75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Es ist wohl Zeit für Ver­fas­sungs­pa­trio­tismus

von Dr. Christian Rath

28.09.2026

Das Geburtstagslied zur Veranstaltung sang Meret Becker. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier rief beim Festakt zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts auf. Auf den Tribünen blieben viele Plätze frei. Christian Rath war live vor Ort.

Zum Frühstück vor dem Festakt veröffentlichte das ZDF eine neue Umfrage: 93 Prozent der Befragten finden das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für die Demokratie wichtig oder sehr wichtig. Klingt gut. Allerdings: Nur noch knapp 60 Prozent vertrauen den Karlsruher Richter:innen. Noch vor wenigen Jahren lag auch dieser Wert über 80 Prozent. 

Immerhin: Das BVerfG liegt bei den Vertrauenswerten weit vor Bundestag und Bundesregierung.

Leere Ränge in der Stadthalle

An diesem Montag wurde in Karlsruhe der 75. Geburtstag des BVerfG gefeiert – und zwar mit einem Staatsakt. Kanzler Friedrich Merz (CDU) war da, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) und Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) auch. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sollte die Festrede halten.

Harbarth empfängt Merz (c) picture alliance/dpa | Uli DeckEntsprechend hoch waren die Sicherheitsvorkehrungen: Die Karlsruher Stadthalle war abgeriegelt, über der Stadt kreisten Hubschrauber. Die Sicherheitslage war auch der Grund, warum auf den Tribünen mehrere Hundert Plätze freibleiben mussten. Ein Stimmungskiller – wer feiert schon gerne einen vermeintlich schlecht besuchten Geburtstag? Immerhin waren unter den 1000 Gästen auch 400 Karlsruher Bürger:innen. Mehr Besucher:innen wären unter den strengen Vorkehrungen nicht möglich gewesen.

Das Fest begann unvermittelt mit kleinen Einspielfilmchen: Bürger durften dem BVerfG ihre Glückwünsche übermitteln. Familienfest-Ästhetik. Die Botschaften waren unter anderem beim Tag der offenen Tür in Karlsruhe aufgenommen worden. Eine Muslimin mit Kopftuch wünschte sich vom Verfassungsgericht eine "neutrale Rechtsprechung".

Steinmeier gegen Vulgärdemokraten.

BVerfG-Vizepräsidentin Ann-Kathrin Kaufhold hob in ihrer Begrüßungsrede die einzigartige Beratungskultur des Gerichts hervor, zu der auch seine "Abgeschiedenheit" beitrage: "Im Beratungszimmer gibt es keine Computer, keine Handys, nur Papier und Stift." Sie sagte nicht: "Wie vor 75 Jahren."

Bundespräsident Steinmeier erklärte: "Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist ein Gewinn für alle, unabhängig vom Ausgang der Verfahren." Er forderte: "Hüten wir den Hüter unserer Verfassung gut!"

Bundespräsident Steinmeier (c) picture alliance/dpa | Uli Deck

Steinmeier wandte sich auch gegen Populisten und "Vulgärdemokraten", die sich unter Berufung auf einen angeblichen Volkswillen unbeschränkte Macht verschaffen wollen. Steinmeier betonte: "Die Demokratie ist entweder liberal und freiheitlich oder sie ist keine Demokratie". Spontaner Beifall in Karlsruhe.

Steinmeier ermunterte das BVerfG, sich den Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz anzunehmen: "Technische Systeme dürfen keine Gestaltungsmacht erlangen." Der Bundespräsident erinnerte an das Volkszählungsurteil von 1983, als das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt wurde. Damals sei die elektronische Datenverarbeitung auch noch am Anfang gewesen.

Zum Schluss seiner halbstündigen soliden Rede versöhnte der Bundespräsident noch Altkanzler Konrad Adenauer mit dem BVerfG . Nachdem Adenauer 1952 zu dem überraschend selbstbewussten Gericht gesagt haben soll: "Dat ham wer uns so nich vorjestellt", würde sich Adenauer heute wohl anders äußern: "Genau so ham wir uns dat vorjestellt."

Der Harbarth-Plan für glückliche Schüler und Richter

Stephan Harbarth, der Präsident des BVerfG, erinnerte an die Schulbesuche der Verfassungsrichter im Sommer. Man sei "beschwingt und von Glück beseelt" von den Gesprächen mit den Schülern und Schülerinnen zurückgekommen. "Wäre es nicht eine wunderbare Vorstellung, wenn jeder Richter einmal im Jahr in eine Schule ginge, um über das Recht und die Verfassung zu sprechen?"

Auch Altkanzler Schröder war da (c) picture alliance/dpa | Uli Deck

Außerdem mahnte Harbarth, es bei der Regulierung nicht zu übertreiben. Das Recht sei zwar der Freund des Schwachen, zitierte er Friedrich Schiller. Das Vertrauen der Menschen in das Recht werde jedoch brüchig, wenn sie dessen Kleinteiligkeit und Engmaschigkeit erlebten. "Das Glück, in rechtsstaatlichen Zuständen zu leben, müsse auch im Alltag erfahrbar sein."

In einer szenischen Lesung präsentierten bekannte Schauspieler:innen (Götz Schubert, Arnd Klawitter, Julika Jenkins, Jenny Schily) das Lüth-Urteil, mit dem das BVerfG 1958 entschied, dass die Grundrechte eine "objektive Wertordnung" für alle Rechtsbereiche schaffen. Eine zweite Szene beschrieb den Konflikt um die Mauerschützen und das Karlsruher Urteil von 1995, wonach die Verurteilungen nach der Wende keinen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot darstellen.

Babylon Berlin Karlsruhe

Wie schon 1951 beim Festakt zur Gründung des BVerfG wurde das Brandenburgische Konzert Nr. 3 von Johann Sebastian Bach gespielt. Beschwingte Identitätskultur, diesmal gespielt vom 24-köpfigen Freiburger Barockorchester.

Weniger staatsaktartig wirkte der Auftritt von Sängerin und Schauspielerin Meret Becker. In einem Kleid, das an die transparente Architektur des BVerfG-Gebäudes erinnerte, sang sie "Ein Tag wie Gold", mit dem sie schon in der Fernsehserie "Babylon Berlin" glänzte. Die Serie schildert die letzten Jahre der Weimarer Republik in Berlin – bis hin zum beginnenden Faschismus. Das Lied "Ein Tag aus Gold" symbolisiert dabei noch die Goldenen Zwanziger. Auf der Feier des Verfassungsgerichts sollte es aber wohl nicht als Menetekel dienen, sondern eher als Warnung, wachsam zu sein.

Gegen Ende gab es noch einmal Einspielfilme, diesmal mit Ex-Verfassungsrichtern, von Dieter Grimm bis Paul Kirchhof. Ex-Richterin Renate Jäger rief dem BVerfG zu: "Bleib mutig!"

Zum Abschied sangen alle gemeinsam die Nationalhymne. Das gab es bei Karlsruher Festakten der vergangenen Jahrzehnte nicht. Aber es ist wohl Zeit für Verfassungspatriotismus.

Zitiervorschlag

75 Jahre Bundesverfassungsgericht: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60999 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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