Am 11. Juli 1922 wurde Frauen der Weg zu den juristischen Staatsexamina und Berufen eröffnet. Aber nicht alle erhielten seit dem Gesetzeserlass durchgehend Zugang. Melina Reyher über die gesonderte Situation der jüdischen Juristinnen.
Heute ist mehr als die Hälfte der Jurastudierenden, knapp die Hälfte der auf Lebenszeit ernannten Richter:innen auf Landes- und Bundesebene und immerhin über ein Drittel der zugelassenen Rechtsanwält:innen weiblich. Doch nicht alle Frauen hatten seit dem Gesetzeserlass durchgehend Zugang zu den juristischen Berufen: Knapp 16 Prozent der Jurastudentinnen verloren nur kurze Zeit später erneut ihre Perspektive. 25 Prozent der Anwältinnen mussten ihre Tätigkeit wieder aufgeben. Sie waren jüdischer Herkunft.
Nach einem erbitterten Kampf um die Zulassung zu den juristischen Staatsexamina wurde durch das Gesetz über die Zulassung der Frau zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege (RGBl I, S. 573) am 11. Juli 1922 Frauen die Möglichkeit erteilt, ihr Jurastudium mit den Staatsexamina zu beenden. Erste Jurastudentinnen gab es zwar bereits ab 1900, jedoch wurde diesen das juristische Staatsexamen und somit auch jegliche Berufsaussicht verwehrt. Es galt als unvorstellbar, dass Frauen, die zu dieser Zeit nicht mal die zivilrechtliche Vollrechtsfähigkeit besaßen, über einen Mann urteilen und Recht sprechen könnten.
Aufgrund der bereits damals schon bestehenden Ausbildung zum Einheitsjuristen war es auch nicht möglich, Frauen nur spezifisch zur Rechtsanwältin auszubilden und ihnen dennoch weiterhin den Zugang zum Richteramt zu verweigern, wie dies etwa in Frankreich oder Belgien der Fall war. Doch mit der Zulassung 1922, für die sich unter anderem der Deutsche Juristinnenverein - Vorgängerverein des heutigen Deutschen Juristinnenbundes -, eine Vielzahl an Frauenrechtler:innen und zuletzt Reichsjustizminister Gustav Radbruch sehr eingesetzt hatten, kam es zu einer Wende bezüglich der Berufsmöglichkeiten der Frauen im Deutschen Reich.
Jüdische Jurastudentinnen – mehr als eine Randgruppe
Zu einem signifikanten Anstieg der Frauen im Jurastudium führte die Zulassung jedoch nicht: Im ersten Semester nach Gesetzeserlass (Wintersemester 1922/1923) machten Frauen gerade mal 3,14 Prozent der Jurastudierenden bundesweit aus, zum Sommersemester 1932 waren es immerhin 6,19 Prozent.
16 Prozent dieser Jurastudentinnen waren Jüdinnen oder jüdischer Herkunft. Bei der Volkszählung 1933 wurden knapp 500.000 Menschen jüdischer Herkunft unter den circa 65 Millionen Einwohner:innen des Deutschen Reiches gezählt, was einen prozentualen Anteil von 0,77 Prozent der Bevölkerung ausmachte. Der Anteil von Frauen jüdischer Herkunft im Jurastudium war demnach im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesellschaft hoch. Insgesamt studierten 13,8% der jüdischen Studentinnen im Deutschen Reich Rechtswissenschaften, was Jura zu dem beliebtesten Fach unter den Frauen mit dieser konfessionellen Herkunft machte.
Diese hohen Zahlen haben verschiedene Hintergründe: Vermehrt stammten jüdische Familien aus dem Bildungsbürgertum und lebten in Großstädten. So lebten von den bei der Volkszählung 1933 registrierten 500.000 Menschen jüdischer Herkunft allein knapp 150.000 in Berlin. Der Wohnort in einer größeren Stadt führte zu dieser Zeit dazu, dass der Zugang zu Mädchenschulen, die das Abitur anboten, höher war als auf dem Land. Des Weiteren waren viele Väter jüdischer Herkunft als Anwälte tätig. In dessen Kanzlei sahen die Studentinnen häufig eine Berufsmöglichkeit.
Zäsur im Jahr 1933
Für diesen bei Weitem nicht unbeachtlichen Anteil der Jurastudentinnen, aber auch für 25 Prozent der Rechtsanwältinnen und einige Richterinnen folgte nicht lange nach der Zulassung zu den juristischen Staatsexamina und Berufen eine Zäsur. Durch das Berufsbeamtengesetz vom 7. April 1933 wurden Jüdinnen und Juden aus dem Staatsdienst entlassen; das am selben Tag erlassene Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagte Jüdinnen und Juden die Tätigkeit als Rechtsanwält:innen. Einige Männer jüdischer Herkunft konnten von dem sogenannten "Frontkämpferprivileg" Gebrauch machen, welches später mit den Nürnberger Gesetzen von 1935 und dessen Fünfter Verordnungen von 1938 fiel und so das Berufsverbot endgültig besiegelte. Frauen hatten diese Möglichkeit nicht.
Auch nichtjüdische Frauen waren teilweise von Berufsverboten im juristischen Bereich betroffen. Doch während diese aufgrund des Juristenmangels während des Krieges zumindest teilweise ihre Tätigkeiten wiederaufnehmen konnten, wurden die Maßnahmen gegen jüdische Jurist:innen bis Kriegsende nicht wieder gelockert. Die zahlreichen Anwältinnen und Richterinnen jüdischer Herkunft waren somit zwölf Jahre von einem Berufsverbot betroffen. Sie wurden doppelt diskriminiert – aufgrund ihres Geschlechts und aufgrund ihrer jüdischen Herkunft.
Das Erbe der jüdischen Juristinnen
Unter ihnen waren viele heute noch relevante Juristinnen. Erna Scheffler, geboren 1893 als Tochter einer protestantischen Mutter und eines jüdischen Vaters, wurde nach Kriegsende Landesgerichtsrätin am Landgericht Berlin. 1951 wurde sie zur ersten Richterin des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ernannt. Bis zum Ende ihrer Amtszeit 1963 war sie dort die einzige Frau. Es dauerte noch 23 weitere Jahre, bis 1986 zum ersten Mal zwei Frauen gleichzeitig Richterinnen am BVerfG waren.
Marie Munk, Mitgründerin des Deutschen Juristinnenvereins, wurde 1933 aus dem Justizdienst entlassen. 1936 verließ sie Deutschland endgültig und ließ sich in den USA nieder, wo sie bis zu ihrem Tod forschte und lehrte.
Else Rahel Samulon-Guttmann legte 1923 ihr Erstes Juristisches Staatsexamen mit Auszeichnung ab und begann 1925 ihre Dissertation. 1929 wurde sie Richterin am Amtsgericht Berlin. Diese Tätigkeit wurde ihr 1933 untersagt. 1943 wurde sie in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert, 1944 nach Ausschwitz. Dort wurde sie ermordet.
Erinnerung und Auftrag
Drei Juristinnen, die beispielhaft für die vielseitigen Geschichten jüdischer Frauen im Dritten Reich stehen. Das gesamte Spektrum der Unterdrückung und Verfolgung können einzelne Porträts nicht darstellen. Teile der jüdischen Frauen entschieden sich nach dem Berufsverbot und vor Kriegsbeginn für eine Emigration. Nur wenige kamen zurück. Einige nahmen nach Kriegsende ihre juristischen Tätigkeiten wieder auf und waren als Richterinnen oder Anwältinnen tätig. Ein großer Teil der in Deutschland verbliebenen jüdischen Juristinnen wurde jedoch im Holocaust systematisch ermordet.
Ein historischer Rückblick auf Frauen im Recht darf niemals ohne Berücksichtigung dieser Frauen geschehen. Die systematische Ermordung von Jüdinnen und Juden durch das Nationalsozialistische Regime mahnt uns. An die Shoah zu erinnern, ist unsere Pflicht. Das Schicksal von Jurist:innen jüdischer Herkunft aufzuarbeiten, unsere Aufgabe.
Die Autorin Melina Reyher ist Diplomjuristin und arbeitet derzeit an ihrem Promotionsexposé zum Thema Geschlechterdiskriminierung am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
100 Jahre Frauen im Recht: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49010 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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