Nach dem neuen Sexualstrafrecht: 5 Tipps, wie Sie es straflos durch die Weih­nachts­feier schaffen

von Dr. Alexander Stevens

11.12.2017

3/5: Vorweihnachtlicher Karrieresprung

Seit der Strafrechtsreform wird bestraft, wer die Furcht des Opfers vor sozialen Nachteilen für Sex ausnutzt. Den Klassiker, den der Gesetzgeber dabei vor Augen hatte, waren wohl betriebliche Weihnachtsfeste à la Beckenbauer und Co. Schließlich soll sich niemand genötigt fühlen, mit dem hässlichen alten Chef ins Bett zu gehen, um im nächsten Jahr mal "Mitarbeiter des Jahres" zu werden (oder vielleicht gerade nicht mehr sein zu müssen).

Irrelevant ist dabei, ob der Eintritt des befürchteten Nachteils rechtlich erlaubt ist und ob es sich um ein Subordinationsverhältnis handelt. Will heißen, auch wenn Sie – ohne Chef oder Chefin zu sein – der Kollegin oder dem Kollegen bei Eiseskälte nicht das letzte Taxi draußen vor der Tür überlassen, vielleicht weil Sie einfach selbst einigermaßen unverfroren zu Hause ankommen wollen, könnte das bereits einen sozialen Nachteil oder eben  ein empfindliches Übel iSd. § 177 Abs. 2 Nr. 4 StGB darstellen.

Wenn sie die ausnahmslos von Gott gegebene Wetterlage in der Hoffnung ausnutzen, Ihre Kollegin werde genau deshalb bei Ihnen im Taxi mitfahren und womöglich auch bei Ihnen übernachten und, wenn man schon mal da ist, auch ein klein wenig Sex mit Ihnen haben, haben sie sich schon strafbar gemacht – wohlgemerkt ohne dass sie ihr irgendwie gedroht hätten oder gar etwas für den Nachteil könnten.

Ihre Kollegin muss auch nicht einmal nach dem Taxi fragen. Es reicht schon, wenn sie annimmt, dass Sie es ihr gerade deshalb nicht anbieten, weil Sie sie ins Bett bekommen möchten. Denn wenn Sie ihr das Taxi überlassen, könnte sie ja jederzeit zu sich anstatt mit zu Ihnen fahren, um dort – wetterbedingt – mit ihnen Sex haben zu müssen. Einer "Drohung" wie "Oh, es schneit draußen! Schade, dass ich zuerst beim letzten Taxi war, aber wir können es uns ja bei mir zu Hause noch etwas bequem machen" bedarf es gar nicht erst.

Mein Tipp also: Seien Sie - nicht nur zu Weihnachten - vorauseilend höflich, zuvorkommend und verzichten auf jede Form von Gratifikation, wenn Sie eine Person sexuell attraktiv finden.

Zitiervorschlag

Dr. Alexander Stevens, Nach dem neuen Sexualstrafrecht: 5 Tipps, wie Sie es straflos durch die Weihnachtsfeier schaffen . In: Legal Tribune Online, 11.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25959/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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