Druckversion
Samstag, 11.07.2026, 05:28 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/1bvr46023-1bvr61123-bverfg-muendliche-verhandlung-strompreisbremse-energie
Fenster schließen
Artikel drucken
55489

Mündliche Verhandlung am BVerfG: Wer zahlt die Strom­p­reis­b­remse?

von Dr. Christian Rath

24.09.2024

Erster Senat BVerfG

Unter der Leitung von Gerichtspräsident Stephan Harbarth verhandelte der Erste Senat heute mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Strompreisbremse. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
 

Das Bundesverfassungssgericht verhandelte an diesem Dienstag über eine Klage von 22 Ökostromerzeugern, deren "Zufallsgewinne" abgeschöpft wurden. Sie halten dies für eine unzulässige Sonderabgabe. Christian Rath hat die Verhandlung verfolgt.

Anzeige

Die Strompreisbremse war vom Bundestag im Dezember 2022 beschlossen worden, nachdem im Laufe des Jahres 2022 der Strompreis massiv angestiegen war. Hauptgrund hierfür war die gezielte Verknappung der Gaslieferungen durch Russland. Bürger:innen und Wirtschaft drohte ein klammer Winter. Neben dem normalen Bedarf trat auch der Staat massiv als zusätzlicher Nachfrager auf. Er wollte die Speicher füllen, um weniger erpressbar zu sein.

Die gestiegenen Gaspreise schlugen über die Gaskraftwerke direkt auf den Strommarkt durch. Nach dem Prinzip der "merit order" gilt der Preis des teuersten benötigten Kraftwerks für alle Stromlieferanten. Aber auch der Ausfall von rund der Hälfte der französischen AKW trieb 2022 den Strompreis. Auf dem Spotmarkt der Strombörsen hatte sich der Preis binnen eines Jahres verfünffacht, in Spitzen sogar verzehnfacht.

Im Oktober 2022 beschloss die EU eine Notfall-Verordnung zur Senkung der hohen Energiepreise (EU-VO 2022/1854). Sie sah auch eine Abschöpfung von "Überschusserlösen" bei den Produzenten von erneuerbaren Energien sowie Atom- und Braunkohlestrom vor. Denn diese profitierten massiv von den hohen Strompreisen, ohne dass sich ihre Produktionskosten erhöht hatten. Im Detail wurden den EU-Staaten bei der Umsetzung der Verordnung aber viel Spielraum gelassen.

43 Milliarden Volumen geplant

Der Bundestag beschloss Ende Dezember 2022 das deutsche Strompreisbremsegesetz. Insgesamt hatte der Bund dabei 43 Milliarden Euro für die Eindämmung der Strompreise eingeplant. Zur Finanzierung sah das Gesetz vor, dass bis Juni 2023 sieben Monate lang 90 Prozent der "Zufallsgewinne" der Energieerzeuger abgeschöpft werden, insgesamt rund 13,5 Milliarden Euro. Der Rest des Geldes sollte aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), einem Sondervermögen des Bundes, fließen.

Tatsächlich entwickelte sich die Lage dann aber besser als erwartet. Weil im zahlungsbereiten Europa nun plötzlich sehr viel Flüssiggas angeliefert wurde, sanken die Erdgaspreise und bald auch die Strompreise wieder. Insgesamt musste der Bund deshalb nur 16,3 Milliarden Euro für die Strompreisbremse aufwenden, die im Dezember 2023 auslief. Die Abschöpfung bei den Strom-Unternehmen beschränkte sich sogar auf 750 Millionen Euro.

Verfassungsbeschwerden der Ökostrom-Erzeuger

Die Ökostrom-Erzeuger hatten aber bereits Anfang 2023 geklagt. 22 Unternehmen - vom Lichtblick Solarpark Calbe über das Holzenergiewerk Melsungen bis zum Enova Windpark Gehrde – verteilten sich auf zwei Verfassungsbeschwerden (Az.: 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23). Trotz der unerwartet geringen Abschöpfung hielten sie ihre Verfassungsbeschwerden aufrecht; die Rechtsfrage habe grundsätzliche Bedeutung.

Die Kläger halten es für verfassungswidrig, dass Kraftwerksbetreiber zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse herangezogen wurden. Diese Leistung an Verbraucher:innen und Unternehmen liege im gesamtgesellsachftlichen Interesse und müsse deshalb ausschließlich aus dem allgemeinen steuerfinanzierten bezahlt werden, argumentierte Rechtsanwalt Christian von Hammerstein.

Die Abschöpfung der Überschusserlöse sei eine "Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion", deren verfassungsrechtliche Bedingungen jedoch nicht erfüllt seien. "Weder sind die Ökostromproduzenten für den Anstieg der Strompreise verantwortlich noch wurden die Einnahmen gruppennützig verwendet", so von Hammerstein. Der verfassungswidrige Eingriff verletze die Berufsfreiheit der Kläger.

Nach Ansicht der Bundesregierung handelt es sich bei der Abschöpfung der Zufallsgewinne jedoch gar nicht um eine Sonderabgabe, so dass auch deren hohe rechtliche Hürden nicht relevant seien. Denn die abgeschöpften Millionen flossen nicht an den Staat, sondern in einem "privatwirtschaftlichen Wälzungsmechanismus" nur an die Netzbetreiber, die das Geld dann verwalteten und verrechneten. Es handele sich vielmehr um eine normale "Preis- und Erlösregelung", so Ministerialdirektor Philipp Steinberg aus dem Klimaministerium (BMWK), die auch verhältnismäßig sei.

Christian Ewalt, Direkter am Bundeskartellamt, sah die Abschöpfung der Überschussgewinne schlicht als Maßnahme der "Umverteilung" von Unternehmensgewinnen zu Verbrauchervorteilen.

Umgehung der rechtlichen Anforderungen?

Kläger-Anwalt von Hammerstein sah in diesen Ausführungen nur Ausflüchte. Der Bund habe die privatwirtschaftliche Konstruktion gezielt gewählt, um den Charakter einer Sonderabgabe zu verschleiern. Bei der im Dezember 2022 parallel beschlossenen Gaspreisbremse sei schließlich mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch ein staatlicher Akteur genutzt worden.

Das ließ Regierungs-Vertreter Steinberg aber nicht gelten. Da es bei der Gaspreisbremse keine Abschöpfung von Gewinnen gab, sei die Abwicklung dort deutlich einfacher gewesen. Bei der Strompreisbremse habe man dagegen auf bewährte Strukturen der EEG-Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien setzen können.

Und dann wurde der Ministerialdirektor sogar emotional: "Wir haben damals Tag und Nacht Maßnahmen ergriffen, um die Energieversorgung Deutschlands sicherzustellen, und dabei haben wir an sehr vieles gedacht, aber nicht daran, eine Sonderabgabe oder eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu vermeiden!"

BVerfG-Präsident Stephan Harbarth, der die Sitzung leitete, schmunzelte und merkte an, dass es immer sinnvoll sei, das Bundesverfassungsgericht nicht zu vergessen. 

Rechtsanwalt Holger Schmitz, der die Bundesregierung vertrat, räumte darauf hin ein, dass man sich durchaus verfassungsrechtliche Gedanken gemacht habe. "Wir haben zum Beispiel gezielt auf eine Rückwirkung bei der Abschöpfung der Überschusserlöse verzichtet, um das nicht in Karlsruhe diskutieren zu müssen."

Anzeige

Grundsätzliche Bedeutung

Für Christian von Hammerstein geht es in diesem Rechtsstreit auch um die Frage, womit Investoren in Deutschland rechnen müssen. "Wenn das Schule macht, dass man einfach neuartige Instrumente erfindet, um vermeintlich unangemessene Gewinne abzuschöpfen, dann wird niemand mehr in Deutschland investieren."

Christian Ewald vom Bundeskartellamt sah ein ganz anderes Signal an Investoren: "Wenn es in Deutschland eine Abschöpfung von Gewinnen gibt, dann ist sie sehr moderat." Alexander Lüdtke-Handjery von der Bundesnetzagentur bestätigte dies: "Im Vergleich zu anderen EU-Staaten ist die Bundesregierung minimalinvasiv vorgegangen."

Die Verhandlung befasste sich vor allem mit technischen Fragen des Strommarkts. Über Verfassungsfragen wurde relativ wenig diskutiert. "Hierzu haben wir keinen weiteren Erörterungsbedarf", sagte Harbarth und schloss die Verhandlung.

Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Mündliche Verhandlung am BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 24.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55489 (abgerufen am: 12.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Energierecht
    • BVerfG
    • Energie
    • Energiepreise
    • Erneuerbare Energien
    • Ökostrom
    • Strom
    • Verfassungsbeschwerde
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Plenarsaal des Bundesrats 10.07.2026
Reform

Reformpakete der Bundesregierung:

Bun­desrat winkt Hei­zungs­ge­setz und Gesund­heits-Spar­paket durch

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Bundesrat viele Themen zu besprechen. Der Fokus lag auf dem kontrovers diskutierten Gesundheits-Sparpaket und dem neuen Heizungsgesetz. Beide winkte der Bundesrat nun durch.

Artikel lesen
Leeres Plenum und Parlament des Deutschen Bundestag im Reichstagsgebäude mit Bundesadler in Berlin 09.07.2026
BVerfG

BVerfG zu Gesetzgebungsstopp vor der Sommerpause:

Diesmal darf der Bun­destag Tempo machen

2023 stoppte Karlsruhe das Heizungsgesetz kurz vor der Sommerpause. Nun sollte das BVerfG wieder laufende Gesetzgebungsverfahren bremsen. Diesmal ließ es den Bundestag weitermachen.

Artikel lesen
Der Erste Senat des BVerfG bei der Verhandlung im Verhandlungssaal 07.07.2026
Polizei

BVerfG verhandelt über Bayerisches Polizeigesetz:

Wie gefähr­lich ist die "dro­hende Gefahr"?

Bayern hat das bundesweit schärfste Polizeigesetz. Das erlaubt viele Maßnahmen schon im Vorfeld einer Gefahr. Dagegen klagten Grüne, Linke, FDP und ein Aktivisten-Bündnis. Christian Rath war bei der Verhandlung in Karlsruhe dabei.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Veranstaltung der AfD mit zahlreichen deutschen Flaggen und der Aufschrift „Zeit für Deutschland“. 25.06.2026
AfD

Gutachten der NGO "GFF":

Ver­fas­sungs­ju­risten halten AfD-Verbot für "wahr­schein­lich erfolg­reich"

Ein Gutachten der zivilgesellschaftlichen NGO "Gesellschaft für Freiheitsrechte" sieht so gewichtige Verstöße der AfD gegen Demokratieprinzip und Menschenwürde, dass es ein Verbotsverfahren für "wahrscheinlich" erfolgreich hält.

Artikel lesen
Eingangsschild der ehemaligen Gazprom-Tochter 24.06.2026
Energie

Generalbundesanwalt hat Sabotageverdacht:

Sollte die Liqui­die­rung der Gaz­prom Ger­mania Deut­sch­land schaden?

Groß angelegte Razzia: Sollte nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die Gasversorgung in Deutschland gezielt beeinträchtigt werden? Im Zusammenhang mit dem früheren Energiekonzern Gazprom Germania gibt es Durchsuchungen.

Artikel lesen
Der Erste Senat des BVerfG verhandelt zur Rundfunkfinanzierung 23.06.2026
Rundfunkbeitrag

BVerfG zum Rundfunkbeitrag:

Rechts­bruch aus Angst vor der AfD

Vor dem BVerfG ging es darum, ob die Länder die Beitragsanpassung aussetzen durften. Rechtsargumente wurden ausgetauscht, doch klar ist: Die Länder missachten die Rechtslage sehenden Auges allein aus Angst vor Wahlerfolgen der AfD.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy & In­fra­struc­tu­re

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (Wahl­sta­ti­on) (w/m/d) Kar­tell­recht und...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt / Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Un­ter­neh­mens- und...

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­nal Fi­nan­ce in...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Taylor Wessing
Voll­ju­rist Em­p­loy­ment & Com­p­li­an­ce (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior As­so­cia­tes (m/w/d) | Ar­beits­recht | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

05.08.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Vertiefung der Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

05.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH