Dem ADAC droht neuer Ärger. Nach dem Skandal um die gefälschten Teilnehmerzahlen prüft nun das AG München den Vereinsstatus des Automobilclubs. Das Registergericht hat einen entsprechenden Antrag Dritter wohl ernst genommen. Durchaus zu Recht, findet Dirk-Ulrich Otto. Das deutsche Vereinsrecht passe auf Vereinskonzerne schon längst nicht mehr. Für den ADAC könnte das richtig teuer werden.
Die Beteiligung an einem Laufwettbewerb, der gemeinsame Besuch einer Messe, die vom Verein organisierte Teilnahme an einer Rallye: Das alles bieten in den kommenden Wochen zum Beispiel die Ortsclubs des Regionalverbands ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt. Das alles sind typische Vereinstätigkeiten. Auch eine Mitgliederehrung im Rahmen einer festlichen Veranstaltung im Clublokal soll es geben, aber mit der ausdrücklichen Ankündigung "ohne Musik", und um Voranmeldung der Speisen wird gebeten.
Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) heißt aber auch: Gesamterträge von 911 Millionen Euro und ein Jahresüberschuss von 25 Millionen Euro nach eigenen Angaben im Jahr 2012. Die in der ADAC Beteiligungs- und Wirtschaftsdienst GmbH zusammengefassten Tochtergesellschaften erzielten Gesamterträge von 1,03 Milliarden Euro, ihr Gewinn lag bei 84,9 Millionen Euro.
Das Organigramm des ADAC ist im Internetangebot des Vereins bezeichnenderweise unter dem Reiter "Unternehmensdarstellung/Das Unternehmen" zugänglich. Es weist über 20 Töchter- beziehungsweise Enkelgesellschaften aus, mehrere davon in ausländischer Rechtsform. Warum sollte bei diesem Geschäftsumfang die Konzernspitze nicht die hauseigene Helikopterflotte mit nutzen?
Supergau für die Mitarbeiter, Entwarnung für die Mitglieder
Der Jahresbericht des ADAC jubiliert: "Erfreulich entwickelten sich vor allem die Produkte und Leistungen der kommerziellen ADAC Tochtergesellschaften. So wuchs der Geschäftsbereich Versicherungen, Finanzdienstleistungen und Autovermietung erneut kräftig." Mehr als für seine Ortsclubs (55 Millionen Euro) verwendete der Verein im Jahr 2012 zur Stärkung seines Vermögens (61 Millionen Euro), bei einem Gesamthaushalt von 671 Millionen Euro.
Dem geläufigen Idealbild im Sinne eines typischen Vereins entspricht das kaum. Verlöre der Automobilclub diesen Status, hätte das enorme Konsequenzen: Der gelöschte wirtschaftliche Verein existiert rechtlich nicht, sein gesamtes Vermögen wäre zu liquidieren. Die Tochtergesellschaften müssten aufgelöst werden, alle Mitarbeiter der Holding selbst stünden ohne Job da.
Zu diesem Super-Gau wird es praktisch aber nicht kommen. Wenn der Verein den Ernst der Lage erkennt, wird er die Rechtsform wechseln. Das ist möglich, wenn auch eine solche Umwandlung praktisch wie rechtlich keineswegs einfach wäre.
Der Verlust für den Club wäre enorm. Einmal abgesehen vom Image des Gelben Engels, das sich unter dem Idealverein an Mitglieder sicherlich besser vermarkten lässt als als Wirtschaftsunternehmen, das sich an seine Kunden wendet, kämen Umsatzusteuer-Freiheit oder -Teilbefreiung nicht mehr in Frage. Auch die gegenüber einem Unternehmen erheblichen Vorteile hinsichtlich Buchführungs- und Bilanzanforderungen des Handelsgesetzbuchs würden entfallen.
Den Mitgliedern hingegen würde kein allzu großes Ungemach drohen: Für Schulden des ADAC hätten sie auch in diesem Fall nicht aufzukommen. Für Verbindlichkeiten eines eingetragenen Vereins haften seine Mitglieder bei Rechtsformverfehlung nicht, hat der BGH vor nicht allzu langer Zeit entschieden.
Dirk-Ulrich Otto, AG München prüft Status des ADAC: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10784 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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