Druckversion
Mittwoch, 17.12.2025, 13:18 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/ad-hoc-mitteilung-insiderhandel-aktiengesellschaft-vorstand
Fenster schließen
Artikel drucken
5884

Generalanwalt plädiert für frühere Ad-hoc-Mitteilung: Insiderinformationen sollen schneller veröffentlicht werden

von Prof. Dr. Rüdiger Veil

28.03.2012

Insiderinformationen

© Alterfalter - Fotolia.com

Dürfen Aktionäre schon im Vorfeld wissen, wenn ein Führungswechsel im Vorstand einer AG geplant ist? Der Generalanwalt des EuGH sprach sich nun in einem Verfahren gegen die Daimler AG dafür aus, Insiderinformationen schon früh zu veröffentlichen. Warum mit einem anlegerfreundlichen Urteil zu rechnen ist und was sich dann für Unternehmen ändert, weiß Rüdiger Veil.

Anzeige

Die Pflicht zur Veröffentlichung von Insiderinformationen ist ein Herzstück des Kapitalmarktrechts. Sie gewährleistet, dass Anleger unverzüglich alle kursrelevanten Informationen erhalten. Wann genau eine Aktiengesellschaft solche Informationen zu veröffentlichen hat, ist allerdings nicht immer einfach zu bestimmen. Dies zeigt der vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelte Fall der Daimler AG.

Deren Vorstandsvorsitzender Jürgen Schrempp hatte im Mai 2005 den Entschluss gefasst, sein Mandat aufzugeben und diese Absicht dem Aufsichtsratsvorsitzenden mitgeteilt. Der Aufsichtsrat der Daimler AG beschloss Ende Juli 2005, den Vorstandsvertrag mit Schrempp aufzuheben und Dieter Zetsche zu dessen Nachfolger zu bestellen. Nachdem diese Information an die Öffentlichkeit gelangte, stieg der Kurs der Aktie beträchtlich an.

Anleger, die zwischen Mai und Ende Juli ihre Aktien veräußert hatten, verklagten die Daimler AG auf Schadensersatz. Sollten sie mit ihrer Klage Erfolg haben, hätte dies weitreichende Folgen für alle Aktienunternehmen. Die Aktionäre berufen sich darauf, dass eine börsennotierte Aktiengesellschaft gemäß  § 13 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) unter bestimmten Voraussetzungen auch erst zukünftig eintretende Umstände in einer Ad-hoc Mitteilung veröffentlichen muss. Diese Vorschrift setzt im Wesentlichen eine EU-Richtlinie um.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat deshalb mehrere Fragen zur Auslegung des Begriffs der Insiderinformation dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, dessen Urteil in einigen Monaten erwartet wird.

Auch Zwischenschritte können Insiderinformationen sein

Allerdings wurden bereits in der vergangenen Woche die Schlussplädoyers gehalten: Der Generalanwalt kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass auch Tatsacheninformationen über Zwischenschritte eine Insiderinformationen sein können.

Eine hohe oder überwiegende Wahrscheinlichkeit zukünftiger Umstände oder Ereignisse werde von den europäischen Richtlinien nicht gefordert. Wenn eine Information in hohem Maße geeignet ist, die Aktienkurse eines Unternehmens zu beeinflussen, reiche es aus, dass der Eintritt des künftigen Ereignisses weder unmöglich noch unwahrscheinlich ist.

Die vom Generalanwalt eingeschlagene Grundrichtung verdient grundsätzlich Zustimmung. Eine strenge Auslegung des Insiderrechts trägt dazu bei, dass ein Insiderhandel unterbunden und damit das Vertrauen der Anleger in die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte gestärkt wird.

Sollte der EuGH den Vorschlägen wie in den meisten Fällen folgen, hätte die Daimler AG bereits im Mai 2005 eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichen müssen. Die Anleger dürfen also darauf hoffen, mit ihren Schadensersatzklagen durchzudringen. Allerdings werden in den anschließenden Prozessen vor dem BGH noch weitere Rechtsfragen zu klären sein.

Mehr Beratungsaufwand für Aktiengesellschaften

Denn eine Aktiengesellschaft darf unter bestimmten Voraussetzungen die Veröffentlichung von Insider-Informationen aufschieben. Das Karlsruher Gericht wird sich deshalb auch noch damit beschäftigen müssen, ob die Daimler AG ein berechtigtes Interesse hatte, die Information vorläufig geheim zu halten. Dieses kann sich daraus ergeben, dass die Entscheidungsautonomie des Aufsichtsrats gewährleistet bleiben muss. Der Aufsichtsrat darf nicht faktisch unter Druck gesetzt werden, der Maßnahme zuzustimmen.

Für die Unternehmenspraxis zeichnet sich aber in jedem Fall ein erhöhter Beratungsaufwand ab. In Zukunft werden die Vorstände börsennotierter Gesellschaften bei größeren Unternehmensumstrukturierungen, Sanierungsmaßnahmen und Personalentscheidungen auf Vorstandsebene noch früher zu prüfen haben, ob bereits eine Veröffentlichungspflicht besteht.

Auch wenn noch ungewiss ist, ob das Vorhaben umgesetzt wird, kann eine publizitätspflichtige Insiderinformation vorliegen. Die Vorstände werden dann sorgfältig abzuwägen haben, ob die Interessen an der Geheimhaltung der Information die Interessen des Kapitalmarktes an einer vollständigen und zeitnahen Veröffentlichung überwiegen.

Auch nach der Entscheidung des EuGH und dem Abschuss der Verfahren vor dem BGH wird aber keine Ruhe im Kapitalmarktrecht einkehren. Die Europäische Kommission hat kürzlich Vorschläge zur Reform des Insiderrechts unterbreitet. Danach sollen die Verbote des Insiderhandels verschärft und die Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Gesellschaft begrenzt werden.    

Der Autor Prof. Dr. Rüdiger Veil ist Lehrstuhlinhaber und Direktor des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht der Bucerius Law School, Hamburg. Er hat von 2008 bis 2011 ein Forschungsprojekt zum Kapitalmarktrecht in Europa geleitet und ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. eines Buchs zum Europäischen Kapitalmarktrecht.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Generalanwalt plädiert für frühere Ad-hoc-Mitteilung: . In: Legal Tribune Online, 28.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5884 (abgerufen am: 17.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Compliance
    • Aktien
    • Unternehmen
Ein alter Zigarettenautomat mit zahlreichen Aufklebern vor einer maroden Hausfassade 14.12.2025
Rechtsgeschichte

Das Ende des Sachkundenachweises im Einzelhandel:

Was ein Ziga­ret­ten­au­tomat mit Frei­heit zu tun hat

Mal schnell Zigaretten holen: Selten kam die Idee der Wahrheit näher, dass das etwas mit Freiheit zu tun haben könnte. Ein Zigarettenautomat gab vor 60 Jahren Anlass, der wirtschaftsrechtlichen Regelungswut klare Grenzen zu setzen.

Artikel lesen
Ohne Sicherheitsvorkehrungen gießen Arbeiter in Bangladesch flüssiges Metall in Formen, um Maschinenteile herzustellen. 09.12.2025
Lieferketten

Nur noch 1.500 Unternehmen betroffen:

Wie die EU die Lie­fer­ket­ten-Richt­linie stutzen will

Die umstrittene Lieferketten-Richtlinie wird vor ihrem Geltungsstart erheblich entschärft: Die Regeln sollen nur noch für wenige große Unternehmen gelten. Auch Schadensersatzansprüche für Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern entfallen.

Artikel lesen
Ferienanlage auf Rügen (Symbolbild) 05.12.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH zu einseitiger Vertragsgestaltung:

AGB oder Indi­vi­dual­ve­r­ein­ba­rung – oder beides?

Ein Projektentwickler plante eine Ferienanlage mit 51 Wohnungen. Die neuen Eigentümer verpflichteten sich per Agenturvertrag, ihre Wohnungen zehn Jahre lang an Feriengäste zu vermieten. Trotz individueller Vereinbarung eine AGB, so der BGH.

Artikel lesen
IMR342 03.12.2025
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Wie man eine Par­fü­merie an die Börse bringt

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht erzählt Christian Wensing von seiner Tätigkeit in der Rechtsabteilung von Douglas. Dabei geht es auch um seinen LL.M. in London und die Unterschiede zwischen Kanzlei und Unternehmen.

Artikel lesen
Flaggen vor dem EU-Parlament 13.11.2025
Lieferketten

Mehrheit im rechten politischen Lager:

EU-Par­la­ment stimmt für schwächeres Lie­fer­ket­ten­ge­setz

Das Lieferkettengesetz der Europäischen Union soll nur noch für wenige große Firmen gelten. Die Mehrheit im Europaparlament kommt durch Stimmen von Rechtsaußen zusammen – ist eine Brandmauer gefallen?

Artikel lesen
Christina Block und ihr Verteidiger Dr. Ingo Bott am 20. Verhandlungstag vor dem LG Hamburg 06.11.2025
Prominente

Kindesentziehungsprozess gegen Christina Block:

Wer hat mit der israe­li­schen Sicher­heits­firma gespro­chen?

20. Tag im Block-Prozess: Gericht und Staatsanwaltschaft würgen eine Erklärung Christina Blocks ab. Außerdem berichten Zeugen von ungewöhnlichen Hotelübernachtungen im Elysee-Hotel. Wer hatte Kontakt zur israelischen Sicherheitsfirma?

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy M&A / Fi­nan­ce

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Mün­chen

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Ca­pi­tal Mar­kets (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
An­walts- oder Wahl­sta­ti­on im Ban­king / Fi­nan­ce (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Ban­king / Fi­nan­ce (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Ham­burg

Logo von Nextwind Management GmbH
Rechts­an­walt pri­va­tes Bau­recht (m/w/d)

Nextwind Management GmbH , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Familienrecht im Selbststudium/ online

26.12.2025

Revision in Steuerstrafsachen

29.01.2026

Jahresplanungs- und Zielsetzungsworkshop 2026

30.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Familienrecht im Fernstudium/ online

02.01.2026

Logo von White & Case
White & Case LLP – „Women@CommercialLaw“ – Einblicke in den Arbeitsalltag unserer Rechtsanwältinnen

14.01.2026, Düsseldorf

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH