Druckversion
Montag, 13.04.2026, 07:21 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/1317130200
Fenster schließen
Artikel drucken
4401

Das Ende von "Don't ask, don't tell" : Obama lässt Homosexuelle offen beim US-Militär dienen

von Robert Peres

27.09.2011

Homosexuelle Soldaten

© Bilderjet - Fotolia.com

Schwule und lesbische Soldaten und Soldatinnen dürfen sich in den USA frei zu ihrer Sexualität bekennen, ohne die sofortige Entlassung aus dem Militär befürchten zu müssen. Nach 17 Jahren endete der rechtliche Kompromiss mit dem Namen "Don't ask, don't tell" (Frage nicht, sage nichts). Auch schon entlassene Homosexuelle können nun in den Dienst zurückkehren, erklärt Robert Peres.

Anzeige

Bereits im US-Präsidentschaftswahlkampf von 1992 hatte Bill Clinton versprochen, sich für die Abschaffung des diskriminierenden Verbots der Homosexualität bei den Streitkräften einzusetzen. Dieses Verbot hat eine lange Vorgeschichte. Nicht etwa ein Gesetz verbot gleichgeschlechtliche Kontakte im Militär, sondern ein verteidigungspolitischer Erlass aus dem Jahre 1982, der die schon seit den Unabhängigkeitskriegen bestehende Praxis konkretisierte.

Die Politik sah sich hierbei durch weite Teile des konservativen amerikanischen Militärs bestärkt, die das seit Jahren bestehende Verbot in Gefahr sahen. Für die Armee stand fest, "dass die Anwesenheit eines homosexuellen Soldaten die Kampfkraft einer militärischen Einheit untergrabe, vor allem im Hinblick auf ihren Zusammenhalt und ihre Gefechtsmoral (unit cohesion)".

Nicht fragen, nichts sagen und in ständiger Lüge leben

Zu den schärfsten Gegnern von Clintons liberaler Politik zählte der spätere US-Außenminister Colin Powell. Dennoch musste er unter Clinton in den sauren Apfel beißen: Als damaliger Vorsitzender des US-Generalstabes erarbeitete er die "Don’t ask, don’t tell"-Direktive, mit der Clinton als Oberkommandierender der Streitkräfte den Gesetzesbeschluss des Kongress entkräftete. Der Kompromiss sah vor, dass die aktive Befragung von potenziellen Rekruten nach ihrer sexuellen Orientierung bei der Anwerbung untersagt war.

Schwulen und lesbischen Soldaten war es zwar mit "Don't ask, don't tell" möglich, in den Militärdienst einzutreten, doch waren sie zum Stillschweigen in Bezug auf ihre Homosexualität gezwungen. Sie mussten in ständiger Lüge leben.

Nicht alle kamen damit zurecht. Es verwundert daher kaum, dass zwischen 1994 und der Abschaffung des Verbots im Jahr 2011 über 13.000 Militärangehörige aufgrund der juristischen Lage aus dem Dienst entlassen wurden. Entweder hatten sich die Soldaten selbst geoutet oder ihnen wurden homosexuelle Handlungen zur Last gelegt. 

Wie Clinton hatte auch Senator Obama versprochen, die umstrittene Regelung abzuschaffen. Anders als Clinton ist es ihm jedoch als Präsident nun gelungen, obwohl  auch er mit starken politischen Widerständen zu kämpfen hatte. Das Aufhebungsgesetz vom 22. Juli 2011, das nach einigem Hin und Her vom Kongress trotz der Proteste von Senatoren wie John McCain beschlossen wurde, setzte die endgültige Aufhebung von "Don't ask, don't tell" auf den 20. September 2011. Es lässt sogar einen Wiedereintritt der entlassenen homosexuellen Soldaten zu.

Anders als Clinton in den 90er Jahren profitierte Präsident Obama unter anderem auch von dem gewandelten gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema Homosexualität. Ein Großteil der amerikanischen Bevölkerung und auch des Militärs standen mittlerweile hinter seiner liberaleren Politik.

Liberalere Politik und offenere Militärs als Wegbereiter

"Jeder in meiner Einheit kannte schwule Kameraden, aber niemand machte sich was draus. Uns war es viel wichtiger, dass derjenige seinen Job machte und man sich auf ihn oder sie verlassen konnte", berichtet ein hochrangiger Offizier. "Die Leute in der Öffentlichkeit und im Kongress, die am meisten Kritik übten, haben zum Großteil nie gedient und hatten keine Ahnung von der Militärkultur."

Zunächst riefen im November 2008 über 100 pensionierte US-amerikanische Generäle und Admiräle dazu auf, "Don't ask, don't tell" aufzuheben und Homosexuelle offen zuzulassen. Auch Colin Powell selbst hatte im Laufe der Zeit seine Meinung geändert: „In den fast 17 Jahren, seitdem "Don't ask, don't tell" Gesetz wurde, haben sich Einstellungen und Umstände verändert", sagte der General 2010 in einem von seinem Büro verbreiteten Statement.

Auch die amerikanischen Gerichte hatten zuletzt Partei für die Homosexuellen ergriffen. Bundesrichterin Virginia Phillips sah die "Don't ask, don't tell"-Politik der Regierung als verfassungswidrig an und ordnete im Oktober 2010 deren Beendigung an, nachdem eine Gruppe republikanischer Schwuler dagegen geklagt hatte.

Ein Blick über den großen Teich zurück nach Deutschland zeigt, dass hierzulande schwule und lesbische Soldaten und Soldatinnen offen dienen können. Seit dem "Sexualerlass" der Bundeswehr aus dem Jahre 2002 ist eine Diskriminierung von Homosexuellen verboten. Allerdings gilt auch in Deutschland, dass zwar nach geltender Rechtslage jede Benachteiligung homosexueller Soldatinnen und Soldaten untersagt ist. Allerdings führte der Wehrbeauftrage des Bundestags, Reinhold Robbe, noch in seinem Jahresbericht 2010 aus, dass eine "faktische Benachteiligung" aber "nicht absolut ausgeschlossen werden" kann.

Der erste Soldat, der in Amerika dem Vorläufer des Schwulenverbots zum Opfer fiel, war übrigens ein deutscher Söldner namens Friedrich Gotthold Enslin, der 1774 mit dem Schiff "Union" von Rotterdam aus nach Amerika gekommen war. 1778 wurde der im Rang eines Leutnants stehende Offizier des Dienstes enthoben, nachdem ihm wegen "des Versuchs sodomistischer Handlungen" der Prozess gemacht worden war. Verantwortlicher General war damals niemand geringeres als George Washington höchstpersönlich.

Robert Peres ist Rechtsanwalt und Kanzleiberater und arbeitete viele Jahre für große Sozietäten in Deutschland und den USA.

 

Mehr auf LTO.de:

Homosexuelle Paare: Vom Recht auf das eigene Kind

Öffentlicher Dienst: Gleichstellung homosexueller Beamter beschlossen

Verlust der Lehrerlaubnis: Der schwule Religionslehrer und das Vetorecht des Kardinals

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Robert Peres, Das Ende von "Don't ask, don't tell" : . In: Legal Tribune Online, 27.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4401 (abgerufen am: 13.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Bundeswehr
    • Homosexualität
Gemeinsame Terrorabwehrübung von Bayerischer Polizei und Bundeswehr in Dachau, 19.03.2026 10.04.2026
Wehrpflicht

Pistorius erlässt neue Allgemeinverfügung:

Wehr­fähige Männer müssen Aus­lands­reisen zunächst doch nicht bean­tragen

Das Bundesverteidigungsministerium hat nun die Klarstellung zum Wehrdienst vorgestellt. Danach gelten Auslandsreisen wehrfähiger Männer als genehmigt, solange die Wehrpflicht ausgesetzt ist. Die Regelung entfaltet Außenwirkung.

Artikel lesen
Zwei Frachter am 15.01.2012 bei Khasab (Oman) in der Straße von Hormus. 09.04.2026
Völkerrecht

Straße von Hormus:

Was können Staaten gegen die Blo­c­kade unter­nehmen?

Trotz der Waffenruhe können erst wenige Schiffe die Straße von Hormus passieren. Der Iran will Gebühren dafür verlangen. Ist das zulässig? Und was können Staaten unternehmen, um die sichere Passage der Meerenge zu ermöglichen?

Artikel lesen
Das Bild zeigt Soldaten in Uniform und einen Kommentator, der zur Genehmigungspflicht im Ausland Stellung nimmt. 09.04.2026
Bundeswehr

Genehmigungspflicht bei Auslandsaufenthalt:

Wehr­über­wa­chung ist kein Skandal

Könnte die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer doch sinnvoll sein? Für Patrick Heinemann zeigt die aktuelle Debatte auch, dass Deutschland noch immer mit der neuen sicherheitspolitischen Realität hadert.

Artikel lesen
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) besucht die Übung Medic Quadriga des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in Berlin, 06.03.2026. 08.04.2026
Wehrpflicht

Pistorius zur Genehmigungspflicht im Wehrdienstgesetz:

Klar­stel­lung soll noch diese Woche kommen

Das neue Wehrdienst-Gesetz sieht auch ohne Wehrpflicht eine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte vor. Dem Willen des Verteidigungsministers entspricht das nicht. Er hat nun für diese Woche eine Korrektur angekündigt.

Artikel lesen
Symbolbild: Wehrdienst in der Bundeswehr. Aufgenommen im Rahmen eines Empfangs im Bundesministerium der Verteidigung in Berlin, 16.03.2026. 07.04.2026
Wehrpflicht

Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte wehrfähiger Männer:

Denn sie wissen nicht, was sie tun

Eine Vorschrift im Wehrdienst-Modernisierungsgesetz löst Irritationen aus. Müssen Männer sich vor Auslandsaufenthalten behördlich abmelden, obwohl es keine Wehrpflicht gibt? Selbst der Gesetzgeber ist verwirrt – und verspricht Klarstellung.

Artikel lesen
Seitenansicht auf einen deutschen Bundeswehrsoldaten in Uniform. 10.02.2026
Bundeswehr

BVerwG zur Verfassungstreue:

Rechts­rock-CDs machen Sol­daten nicht zum Ver­fas­sungs­feind

Ein Berufssoldat besitzt mehrere CDs mit rechtsextremen Inhalten, die er auch gerne hört. Das aber reicht laut Bundesverwaltungsgericht nicht, um Zweifel an seiner Verfassungstreue aufkommen zu lassen. 

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Rechts­an­walt (m/w/d) Zöl­le / Ver­brauch­steu­er

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Universität Hohenheim
Voll­ju­rist (m/w/d) – Ver­wal­tungs­recht in Stu­di­um & Leh­re

Universität Hohenheim, Stutt­gart

Logo von IHK zu Schwerin
Stabs­s­tel­len­lei­tung Recht, Steu­ern und Per­so­nal (m/w/d)

IHK zu Schwerin, Schwe­rin

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Kar­tell­recht

Hengeler Mueller, Brüs­sel

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Re­struk­tu­rie­rung und In­sol­venz­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Steu­er­recht

Gleiss Lutz, Frank­furt am Main

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter I Ban­king & Fi­nan­ce I Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH