Erste Anhörung zu AfD-Verbot: "Das ist kein Prüf­ver­fahren, das ist ein Par­tei­ver­bots­ver­fahren"

von Dr. Markus Sehl und Dr. Max Kolter

30.09.2026

Eine Expertenanhörung im Thüringer Landtag soll klären, ob ein AfD-Verbotsverfahren geprüft werden sollte. Gleichzeitig formieren sich im Bund Mehrheiten für konkrete Schritte Richtung Verbotsantrag.

Ringo Mühlmann eröffnete die Ausschusssitzung am Mittwochmittag regelrecht gelangweilt, ganz so, als stünde nichts Außergewöhnliches auf der Tagesordnung im Thüringer Landtag. "Wir wissen alle, worum es gehen wird”, sagte der AfD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Justizausschusses lapidar. Dabei geht es in der Expertenanhörung um nicht weniger als Mühlmanns eigenes politisches Schicksal.  

Diskutiert wird auf Antrag der Linken: Sollte sich Thüringen dafür einsetzen, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet wird? Würde die AfD eines Tages vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verboten, könnten ihre Bundes- und Landtagsabgeordneten ihre Mandate verlieren. Das könnte neben Mühlmann auch die drei übrigen AfD-Mitglieder des zwölfköpfigen Ausschusses treffen. 

Es ist das erste Mal, dass in Deutschland ein Parlament über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren diskutiert. Geladen sind neun Sachverständige, darunter Rechtsanwälte, Professor:innen, Vertreter von NGOs sowie Entertainer Hape Kerkeling und Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Auch deshalb ist das Medieninteresse groß. Die Sitzung wurde deshalb von den Ausschussräumen in den Plenarsaal des Landtags verlegt. Auf die große Bühne. 

Würde schon die Einleitung des Verbotsverfahrens die AfD disziplinieren?

Die AfD-Politiker gingen es betont gelassen an. Der justizpolitische Sprecher der Thüringer AfD-Fraktion, Sascha Schlösser, sagte: "Vielen Dank für diese grandiose Bühne, die uns die Linkspartei hier beschert hat." Das Verfahren stärke die AfD erneut. 

Dafür, dass die AfD in der Anhörung vermeintlich nur gewinnen könne, dafür werden die Abgeordneten dann doch erstaunlich viele kritische Nachfragen haben und sich beeilen, immer wieder Einschätzungen zu ihrer Verfassungsfeindlichkeit "richtigzustellen". 

Für die Sitzung angesetzt sind mehrere Stunden. Legt man eine Stunde pro Sachverständigen zugrunde, wird sie bis nach 23 Uhr dauern. Doch die erste Anhörung von Rechtsanwalt und Influencer Chan-jo Jun dauert bereits knapp zwei Stunden. Schon dann ist klar: Es wird ein Marathon, bis in die Nacht hinein.  

Jun befürwortet schon länger die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD und wirbt dafür in Youtube- und Instagram-Videos. Seine These: Abgesehen vom Ausgang des Verfahrens kann bereits dessen Einleitung disziplinierende Wirkung auf die Partei haben. Denn diese wäre dann gezwungen, dafür zu sorgen, dass sich die gemäßigteren Stimmen durchsetzen und radikalere Stimmen isoliert und ausgeschlossen werden. Während er spricht, blättert Jun vermeintlich beiläufig in einem großen bunten Grundgesetz-Magazin, die Landtagskameras fangen so immer wieder fett gedruckt die Sätze ein: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." 

GFF-Gutachten: AfD ist verfassungswidrig 

Nach zwei Stunden ist Christian Conrad dran. Und er widerspricht Jun: "Schon die Durchführung eines Parteiverbotsverfahrens ist für die Partei schädlich und greift in den Wettbewerb ein." In ruhigem Ton kritisiert er, dass in der Sitzung von einem "Prüfverfahren" gesprochen werde. Das sei verharmlosend. "Das ist kein Prüfverfahren, das ist ein Parteiverbotsverfahren", so Conrad. Dass schon das Verfahren Nachteile für die Partei bedeute, sehe man auch daran, dass das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Parteiverbotsverfahrens Durchsuchungen oder Beschlagnahmen anordnen kann. 

Der Rechtsanwalt von der Kölner Medienkanzlei Höcker vertritt die AfD regelmäßig in Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Mit unterschiedlichem Ausgang: Mit seinen Klagen gegen die Beobachtung der Gesamtpartei als rechtsextremistischen Verdachtsfall scheiterte die AfD in allen Instanzen. Die Hochstufung zu "gesichert extremistisch" jedoch kassierte das Verwaltungsgericht (VG) Köln im Februar im Eilverfahren. Es entschied, dass die Hochstufung auf Grundlage der vom BfV vorgelegten Belege voraussichtlich rechtswidrig sei. Im Hauptsacheverfahren kann die Behörde aber neue Belege präsentieren. 

2.500 solcher Belege hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte in einem 1.500-seitigen Rechtsgutachten zusammengetragen. Es wurde im Juni in Berlin vorgestellt. Das Fazit der NGO: Ein Verbotsverfahren in Karlsruhe sei wahrscheinlich erfolgreich. Die Partei verstoße sowohl gegen das Demokratieprinzip als auch gegen die Menschenwürdegarantie – beides Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Parteien, die darauf ausgehen, diese Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, erklärt das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) für verfassungswidrig. 

AfD beklagt "Beweislastumkehr"

Ein grundlegendes Rechtsproblem besteht im Fall der AfD darin, dass ihre offiziellen Programme so formuliert sind, dass sie sich größtenteils innerhalb des verfassungsrechtlich Zulässigen bewegen, jedenfalls ein Parteiverbot nicht tragen. Deshalb hat die GFF knapp drei Millionen Einzelaussagen in den Blick genommen und geprüft. Die Schwierigkeit dabei besteht – neben der Zurechnung zur Gesamtpartei – darin, dass Aussagen oft zweideutig sind. Rechtsextreme Hundepfeifen, die unverfänglich klingen, aber die Radikale auch als radikal verstehen. Muss die Partei etwa nachweisen, dass sie unter der Forderung "millionenfacher Remigration" nicht auch das menschenwürdewidrige Rausmobben deutscher Staatsbürger versteht? Oder müssen ihre Ankläger dies nachweisen?

Auch darüber bestand unter den Teilnehmern der Sitzung Uneinigkeit. Anwalt Jun forderte von der Partei eine sehr viel klarere Abgrenzung von radikalen Ideen als bisher und etwa den Ausschluss von Rechtsradikalen wie dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, dessen Teilnahme an der Sitzung zu späterer Stunde erwartet wird. AfD-Anwalt Conrad und Ausschussmitglied Schlösser dagegen sehen darin eine faktische "Beweislastumkehr". 

Außerhalb von Thüringen: Stehen die Zeichen doch auf Verbotsantrag?

Die Sitzung am Mittwoch geht zurück auf einen Antrag der Linken aus Mai 2025. Über ein Jahr später hat die Diskussion um ein AfD-Verbotsverfahren wieder so richtig Fahrt aufgenommen. Am Montag sprachen sich alle SPD-Fraktionen in Bund, Ländern und EU in einer gemeinsamen Erklärung für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens aus. Damit soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe befasst werden. Also ein Vorschlag, den so vor wenigen Wochen der CDU-Ministerpräsident von NRW, Hendrik Wüst, gemacht hatte.

Am Rand der Anhörung am Mittwoch sagte Thüringens SPD-Innenminister Georg Maier, dass er die Chancen für ein AfD-Verbotsverfahren als gestiegen sehe. "Im Bundesrat sortieren sich gerade Mehrheiten in Richtung eines möglichen Antrags auf ein AfD-Verbotsverfahren", sagte Maier in Erfurt. Er erwartet, dass die von Wüst vorgeschlagene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des verfassungsrechtlichen Umgangs mit der AfD noch in diesem Jahr zustande kommt. Damit sei ein erster Schritt getan. "So weit waren wir noch nie", so Maier.

Auch über vier Stunden nach Beginn der Ausschusssitzung in Erfurt hat der zweite Block noch nicht begonnen. Geladen sind noch der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der auch bei dem Potsdamer Geheimtreffen anwesend war. Sowie der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, eingeladen von der AfD. Das Ex-CDU-Mitglied Maaßen ist heute parteilos und bei AfD-Veranstaltungen als Redner aufgetreten.

Hape Kerkeling mit Late-Night-Auftritt

Sprechen wird außerdem die Juristin Valentina Chiofalo, eingeladen von der Linksfraktion. Sie hat das Gutachten der GFF zur Verfassungswidrigkeit der AfD mitverfasst. Außerdem wird Entertainer Hape Kerkeling angehört. Sein Großvater erlebte im KZ Buchenwald Schikane und Folter. "Es ist eine gesellschaftspolitische Debatte, deswegen muss das auch prominent diskutiert werden", sagte Thüringens Linksfraktionschef Christian Schaft zur Einladung und verwies darauf, dass Kerkeling deutliche Worte beim Gedenken zur Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald gefunden habe.

Es dauert am Mittwoch auch deshalb so lange, weil einige der Fragen der Abgeordneten eher davon zeugen, dass sie sich hier zum ersten Mal tiefgehend mit den rechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots befassen.

Red. Hinweis: In einer früheren Version hieß es, zu der Anhörung seien sieben Expert:innen geladen. Tatsächlich waren es neun (korrigiert am 01.10.2026, 09;37 Uhr, mk)

Zitiervorschlag

Erste Anhörung zu AfD-Verbot: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61029 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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