Druckversion
Freitag, 13.02.2026, 23:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/afrikanische-schweinepest-erster-fall-deutschland-rechts-folgen-national-eu-recht
Fenster schließen
Artikel drucken
42788

Afrikanische Schweinepest in Deutschland: Das große Schlachten

Gastbeitrag von Prof. Dr. Alexander Schink und Dr. Michael Winkelmüller

14.09.2020

Ein Wildschwein

© Natureimmortal - stock.adobe.com

In Deutschland wurde der erste Fall der afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein nachgewiesen. Was das rechtlich für Landwirte bedeutet – und was für Zucht- und Wildschweine – erläutern Alexander Schink und Michael Winkelmüller.

Anzeige

Das Landeslabor Berlin-Brandenburg und anschließend das Friedrich-Loeffler-Institut (LFI) als nationales Referenzlabor kamen zu einem eindeutigen Testergebnis: Ein in Brandenburg kurz hinter der polnischen Grenze im Landkreis Spree-Neiße verendetes Wildschwein war mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert. Damit liegt rechtlich ein ASP-Ausbruch vor (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 der Schweinepest-Verordnung). ASP ist für den Menschen ungefährlich, für Schweine allerdings fast immer tödlich. Deswegen stellt sie eine erhebliche Gefährdung für landwirtschaftliche und industrielle Schweinebetriebe dar.

Der offiziell festgestellte ASP-Ausbruch löst eine ganze Reihe von Rechtsfolgen aus. Die zuständige Behörde in Brandenburg muss nun alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um einen Überblick über die Seuchensituation vor Ort zu erhalten und um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den "Nationalen Krisenstab Tierseuchen" einzuberufen und mit handelsrelevanten Drittländern zu verhandeln, um soweit wie möglich den Export aus ASP-freien Gebieten aufrecht zu erhalten.

Bereits seit 2018 bereitet sich Deutschland auf einen ASP-Ausbruch vor. Seitdem laufen Präventionsmaßnahmen, insbesondere durch eine Verringerung der Besatzdichte, also eine Reduzierung der Tieranzahl in der Fläche. Bayern, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zahlen zum Beispiel Abschussprämien für jedes erlegte Stück Schwarzwild. In Bayern sind im Rahmen des "ASP-Abwehr-Pakets" sogar Wildzäune errichtet worden und Drohnen im Einsatz.

Wildschweine: EU-Kommission deklariert Seuchengebiete in Deutschland

Die Bekämpfung von ASP ist dabei keine rein nationale Angelegenheit mehr. Die Rechtsfolgen sind in EU-Richtlinien geregelt. Die EU stützt sich dazu auf ihre Kompetenzen für den Binnenmarkt und für die internationale Handelspolitik.

So hat die EU-Kommission mit Beschluss vom 11. September 2020 die Landkreise Oder-Spree, Dame-Spreewald und Spree-Neiße als Seuchengebiete ausgewiesen. Deutschland muss in diesem Gebiet sofort die in der Richtlinie zur Bekämpfung der Schweinepest festgesetzten Maßnahmen umsetzen: Um die Fundstelleherum werden ein gefährdetes Gebiet und eine Pufferzone mit einem Radius von 15 Kilometerneingerichtet. Ein Teil des Gebietes ist als Kerngebiet (Hochrisikogebiet) festgelegt.

Im Kerngebiet gilt ein absolutes Betretungsverbot, auch "nur kurz" hindurchfahren ist damit verboten. Das Kerngebiet wird zudem mit elektrischen Wildzäunen eingezäunt. Jäger müssen dann alle Wildschweine im Kerngebiet töten. In der Regel erfolgt dies unmittelbar nach der Einzäunung von außen nach innen. Auf diese Weise wurde etwa in Belgien ein ASP-Ausbruch effektiv eingedämmt.

Hausschweine: Drohende Schäden für Landwirte

In dem sogenannten Gefährdetengebiet mit einem Radius von mindestens 15 Kilometern rund um den Fundort sind auch Maßnahmen für Hausschweine umzusetzen. Insbesondere gilt ein Transportverbot für Schweine. Das bedeutet auch, dass die Schweine nicht zum Schlachthof verbracht und damit nicht vermarktet werden können. Aufgehoben werden die Maßnahmen frühestens, wenn innerhalb von 45 Tagen kein weiterer ASP-Fall im Sperrbezirk aufgetreten ist.

Wird ein ASP-Ausbruch in einem Betrieb amtlich festgestellt, werden ein Sperrbezirk von drei Kilometern um den Betrieb herum und ein Beobachtungsgebiet von mindestens sieben Kilometern festgelegt. Alle Schweine im Betrieb müssen sofort getötet und unschädlich beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Kontaktbetriebe.

Nur geringe Entschädigungszahlungen

Eine Entschädigung erhalten die Landwirte aber nur für einen sehr geringen Teil der Schäden. Geregelt ist das im Tiergesundheitsgesetz (TierGesG). Eine Entschädigung wird geleistet für Tiere, die auf behördliche Anordnung getötet worden oder nach Anordnung der Tötung verendet sind, und für Tiere, bei denen nach dem Tode eine anzeigepflichtige Tierseuche festgestellt worden ist und die sonst hätten getötet werden müssen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 TierGesG). Das betrifft nur die unmittelbar betroffenen Betriebe. Die anderen Betriebe im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet gehen leer aus.

Vom Zweck des Gesetzes her ist dies konsequent. Die gesetzlichen Ansprüche sollen keine umfassende Kompensation für die Schäden durch eine Tierseuche darstellen. Sie sollen nur gewährleisten, dass die Tierhalter ihren Meldepflichten nachkommen. Betroffene Landwirte sollen keinen Anreiz haben, die Infektion den Behörden zu verschweigen. Mittelbar sollen die Ansprüche außerdem sicherstellen, dass die Landwirte ihren Schutzpflichten nachkommen: Der Anspruch auf Entschädigung entfällt nämlich, wenn der Tierhalter schuldhaft Vorschriften zum Schutz vor einer Infektion nicht befolgt hat (§ 18 Abs. 1 TierGesG).

Das Hauptproblem: Sinkender Export

Der wirtschaftliche Hauptschaden, der den deutschen Schweinehaltern droht, besteht aufgrund von durch Nicht-EU-Staaten verhängten Importverboten. Nach Südkorea hat inzwischen auch China die Einfuhr von Schweinefleisch verboten - wohlgemerkt nicht nur aus der Sperrzone, sondern aus ganz Deutschland. Der Export von Schweinefleisch nach China ist für die deutschen Landwirte ein wichtiges Geschäft. Die chinesischen Schweinebestände waren 2019 um über 40 Prozent geschrumpft - wegen ASP. Der Bedarf wurde unter anderem aus Deutschland gedeckt.

Die Importbeschränkungen asiatischer Staaten, die die deutschen Landwirte insgesamt treffen, sind dem deutschen Staat nicht zuzurechnen. Für sie gibt es dementsprechend keine Entschädigung.

Die Autoren sind Rechtsanwälte bei Redeker Sellner Dahs. Dr. Michael Winkelmüller ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und spezialisiert auf Arbeitsschutz, Umweltschutz und Gesundheitsschutz. Prof. Dr. Alexander Schink, Staatssekretär a.D., ist spezialisiert auf Umweltrecht, Planungsrecht, Naturschutzrecht und Abfallwirtschaftsrecht, Verfassungsrecht.

Beteiligte Kanzlei

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Afrikanische Schweinepest in Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42788 (abgerufen am: 16.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Landwirtschaft
Foto eines grauen Wolfes 14.01.2026
Jagd

Änderung des Bundesjagdgesetzes:

Bun­des­re­gie­rung will den Wolf zum Abschuss frei­geben

Über 4.000 Wolfsrisse im Jahr 2024: Jetzt sieht ein Gesetzentwurf von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) vor, den Schutzstatus des Wolfs deutlich zu lockern und die Jagd auf das Tier zu ermöglichen. Naturschützer protestieren.

Artikel lesen
Eine Frau fährt mit einem einsitzigen E-Scooter auf einem Feldweg (Symbolbild) 12.09.2025
Verkehr

VG Neustadt an der Weinstraße:

Keine E-Scooter-Touren durch die Wein­berge

Lama-Wanderungen bietet ein Unternehmer aus Bad Dürkheim schon an, nun will er auch gemütliche E-Scooter-Touren durch die Weinberge vermarkten. Daraus wird aber nichts, hat die Stadt entschieden. Das örtliche VG gab ihr nun Recht.

Artikel lesen
Erntehelfer pflücken Erdbeeren auf einem Feld 15.07.2025
Mindestlohn

Nach rechtlicher Prüfung im Bundesagrarministerium:

Keine Min­dest­lohn-Aus­nahmen für Sai­son­kräfte

Viele Erntehelfer kommen nur für die Hochsaison. Könnten für sie Ausnahmen vom Mindestlohn gelten? Der Agrarminister zeigte sich offen dafür. Doch nun ergab eine interne Prüfung etwas anderes. 

Artikel lesen
Traktor mit Güllefass auf Feld 17.04.2025
Examensrelevant

LG Kempten zur Haftung nach StVG:

Traktor schleu­dert Gülle, Halter haftet

Eigentlich sollte die Gülle auf dem Feld landen und nicht etwa im Pool einer Ferienanlage. Ob der Wind daran schuld war, spielt keine Rolle: Der Halter des Traktors haftet für die Schäden nach dem StVG.

Artikel lesen
Ein Wisent frisst Blätter von einem Ast. 26.02.2025
Artenschutz

OVG NRW bestätigt VG Arnsberg:

Wisente bleiben vor­erst im Gatter

Sie sollten Deutschlands erste wilde Wisent-Herde werden. Doch nach Scheitern des Artenschutzprojektes bleiben die Tiere eingesperrt. Naturschützer klagten dagegen, doch das OVG Nordrhein-Westfalen sieht kein Problem.

Artikel lesen
Wölfin 18.01.2024
Tierschutz

Eilverfahren beim VG Düsseldorf:

Wölfin Glo­ria darf vor­erst nicht abge­schossen werden

Schon mehrfach musste das VG Düsseldorf über das Schicksal der berühmten Wölfin entscheiden und auch dieses Mal ging das Verfahren zu Gunsten von Gloria aus. Das Reißen von Schafen sei Ausnahme, nicht die Regel. 

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Ju­nior Lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin­nen/Re­fe­ren­da­re

REDEKER SELLNER DAHS , Mün­chen

Logo von Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
Ju­rist (m/w/d)

Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. , Ber­lin

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Um­welt- und Pla­nungs­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Bundeskartellamt
Voll­ju­ris­tin bzw. Voll­ju­rist (w/m/d) für ver­schie­de­ne...

Bundeskartellamt , Bonn

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Fach­lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen

23.02.2026, Hamburg

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Exportkontrollrecht

23.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kartellrecht

23.02.2026

Logo von ARQIS
ARQIS Spring School 2026 – Das Praktikantenprogramm

23.02.2026, Düsseldorf

Logo von CMS Deutschland
Update Vergaberecht - Schwellenwerte und Relevanz des Auftragswerts

25.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH