Mit einer Organklage rügen die Grünen die handstreichartige Aufhebung einer Verordnung zum Grundwasserschutz, der Stoffstrombilanzverordnung. Möglicherweise ist die Klage jedoch unzulässig. Christian Rath hat die Verhandlung beobachtet.
Die Grünen gaben sich alle Mühe, das Verfahren zur Stoffstrombilanzverordnung mit weltpolitischer Bedeutung aufzuladen. Die freiheitliche Demokratie westlicher Prägung sei durch autoritäre Staatsführer wie Donald Trump in Gefahr. "Im Zweifel missachten sie das Recht und die Rechte des Parlaments", erklärte der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen, ehemaliger Justizsenator von Hamburg.
Im "autoritären Modus" sei im vergangenen Sommer auch Agrarminister Alois Rainer (CSU) gewesen, als er die Stoffstrombilanzverordnung aufhob, ohne den Bundestag zu beteiligen. Die Grünen sprachen von einer "Parlamentsentmachtung". Steffen räumte dann aber ein, dass er vielleicht etwas dick aufgetragen hatte, und sagte: "Alois Rainer ist kein Trump im Taschenformat".
Wie Alois Rainer die Muskeln spielen ließ
Die Stoffstrombilanzverordnung soll das Grundwasser gegen übermäßiges Düngen schützen und war 2017 von der damaligen schwarz-roten Koalition eingeführt worden. Nach dem "Hoftorprinzip" sollten Landwirte jährlich bilanzieren, wie viel Stickstoff und Phosphat in den Betrieb hineingesteckt wurde und wie viel in Form von Ernte herauskam. Das sollte auch zeigen, wer durch Überdüngung vermutlich das Grundwasser schädigt.
Die Bauern klagten allerdings über zu viel Bürokratie. Mit einer seiner ersten Amtshandlungen hob deshalb der neue Agrarminister Rainer im Juli 2025 die Stoffstrombilanzverordnung wieder auf. Beim Bauerntag sagte er triumphierend, die Bundesregierung habe den Landwirten damit 18 Millionen Euro Bürokratiekosten erspart.
Inzwischen hat die Bundesregierung im April 2026 den Entwurf für ein neues Düngegesetz beschlossen – und zwar ohne Hoftorprinzip. Stattdessen soll ein neues Monitoring auf Daten zurückgreifen, die die Bauern ohnehin erheben. Im Herbst soll die Novelle im Bundestag beschlossen werden.
Lehren aus Weimar
Die Grünen erhoben im August 2025 eine Organklage gegen den Agrarminister. Er habe die Rechte des Bundestags aus Art. 80 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt. Die Grünen-Fraktion macht damit die Parlamentsrechte im Wege der Prozessstandschaft geltend. Geschrieben hat die Klage Rechtsprofessor Christian Walter.
Art. 80 GG ermöglicht Regierungen und Ministerien, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen im ermächtigenden Gesetz aber "Inhalt, Zweck und Ausmaß" der Ermächtigung genannt werden. Die Norm gilt als Lehre aus der Weimarer Republik, wo die letzten Reichsregierungen zunehmend das (zerstrittene) Parlament ignorierten und mit Notverordnungen regierten.
Die Grünen werfen dem Agrarminister vor, er habe sich bei der Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung an zwei Punkten über den zugrundeliegenden § 11a Düngegesetz hinweggesetzt. Zum einen hätte er laut dieser Norm den Bundestag beteiligen müssen, zum anderen schreibe das Gesetz dem Ministerium vor, eine solche Verordnung zu erlassen, deshalb habe er sie nicht ersatzlos aufheben können. "Der Minister wollte zum Bauerntag reisen und seine Macht zeigen", kritisierte Steffen am Dienstag in Karlsruhe.
Der Fall ist etwas speziell, weil hier das Düngegesetz eine Anhörung des Bundestags vor Beschluss der Verordnung vorsah. Üblich ist das nicht. Das Ministerium sah sich daran aber auch nicht gebunden, weil es ja keine neue Verordnung erlassen habe, sondern eine alte Verordnung aufgehoben wurde. Die Grünen ließen das nicht gelten; wenn der Bundestag bei einer Änderung der Verordnung angehört werden muss, dann doch wohl erst recht bei der Abschaffung der Verordnung, so ihr Argument.
Rainer war nicht nach Karlsruhe gekommen und hatte seine Staatssekretärin Silvia Breher (CDU) geschickt. Diese forderte die Grünen auf, lieber beim neuen Düngerecht mitzudiskutieren, als solche Prozesse zu führen.
Droht eine Verfahrensflut?
Doch das war alles Geplänkel. Verfassungsrechtlich ging es in Karlsruhe fast ausschließlich um die Frage, ob die Grünen überhaupt gegen Agrarminister Rainer klagen konnten, ob die Organklage die richtige Klageart ist und ob Art. 80 GG Rechte des Bundestags schützt.
Rechtsprofessor Heiko Sauer, der das Landwirtschaftsministerium vertritt, warf den Grünen vor, sie versuchten, die einschlägige abstrakte Normenkontrolle zu vermeiden, weil sie die Voraussetzung nicht erfüllten. Erforderlich wären 25 Prozent der Sitze im Bundestag, doch die Grünen kommen nur auf 13,5 Prozent, mit der AfD wollen sie nicht zusammenarbeiten.
Eine Organklage sei nicht möglich, weil Art. 80 GG keine Rechte des Parlaments schütze, argumentiert Sauer. Art. 80 GG sei zwar objektiv zu beachtendes Verfassungsrecht und verpflichte die Exekutive. Daraus entstünden aber keine Rechte des Bundestags, auf die sich die Grünen berufen können. "Artikel 80 schützt die Funktion der Gesetzgebung, aber keine Rechte des Parlaments", so Sauer.
Die Verfassungsrichter schienen dies fast einhellig auch so zu sehen. Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold hatte aber vorab zumindest betont, dass es hier um eine bisher ungeklärte Grundsatzfrage gehe.
Dabei dürften auch pragmatische Überlegungen eine Rolle spielen: Wenn den Grünen hier eine Klagebefugnis zugestanden wird, könnten Fraktionen künftig jede Verordnung mit dem Argument in Karlsruhe angreifen, dass die gesetzlichen Vorgaben für Inhalt, Zweck und Ausmaß nicht eingehalten worden seien.
Steffen versicherte zwar, die Grünen würden nur bei herausragend wichtigen Fragen das Verfassungsgericht beschäftigen. Bei klagefreudigen Fraktionen wie der AfD dürfte aber eher das Gegenteil richtig sein.
Klagen gegen "wildgewordene Minister"
Dagegen versuchte Steffen, die Richter mit drastischen Beispielen davon zu überzeugen, dass ein Organklagerecht erforderlich sei, um gefährliches Vorgehen "wildgewordener Minister" nach Karlsruhe bringen zu können. "Wenn ein Minister Bundestagswahlen verhindern will, dann muss er nur die Bundeswahlordnung aufheben und schon ist das Wahlgesetz nicht mehr anwendbar", so Steffen. Oder: "Wenn ein Minister nur noch mit Verordnungen agiert, für die er gar keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hat, dann sei die parlamentarische Demokratie wirklich in Gefahr.
Die Verfassungsrichter gingen hierauf am Dienstag jedoch kaum ein. Sie nehmen wohl an, dass solche Konflikte auch auf andere Weise beim Verfassungsgericht landen werden.
Das Urteil über die Organklage der Grünen wird in einigen Monaten verkündet.
Karlsruhe verhandelt über Grünen-Klage: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60223 (abgerufen am: 22.07.2026 )
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