Druckversion
Freitag, 23.01.2026, 03:33 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/BGH-I-ZR-6315-NPD-Anwalt-Klage-wegen-Diskriminierung-bei-Stipendiumsvergabe-abgewiesen
Fenster schließen
Artikel drucken
21485

NPD-Anwalt scheitert mit Diskriminierungsklage vor BGH: Rechts­fort­bil­dung im Namen der Rechten

von Pia Lorenz

15.12.2016

Peter Richter

© dpa

Hat der Anwalt der NPD trotz eines sehr guten Examens kein Stipendium für einen Masterstudiengang bekommen, weil er Mitglied der Rechtsextremen ist? Die Abweisung seiner Klage durch den BGH ist für Peter Richter erst der Anfang.

Anzeige

Der saarländische NPD-Anwalt Peter Richter ist mit seiner Klage wegen eines entgangenen Stipendiums in seiner Studienzeit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der 1985 geborene Richter ist überzeugt, dass er wegen seiner Mitgliedschaft in der rechtsextremen NPD leer ausging, und hatte deshalb über Jahre gegen die Studienstiftung des Saarlands prozessiert. Die hatte den Einser-Juristen im Jahr 2010 bei der Vergabe eines Stipendiums für einen zweisprachigen Master-Studiengang des Europa-Instituts der Universität des Saarlands nicht berücksichtigt.

Auch vor dem BGH wollte Richter erzwingen, dass über seine Bewerbung noch einmal entschieden werden muss. Damit blieb er, wie bereits vor dem Berufungsgericht, erfolglos: Weder habe er einen direkten Anspruch auf Stiftungsleistungen noch könne er eine neue Entscheidung über seine Bewerbung verlangen, entschied der I. Zivilsenat; seine Klage sei schon unzulässig, für seinen Hilfsantrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Bewerbung gebe es kein Rechtsschutzbedürfnis, auch ein besonderes Rehabilitierungsinteresse bestehe nicht (BGH, Urt. v. 15.12.2016, Az. I ZR 63/15)

Der Vizechef der NPD Saar begreift die Entscheidung eher als Herausforderung denn als Niederlage. Für ihn geht es jetzt erst richtig los. Rechtsfortbildung im Kampf gegen die angebliche Diskriminierung von Mitgliedern seiner rechtsextremen Partei durch den angenommenen Main Stream - das ist genau sein Ding.

NPD-Anwalt: Weg für die Schadensersatzklage frei gemacht

Ob er gegen die BGH-Entscheidung zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen will, will Peter Richter erst nach Durchsicht der Gründe entscheiden. Ganz sicher aber will er nun Schadensersatzklage erheben, sagte der Jurist mit den beiden exzellenten Examina (14,33 und 12,33 Punkte) am Donnerstag nach dem Verkündungstermin gegenüber LTO. Schließlich habe der Senat festgestellt, dass kein Primäranspruch mehr bestehe, sondern er auf einen Schadensersatzanspruch ausweichen müsse – und damit auch dürfe, denn einen Sekundäranspruch kann man nur geltend machen, wenn der primäre erloschen ist.  

Die Auffassung des BGH, dass er mit dem Antrag auf eine neue Entscheidung über seine Bewerbung aus dem Jahr 2010 auf eine unmögliche Leistung geklagt habe, ist für Richter nicht allzu überraschend - auch wenn er, wie er gegenüber LTO einräumte, nach der mündlichen Verhandlung im September nicht unbedingt damit gerechnet habe, dass der BGH seine Klage als unzulässig erachten würde.

Sein Klageantrag aber war von Beginn an eine der großen Fragen des Verfahrens. Begonnen hatte nämlich alles mit einer Auskunftsklage, erst nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, der die abweisenden Instanzentscheidungen aufhob, erklärte er seinen Auskunftsantrag für erledigt und stellte um auf Neubescheidung, hilfsweise die Feststellung der Rechtswidrigkeit. Ihm sei jederzeit klar gewesen, dass diese Anträge das Risiko bergen, als auf eine unmögliche Leistung gerichtet angesehen zu werden, erklärte Richter. Allerdings hätte er andernfalls bis zur Entscheidung des BGH umgekehrt auch befürchten müssen, dass die Klage wegen Vorrangs des Leistungsanspruchs abgewiesen würde, wenn er sie auf die Zahlung von Schadensersatz umgestellt hätte. Insofern sei ihm jetzt geholfen.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    BGH: Leistung unmöglich, Klage unzulässig

  • Seite 2:

    NPD-Anwalt: "Schlechterstellung durch Flucht ins Privatrecht"

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Pia Lorenz, NPD-Anwalt scheitert mit Diskriminierungsklage vor BGH: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21485 (abgerufen am: 23.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • BGH
    • Diskriminierung
    • NPD
    • Rechtsschutz
    • Stipendium
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
BGH 3. Strafsenat (Symbolbild) 22.01.2026
Rechtsextremismus

BGH bestätigt OLG Jena:

"Knoc­kout 51" ist keine ter­r­o­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung

Ist "Knockout 51" kriminell oder gar terroristisch? Darum ging es vor dem BGH. Die Bundesanwaltschaft konnte mit ihrer Argumentation abermals nicht überzeugen.

Artikel lesen
Zwei Frauen im Gespräch. 21.01.2026
Rechtsberatung

Was heißt und wie geht "Awareness"?:

Rechts­be­ra­tung, bei der sich alle wohl­fühlen

Zur Rechtsberatung geht man häufig in Krisensituationen. In vielen Fällen kommen Traumata, Diskriminierungen und Ängste dazu, die die Beratung aufleben lässt. Wie man sensibel damit umgeht, erklären Cristina Gilfrich und Konstantina Raptis.

Artikel lesen
Angeklagter im Prozess um eine im Rhein gefundene zerstückelte Leiche 13.01.2026
Mord

BGH zur Tötung eines Tunesiers in Südbaden:

Land­ge­richt muss Ver­fahren um zer­stü­ckelte Leiche im Rhein neu aufrollen

Ein Tunesier wird erschossen, seine Leiche finden Taucher später in sechs Teile zerlegt im Rhein. Kein Totschlag, sondern Mord? Das muss das LG Waldshut-Tiengen erneut entscheiden und rassistische Motive prüfen.

Artikel lesen
Ein Glasfaserkabel vor dem Hintergrund einer Wohnsiedlung 09.01.2026
Telekommunikation

BGH zur Glasfaser:

Min­dest­ver­trags­lauf­zeit beginnt nicht erst mit Bereit­stel­lung des Anschlusses

Glasfaser ist beliebt, je nach Region dauert es aber noch Jahre, bis sie ausgebaut ist. Die Mindestlaufzeit von Telekommunikationsverträgen beginnt aber schon ab Abschluss zu laufen und nicht erst dann, wenn die Faser verlegt ist, so der BGH.

Artikel lesen
Schild des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland. 09.01.2026
Berufungsverfahren

Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit:

Ober­lan­des­ge­richt muss trotz sehr schwa­cher Beru­fungs­be­grün­dung ver­han­deln

Das OLG Karlsruhe hielt eine Berufung für unzulässig, weil die Begründung so fehlerhaft sei, dass sie unmöglich von einem Juristen mit zwei Examen, geschweige denn von einem Anwalt stammen könne. Verhandeln muss es trotzdem, so der BGH.

Artikel lesen
Eingang zum Gebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe 02.01.2026
BGH

Untervermietung, Verbrenner-Aus, Impfschäden:

Was der Bun­des­ge­richtshof 2026 wann ent­scheiden will

Untervermietung als Geschäftsmodell, Klimaklagen gegen Verbrenner, Corona-Impfschäden und mehr: Für wegweisende Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof 2026 schon Termine angesetzt. Welche das sind und worum es geht, hier in der Übersicht.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR VER­KEHRS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Be­reich Health­ca­re & Li­fe Sci­en­ces...

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Latham & Watkins LLP
An­walts- oder Wahl­sta­ti­on im Be­reich Health­ca­re & Li­fe Sci­en­ces...

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Leip­zig

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Dort­mund

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht im Fernstudium/ online

30.01.2026

31. Deutscher Pflege-Recht-Tag

30.01.2026, Berlin

Logo von White & Case
White & Case LLP - London Open Day

07.02.2026, London

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Schieds­verfahren

02.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Energierecht

03.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH