Druckversion
Montag, 20.07.2026, 23:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/40-jahre-kirchenasyl-auslaender-abschiebung-fluechtling-strafbarkeit-pfarrer
Fenster schließen
Artikel drucken
52592

40 Jahre Kirchenasyl in Deutschland: "Han­deln nicht nur im Dienste Gottes"

von Tanja Podolski

30.08.2023

"Kirchenasyl heisst Solidarität" heißt es auf einem Schild

Für viele Menschen ist das Kirchenasyl ein Zeichen der Menschlichkeit (Symbolbild). Foto: picture alliance / epd-bild | Hans-Juergen Bauer

Nach dem Freitod eines jungen Türken etablierte sich von Berlin aus vor 40 Jahren das Kirchenasyl. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht, aber Absprachen zwischen Innenministerium und Kirchen. Ein Blick zurück und nach vorn.

Anzeige

Gerjet Harms war 62 Jahre alt, als er sich zum ersten Mal in seinem Leben auf der Anklagebank wiederfand. Er war damals Pastor in einer Gemeinde in Hildesheim und hatte mit einem Kreis von Unterstützer:innen einer kurdischen Familie Kirchenasyl gewährt. Er sollte wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eine hohe Geldstrafe bezahlen – und weigerte sich. "Wir waren damals dringend gebeten worden, einer Familie in Not zu helfen", erinnert sich der inzwischen 84-Jährige. "Und wir handeln ja nicht nur im Dienste Gottes, sondern auch zum Wohle der Menschen. Da kann man doch gar nicht anders". Einer kurdischen Familie drohte damals die Abschiebung in die Türkei, dabei galt der Mann dort als Unterstützer der PKK, die Involvierten befürchteten damals schlimmste Folter im Falle einer Rückkehr.

Seine Gemeinde ist eine von vielen, die seit vier Jahrzehnten in Deutschland Kirchenasyl gewähren. Es wird eingerichtet, wenn die Ausländer:innen Gefahr laufen, Deutschland verlassen zu müssen. Dies etwa, weil die Asylverfahren in Deutschland erfolglos abgeschlossen sind und eine Abschiebung droht oder weil die Überstellung in ein anderes europäisches Land nach den so genannten Dublin-Regeln bevorsteht. Nach den Dublin-Regeln ist das europäische Land für das Verfahren der Ausländer:innen zuständig, in dem ein:e Ausländer:in erstmals europäischen Boden betreten hat.

Doch oft ist es nicht so einfach: Die Kirchen sind In den Fällen, in denen sie in die Verfahren eintreten, davon überzeugt, dass in den Verfahren nicht alles zur Sprache gekommen ist. Sie sind davon überzeugt, die Fälle selbst genauer beurteilen können, als dies den Sachbearbeitern in den zuständigen Behörden in der Kürze der Zeit und den formalisierten Verfahren möglich ist und daher die Härtefälle erkennen. Dann schreiten sie ein.

Aktuell 655 Personen in 431 Kirchenasylen 

Die erste organisierte Initiative zum Kirchenasyl liegt 40 Jahre zurück – auch das Kirchenasyl in einer jahrhundertealten Tradition der Kirchen steht. Damals, am 30. August 1983, starb in Berlin der 23-jährige politische Flüchtling Cemal Kemal Altun. Er stürzte sich aus Angst vor einer Auslieferung an die Türkei aus dem Fenster eines Gerichtssaals. Im selben Jahr organisierte eine Gemeinde in Berlin das erste Kirchenasyl, "das heute als Initialzündung für die moderne Kirchenasylbewegung in Deutschland gilt".  

Aktuell sind nach Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. – dem organisatorischen Zusammenschluss der Kirchenasylbewegung in Deutschland – 431 aktive Kirchenasyle mit mindestens 655 Personen, davon sind etwa 136 Kinder, bekannt. 405 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin-Fälle. Im Jahr 2023 wurden bereits 285 Kirchenasyle mit 423 Personen, davon 88 Kindern, mit unterschiedlichen Folgen beendet. Der Verein führt seit Jahren Statistiken über die in den jeweiligen Bundesländern gewährten Kirchenasyle.  

Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht. "Das Kirchenasyl ist nicht explizit gesetzlich geregelt, aber wissenschaftlich und landeskirchlich wird es manchmal aus dem Grundgesetz hergeleitet", sagt Johanna du Maire, juristische Referentin bei der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Die EKD verstehe das Kirchenasyl als Schutz "vor individueller Härte in besonderen Einzelfällen", so du Maire.  

Vereinbarung zwischen Bund und Kirchen

Rechtlich greifbar sei das allerdings kaum, sagt die Juristin selbst. Gegner des Kirchenasyls sagen sogar, die Moral stelle sich über das Gesetz.  

Du Maire aber nennt eine Vereinbarung, verhandelt vom Bundesinnenministerium und den beiden großen christlichen Kirchen im Jahr 2015. Das geschah, nachdem der damalige Innenminister Thomas de Mazière das Kirchenasyl mit der Scharia verglichen hatte – eine Äußerung, die er später zurücknahm. 

Diese Vereinbarung beinhaltet Verfahrensabsprachen zum Kirchenasyl zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – um künftig Verstimmungen bei allen Beteiligen zu vermeiden. Sie hat ein System von Ansprechpartner:innen für Kirchenasyle auf Länderebene hervorgebracht, die z.B. regional bei der Diakonie angestellt sind: Will eine Gemeinde ein Kirchenasyl gewähren, informiert sie seitdem diese Ansprechperson. Gemeinde und die zentrale Ansprechperson erstellen dann ein sogenanntes Dossier. In dem wird dargelegt, warum eine Abschiebung oder Überstellung der ausländischen Person in dem konkreten Fall eine besondere Härte bedeuten würde. Diese Information bekommt das BAMF, zudem werden sofort Ausländerbehörde und Polizei über den Aufenthaltsort der Person informiert.  

Damit wissen alle nötigen Stellen, wo sich der:die Ausländer:in aufhält. Das ist wichtig, denn wer als ausländische Person untertaucht, gilt nach der Dublin-III Verordnung als 'flüchtig' und die Überstellungsfrist verlängert sich auf 18 Monate (Art. 29 Abs. 2 Dublin-III VO). "Die Innenministerkonferenz (IMK) hat im Jahr 2018 einseitig entschieden, dass diese Menschen im Kirchenasyl als flüchtig anzusehen sind", erklärt EKD-Referentin du Maire. Nach entsprechender Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH, Urt. v. 19.03.2019, Az. C-163/17 (Jawo)) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 26.01.2021, Az. 1 C 42.20), dass diese Auslegung nicht haltbar sei, da der Aufenthaltsort der Person eben bekannt ist, sei diese Wertung im Jahr 2020 aber zurückgenommen worden, so du Maire.

Strafrecht gegen Unterstützer von Ausländern

Dieser Straftatbestand des Aufenthaltsgesetzes wurde auch Pfarrer Gerjet Harms zum Verhängnis. Denn wie zu jeder anderen vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat, kann man grundsätzlich auch zum unerlaubten Aufenthalt Beihilfe gem. § 27 Strafgesetzbuch leisten. Gegen Ausländer:innen selbst hatte das Oberlandesgericht (OLG) München vor einigen Jahren entschieden, Kirchenasyl schütze nicht vor Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland (Urt. v. 03.05.2018, Az. 4 OLG 13 Ss 54/18). Und auch gegen Pfarrer und andere Geistliche habe es in Bayern bereits einige Anklagen gegeben, erzählt du Maire.

Das änderte sich mit einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayOLG, Urt. v. 25.02.2022, Az. 201 StRR 95/21). Demnach könnten sich Pfarrer nicht strafbar machen, wenn die Ausländer:innen wie beim Kirchenasyl nicht untertauchten – es fehle an einer rechtswidrigen Haupttat, weil die Behörden über den Aufenthalt informiert seien. Der kurze Zeitraum, in dem die Behörden über den Aufenthalt informiert sind, aber das Dossier für das BAMF noch erstellt werden muss,,reiche für die Annahme einer Strafbarkeit aber nicht aus.  

Und selbst wenn das BAMF den Fall trotz des Dossiers ablehnend bescheidet, das Kirchenasyl fortbesteht und die Behörde bei der Ausreisepflicht der ausländischen Person bleibt, könne dies keine Strafbarkeit der Unterstützer begründen, entschied das BayObLG. "Man könnte in dem Fall nur eine Strafbarkeit durch Unterlassen annehmen, wenn die Gemeinde verpflichtet wäre, das Kirchenasyl zu beenden", erklärt du Maire. Doch das BayObLG lehnte eine solche Pflicht ab und habe die Aufrechterhaltung des Kirchenasyls nicht als strafbare Hilfeleistung zum unerlaubten Aufenthalt gewertet.  

Anzeige

"Kostet Deutschland keinen Cent"

Doch ob es bei dieser Wertung bleibt? Die Vereinbarungen jedenfalls scheinen nicht überall mehr ernst genommen zu werden. Im Juli war ein kurdisches Paar im Kreis Viersen aus dem Kirchenasyl in Abschiebehaft genommen worden. Auch in Darmstadt befürchtet das Ökumenische Bündnis den Bruch des Kirchenasyls für einen Syrer.  

Zu einer generellen Erschwernis würde es zudem kommen, wenn mit den Plänen für ein gemeinsames europäisches Asylsystem (GEAS) die Überstellungsfrist in den Dublin-Verfahren von sechs auf 18 Monate verlängert wird – dann müssten die Ausländer:innen noch länger im Kirchenasyl ausharren, bis Deutschland in die Fälle gesetzlich eintritt. Dieses Eintreten in das Verfahren geschieht qua Gesetz, wenn zwar nach den Dublin-Regeln ein anders europäisches Land für die Ausländer:innen zuständig ist, eine Überstellung in dieses Land jedoch nicht innerhalb der derzeit geltenden sechs-Monats-Frist erfolgt.  

Die Kosten für die Versorgung und Unterbringung der Personen trägt in der Zeit die Gemeinde, erzählt der ehemalige Pastor Harms: "Solange die Menschen im Kirchenasyl sind, kostet das Deutschland keinen Cent". Über sich selbst und sein Strafverfahren mag er kaum reden, das sei ja gut ausgegangen, das Verfahren wurde eingestellt und als Ordnungswidrigkeit gewertet, er habe 500 Euro Geldbuße bezahlen müssen.  

Für die Menschen, die bei ihm und dem Unterstützerkreis im Kirchenasyl waren, ist es noch besser ausgegangen - von diesen Menschen wurde niemand abgeschoben. Das ging aber nicht allen Ausländern so, mit denen er seinerzeit Kontakt hatte. "Für diese Betroffenen bleibt das Trauma. So etwas ist eine ganz unwürdige Geschichte – für uns, für unser Land, für unser Grundgesetz". 

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

40 Jahre Kirchenasyl in Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52592 (abgerufen am: 20.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Asyl
    • Ausländerrecht
    • Kirche
Georgia Stefanopoulou 17.07.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Georgia Ste­fa­no­poulou

"Das Strafrecht ist eigensinnig und zugleich ein Spiegel der Gesellschaft." sagt Georgia Stefanopoulou. Die Professorin empfiehlt eine Entschlackung der juristischen Ausbildung und verrät, was sie sich von Alexander Dobrindt wünscht.

Artikel lesen
Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze, 15.05.2025. 09.07.2026
Migration

Zurückweisungen am VG Karlsruhe und am VG Berlin:

Kein Weg ins Haupt­sa­che­ver­fahren

Verstößt die Zurückweisung von Asylsuchenden gegen EU-Recht? Bisher gibt es zu dieser Frage nur Eilbeschlüsse. Und dabei bleibt es nach neuen Entwicklungen am VG Karlsruhe und am VG Berlin auch. Christian Rath war in Karlsruhe dabei.

Artikel lesen
Das Europäische Parlament in Brüssel 23.06.2026
Abschiebung

Europäisches Parlament verabschiedet Rückkehrverordnung:

Wie Abschie­bung in Dritt­staaten recht­lich mög­lich ist

"Return Hubs" in Drittstaaten sollen Abschiebungen erleichtern. Das erlaubte das Europäische Parlament mit einer Mitte-Rechts-Mehrheit. Das Vorhaben ist menschenrechtlich kein Skandal, aber auch kein Wundermittel, meint Daniel Thym.

Artikel lesen
Das Bild zeigt den Kommentar von Andreas Rosenfelder zur Rolle der Gerichte in der Diskussion über illegale Migration. 22.06.2026
Rechtsstaat

Richter-Schelte gegen Berliner Verwaltungsrichter:

Rechts­an­wen­dung darf nicht als "Akti­vismus" dif­fa­miert werden

Welt-Autor Rosenfelder wirft Richtern Aktivismus vor, weil sie geltendes Recht anwenden, anstatt der Bundesregierung in der Migrationspolitik "zu helfen". Damit ist er es, der von Gerichten Aktivismus verlangt, kommentiert Felix W. Zimmermann.

Artikel lesen
Alexander Dobrindt macht sich ein Bild von den Grenzkontrollen der Bayerischen Grenzpolizei am Grenzübergang Kiefersfelden, 15.05.2026. 17.06.2026
Asyl

Zurückweisung von Asylsuchenden:

Die unbe­merkte zweite Nie­der­lage von Alex­ander Dobrindt

Als das VG Berlin im Sommer 2025 die Zurückweisung von Asylsuchenden für rechtswidrig erklärte, schlug das große Wellen. Nun kommt eine zweite Kammer des VG zum gleichen Schluss. Das passiert diesmal leise – Glück der Bundesregierung?

Artikel lesen
Geflüchtete gehen am 13. Mai 2025 vor dem Flüchtlings- und Migrantenlager Kara Tepe auf der griechischen Insel Lesbos an einem mit Stacheldraht gesicherten Zaun entlang. 11.06.2026
Migration

EU-Asylreform tritt in Kraft:

Lager an Außen­g­renzen, Daten­er­fas­sung bei Kin­dern und Aus­g­leichs­zah­lungen

Nach jahrelangen Konflikten tritt das neue EU-Asylsystem in Kraft. Die GEAS-Reform soll Außengrenzstaaten entlasten und Verfahren beschleunigen – mit spürbaren Folgen für Schutzsuchende. Die deutschen Grenzkontrollen sollen weitergehen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­tes (m/w/d) Kar­tell- und In­ves­ti­ti­ons­kon­troll­recht – ab dem 3....

Latham & Watkins LLP, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Tax Com­p­li­an­ce / Fa­mi­ly...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy M&A

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / Cor­po­ra­te...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Re­fe­rent Ar­beits­recht - Grund­satz­fra­gen Per­so­nal (m/w/d)

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Leip­zig

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Spezielle Testamentsklauseln und ihre Verwendung in der Praxis

03.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH