Riesen-Wirbel um die Akten des Berliner Amri-Untersuchungsausschuss: Die Berliner Justizbehörde wirft dem CDU-Vorsitzenden des Ausschusses vor, originale Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft unzulässig verändert zu haben.
Schon seit einigen Tagen kriselt es im Verhältnis zwischen der Berliner Justizverwaltung und dem Vorsitzenden des Amri-Untersuchungsausschusses (UA), Burkard Dregger. Die Justizverwaltung wirft dem CDU-Politiker vor, es zugelassen zu haben, dass Ermittlungsakten zum Fall Amri so verändert wurden, dass möglicherweise ihr Beweiswert gemindert ist. Die Manipulation könnte auch Auswirkungen auf die Arbeit des im März eingesetzten Bundestagsuntersuchungsausschusses haben. Die Parlamentsverwaltung räumte mittlerweile ihr Fehlverhalten ein und kündigte gegenüber LTO Konsequenzen an.
In der Berliner Justizverwaltung traute man den Augen nicht, als am 20.März die Kartons mit den Ermittlungsakten zum Fall Amri aus dem Berliner Abgeordnetenhaus zurückkamen. Diese hatte man dem Berliner UA zwecks Aufklärung zur Verfügung gestellt, dann aber vorzeitig zurückgefordert, da mittlerweile auch der im Bundestag eingesetzte Amri-UA um die Übersendung der Akten gebeten hatte.
Nach Angaben der Berliner Justizverwaltung gegenüber Medienvertretern seien die Akten verändert aus dem Abgeordnetenhaus zurückgelangt: Die roten und gelben Mappen der Staatsanwaltschaft sowie einzelne Vorgänge seien mit Aufklebern des Abgeordnetenhauses versehen gewesen. Protokolle von Telefonüberwachungen seien ohne Umschlag zurückgekommen. "Wir haben länger gebraucht, um zu rekonstruieren, in welchen Vorgang die Blätter gehören", hatte Berlins Justizsprecher Sebastian Brux bereits vor Ostern gegenüber der taz erklärt. Laut Brux seien zwei Umzugskartons mit Akten der Staats- und Generalstaatsanwaltschaft von der Umetikettierung und Neusortierung betroffen. Dabei habe es sich um die Protokolle der Überwachung von Amris Handy gehandelt. Außerdem um Amri-Observationsprotokolle, die zum Teil erst nach dem Anschlag aufgetaucht seien.
Original-Ermittlungsakten neu sortiert
Kritik - und zuletzt sogar Rücktrittsaufforderungen - musste sich Senatssprecher Brux daraufhin seitens Berliner CDU-Politker gefallen lassen: Nicht nur habe er den Vorgang öffentlich gemacht, auch sei aufgrund seiner Aussagen der Eindruck entstanden, die Unterlagen seien unvollständig an die Justizverwaltung zurückgekommen.
Dies dementierte die Pressestelle der Parlamentsverwaltung am Mittwoch jedoch in einer Erklärung deutlich: Sämtliche Akten und Unterlagen seien im Original und "vollständig" zurückgegeben worden, hieß es. Die Behauptung, es fehle etwas, sei unzutreffend. Genauso unzutreffend sei die Unterstellung, Dregger als Vorsitzender des Ausschusses habe eigenhändig die Akten verändert. "Die Bearbeitung solcher Akten unterliegt ausschließlich dem Ausschussbüro. Der Vorsitzende hat auch keinerlei entsprechende Anweisungen erteilt," so die Parlamentsverwaltung.
Bestätigt hat sich allerdings der Vorwurf, dass die Akten nicht im Originalzustand sortiert an die Justizbehörde zurückgeschickt wurden. In ihrer Erklärung räumte die Berliner Parlamentsverwaltung ein, dass es "auf Grund des Zustandes der hier aufgelieferten Akten und Unterlagen notwendig war, diese zu ordnen". Es sei "unglücklich" gewesen, dass die Originalunterlagen "zum Zwecke der besseren Handhabbarkeit" umsortiert wurden.
Nach einer weiteren internen Überprüfung schob die Parlamentsverwaltung am Donnerstag eine ergänzende Erklärung nach: "Der Umgang mit den Originalakten ist teilweise nicht sachgemäß erfolgt", so der Sprecher der Parlamentsverwaltung, Salvador Becker, zu LTO. In der Zukunft, versprach er, werde man mit Originalakten anders umgehen und allenfalls Kopien zwecks besserer Lesbarkeit anders sortieren.
"Neusortierung verändert den Beweiswert"
Für erfahrene Strafrechtler ist die Sache hoch problematisch. Eine Neuanordnung einer Akte könnte Auswirkungen auf den Beweiswert haben: "Eine Neusortierung von Akten der Staatsanwaltschaft kann den Beweiswert erheblich verändern", so der Vorsitzende der AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Dirk Lammer zu LTO. "Beweismittel sind in dem Zustand zurückzugeben, wie man sie erhalten hat", so Lammer. Wenn beispielsweise ein Strafverteidiger die Akten der Staatsanwaltschaft nach nachträglich neu sortiere und dann in so veränderter Form zurückgebe, verletze er seine Berufspflichten.
In der Berliner Justizverwaltung ist man über die "Neugestaltung" der Akten durch den Berliner UA jedenfalls weiterhin nicht gerade begeistert: "Die Originalakten sind Beweismittel. Diese Originalakten dürfen nicht verändert werden, um ihren Beweiswert nicht zu verlieren. Dies gilt auch hinsichtlich der Zusammensetzung der Akten", so der stellvertretende Sprecher, Michael Reis, gegenüber LTO. Reis kann die Argumente der Parlamentsverwaltung im Abgeordnetenhaus nicht nachvollziehen: "Eine andere Ordnung mag vielleicht zu einer besseren Verständlichkeit beitragen." Das mindere jedoch die Beweisqualität. Und dabei gehe es gerade um die Beweisqualität und eben nicht um die Verständlichkeit, so der Sprecher.
Ob die veränderten Akten aus Berlin nunmehr die Arbeit des Amri-UA im Bundestag erschweren werden, bleibt abzuwarten. Der Vorsitzende des Ausschusses, MdB Armin Schuster von der CDU, ließ eine LTO-Anfrage unbeantwortet. Der Vertreter der Grünen im UA, MdB Konstantin von Notz, erklärte gegenüber LTO: "Wir gehen davon aus und erwarten, dass der Parlamentarische Untersuchungsausschuss auf Bundesebene alle Akten – der Rechtslage entsprechend - fristgerecht und vollständig erhält."
Seit Mitte Juli 2017 untersucht der Ausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus den Fall Amri. Anfang März setzte auch der Bundestag einen UA ein. Er will unter anderem beleuchten, was beim Informationsaustausch zwischen den Behörden schief ging. Der UA des Bundestages wird voraussichtlich Ende Mai in die öffentliche Zeugenvernehmung einsteigen. Neben dem Berliner Abgeordnetenhaus untersucht auch das Parlament in Nordrhein-Westfalen den Fall.
Der islamistische Attentäter Anis Amri hatte im Dezember 2016 einen gekaperten Lastwagen in einen Berliner Weihnachtsmarkt gesteuert. Zwölf Menschen starben, mehr als 70 wurden verletzt. Der Tunesier, der sich mit verschiedenen Identitäten als Asylbewerber in mehreren Bundesländern aufhielt, wurde auf der Flucht in Italien erschossen.
mit Material von dpa
Hasso Suliak, Terroranschlag vom Breitscheidplatz: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27899 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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