Nach dem neuen Sexualstrafrecht: 5 Tipps, wie Sie es straflos durch die Weih­nachts­feier schaffen

von Dr. Alexander Stevens

11.12.2017

4/5: Umarmungen, Luftküsse, Blicke und Pfiffe

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird nach 184 i StGB bestraft, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt. Weihnachten, die Zeit des gegenseitigen Liebhabens mittels fröhlicher Umarmungen, wird es also von nun an nicht mehr geben – zumindest dann nicht, wenn eine solche Umarmung als belästigend und einigermaßen sexuell eigestuft wird.

Womöglich wird manch einer einwenden, dass eine bloße weihnachtliche Umarmung doch niemals sexuell belästigend sein kann – ich kann Ihnen jedoch versichern, der Gesetzgeber sieht das seit der Sexualstrafrechtsreform anders. Denn nicht Sie oder ich bestimmen, was sexuell oder belästigend ist, auch nicht der Staatsanwalt oder Richter – sondern allein Opfer und Täter. Es kommt ausschließlich darauf an, was den Täter subjektiv erregt und das Opfer subjektiv belästigt.

Nachdem der Straftatbestand der sexuellen Belästigung aber noch immer eine körperliche Berührung verlangt, sind Luftküsse, Blicke in den Ausschnitt, Nachpfiffe und wiederholtes Fragen nach Dates weiterhin nicht strafbar.

Wer es aber zum Beispiel als sexuell erregend empfindet, die Schnürsenkel seines Gegenübers mal zu streicheln, macht sich, wenn der andere dies als belästigend empfindet, strafbar. Um es in den treffenden Worten des Richters am Bundesgerichtshof a.D. Thomas Fischer zu sagen: Vergessen Sie bitte nie, dass das Maß der Verkennung eigener Attraktivität und Überzeugungskraft nach oben hin offen ist.

Zitiervorschlag

Dr. Alexander Stevens, Nach dem neuen Sexualstrafrecht: 5 Tipps, wie Sie es straflos durch die Weihnachtsfeier schaffen . In: Legal Tribune Online, 11.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25959/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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