhin die mit Abstand bedeutendste Einstiegsdroge", so Frei. Dem CDU-Politiker zufolge ist es zudem ein "großer Trugschluss, den Schwarzmarkt austrocknen zu können, da eine staatliche Abgabe mit den notwendigen Qualitätsstandards zu hohen Preisen führt." Und: In den Staaten, wo es zur Legalisierung gekommen ist, habe sich der Konsum in den vergangenen Jahren ausgedehnt, warnte er.

Etwas verhaltener als sein Fraktionskollege reagierte dagegen CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak: Auch wenn Cannabis eine Droge sei, deren Konsum mit schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken und Langzeitfolgen einhergehe, könne eine kontrollierte Abgabe "unter Umständen mehr Jugendschutz und mit Blick auf die Qualität des Cannabis auch Gesundheitsschutz möglich machen sowie Polizei und Justiz von einer Vielzahl von Verfahren entlasten".  

AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner erklärte gegenüber LTO: “Als AfD lehnen wir die Legalisierung von Cannabis zum allgemeinen Spaßgebrauch ab." Mit der Legalisierung wolle die Ampel-Koalition Stimmen in der Klientel sammeln, "das offen für Drogenkonsum ist, und die Staatskasse füllen. Wir setzen dabei jedoch auf Ausgabenreduzierung anstatt 'Kiffen für den Haushalt.’“ 

Jugendrichter Müller: "Cannabisverfahren stoppen"

Die Linksfraktion reagierte dagegen mit Zustimmung. Wenn sich die Ampel über eine Legalisierung verständige, sei das nur zu begrüßen, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Nicole Gohlke. "Ein Ende der oft immer noch unverhältnismäßigen Strafverfolgung ist überfällig und entlastet nicht zuletzt die Justiz. An die Stelle von Strafen, die persönlich und beruflich gravierende Folgen haben können, muss ein verantwortlicher Umgang treten. Nur so wird der Jugend- und Verbraucherschutz gestärkt." Weiter sprach sich Gohlke dafür aus, auch die Freigabe des Anbaus für den unkommerziellen Eigenbedarf zu ermöglichen. "Legaler Konsum und die private Nutzung bringen auch mehr Sicherheit für die Nutzer:innen."

Wenn die Legalisierungsgerüchte am Ende wahr werden sollten, würde das auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßen. "Eine kontrollierte Abgabe durch legale Verkaufsstellen würde nicht nur dem Schwarzmarkt und der Beschaffungskriminalität den Boden entziehen, sondern auch die gesundheitlichen Gefahren für die Konsumierenden verringern”, so DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge gegenüber LTO. Die Anwältin weiter: "Auf staatlicher Seite wäre die Justiz entlastet und es gäbe zusätzliche Steuereinnahmen, die etwa in Jugendschutz- und Präventionsprogramme fließen könnten." Sinnvoll, so Ruge, sei es auch, entsprechende Regelungen nach vier Jahren zu evaluieren. 

Unterdessen forderte Amtsrichter und Cannabis-Freund Müller, für den Fall einer Liberalisierung der Rechtslage die Cannabis-Konsument:innen auch zu rehabilitieren. Alle Cannabisverfahren gehörten "sofort gestoppt". 

Sollte die mögliche Ampel-Koalition die Rechtslage tatsächlich zeitnah ändern, dürfte dies letztlich auch das BVerfG entlasten. In Karlsruhe liegen dem 2. Senat bereits diverse Richtervorlagen vor, die die gegenwärtige Rechtslage im Betäubungsmittelgesetz für verfassungswidrig halten.

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Medienberichte dementiert: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46704 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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