Druckversion
Freitag, 17.07.2026, 21:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/zum-gedenken-an-theodor-kipp-tote-kann-man-nicht-umbringen-oder-doch
Fenster schließen
Artikel drucken
4178

Zum Gedenken an Theodor Kipp: Tote kann man nicht umbringen - oder doch?

von Prof. Dr. André Niedostadek

03.09.2011

Lehrbuch Kipp

© LTO

Der Grundsatz von der Doppelwirkung im Recht zählt zu den wichtigen rechtlichen "Entdeckungen". Weitgehend unbekannt ist heute ihr Entdecker selbst. André Niedostadek erinnert an Theodor Kipp, vor 100 Jahren Rechtsgeschichte geschrieben hat und vor 80 Jahren starb.

Anzeige

Gibt es in der Rechtswissenschaft etwas zu entdecken? Man mag das heute kaum glauben. Schon gar nicht im Vergleich zu anderen Disziplinen, allen voran den Naturwissenschaften. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts ist das noch anders – etwa im Privatrecht. Das vor 115 Jahren im August 1896 von Kaiser Wilhelm II ausgefertigte und dann 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist damals noch jung. Als Meilenstein hat es seinerzeit eine Zäsur eingeläutet, gab es doch im Deutschen Reich bis dahin nur ein zersplittertes Recht: Teils galt der französische Code Civil von 1804, teils das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794, teils sogar noch der mittelalterliche Sachsenspiegel oder ein sonstiges lokales Recht.

Das BGB wird schnell zum Gegenstand intensiver Diskussion. Im Jahr 1911 – Roald Amundsen und Robert Falcon Scott haben sich gerade einen Wettlauf um die Ersterreichung des Südpols geliefert – veröffentlicht ein Berliner Rechtswissenschaftler einen Aufsatz in einer Festschrift der Berliner Juristischen Fakultät für Ferdinand von Martitz (der sein fünfzigjähriges Doktorjubiläum feiert). Der Titel des Beitrags: "Über Doppelwirkungen im Recht insbesondere über die Konkurrenz von Nichtigkeit und Anfechtbarkeit". Der Verfasser: Theodor Kipp.

Berliner Professor bricht mit traditioneller Rechtsgeschäftslehre

Der Autor ist in der Fachwelt kein Unbekannter. Als Professor für Römisches und Bürgerliches Recht lehrt der 1862 geborene Kipp bereits seit 1901 an der Universität Berlin. Zuvor hatte er zunächst in Göttingen bei Rudolf von Jhering und in Leipzig bei Bernhard Windscheid studiert und sich nach seiner Promotion (1883) in Leipzig habilitiert (1887). Es folgten erste Stationen als außerordentlicher Professor in Halle sowie als ordentlicher Professor in Kiel und Erlangen.

Theodor KippDurch das von ihm bis zum Inkrafttreten des BGB herausgegebene und bearbeitete Windscheidsche Lehrbuch des Pandektenrechts (immerhin acht Auflagen erreichte das Werk) hatte er sich bereits einen Namen machen können. Auch seine 1896 erstmals erschienene "Geschichte der Quellen des römischen Rechts" erlebte mehrere Auflagen. Der Nachwelt bleibt er jedoch vor allem durch seine viel beachteten Ausführungen zu den Doppelwirkungen in Erinnerung.

Kipp bricht darin mit traditionellen Vorstellungen von Rechtsgeschäften, wie beispielsweise Verträgen. Dabei setzt er direkt an der Wurzel an: Der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts, dem "Sein" oder "Nichtsein". Die auch heute noch zum Kernbereich der juristischen Ausbildung gehörende Rechtsgeschäftslehre sah man damals teilweise noch in einem etwas anderen Licht. So ist nahezu vergessen, dass in der rechtswissenschaftlichen Lehre und Rechtsprechung seinerzeit vielfach ein eher naturwissenschaftlich geprägtes Begriffsverständnis dominierte. Veranschaulichen lässt sich das etwa an folgendem Beispiel: Ist ein Vertrag wegen Verstoßes gegen ein bestimmtes Formerfordernis nichtig, dann existiert er nicht. Kurz und gut könnte man auch sagen: Tot ist tot. Das hatte zur Konsequenz, dass sich ein nichtiger Vertrag nicht mehr anfechten ließ (was gleichfalls zur Nichtigkeit führt, § 142 BGB). Denn einen doppelten Tod konnte kein Vertrag sterben.

Anzeige

Die Anerkennung bleibt zunächst versagt

Theodor Kipp räumt mit alledem am Beispiel der Konkurrenz von Nichtigkeit und Anfechtung auf. Es sei möglich, so Kipp, ein und dasselbe Rechtsverhältnis aus zwei Gründen zu verneinen. Sein Argument: Die Anfechtung ziele weniger darauf ab, ein Rechtsgeschäft zu beseitigen. Es gehe vielmehr um das rechtliche Interesse des Anfechtungsberechtigten. Und er folgert daraus: Auch wenn ein Rechtsgeschäft nichtig ist (etwa wegen Geschäftsunfähigkeit oder Formmangels), kann es doch noch angefochten werden. Oder, um wieder beim obigen Bild zu bleiben: Rechtlich lässt sich auch ein Toter durchaus nochmals umbringen. Das Problem ist übrigens keinesfalls nur akademischer Natur. Denn die Anfechtung kann für den Berechtigten unter Umständen vorteilhaft sein, etwa wenn es um einen Schadensersatzanspruch geht.

Das Echo auf Kipps "Entdeckung" ist unter seinen Kollegen zunächst verhalten. Erst ab den 1930er Jahren beginnt sich seine Ansicht mehr und mehr durchzusetzen. In den 1950er Jahren akzeptiert schließlich auch der Bundesgerichtshof die Anfechtung eines wegen Formmangels nichtigen Geschäfts. Seither gehört die Kipp'sche Lehre von der Doppelnichtigkeit (fast) zur berühmten "herrschenden Meinung". Heute findet der Grundsatz in vielen Bereichen Anwendung – angefangen vom Arbeitsrecht bis hin zum Verbraucherrecht.

Kipp selbst bleibt der Berliner Universität noch lange verbunden. 1914 löst er den Physiker Max Planck als Rektor ab. Von 1929 bis 1931 ist er zudem Vorsitzender der Juristischen Gesellschaft zu Berlin. Auch publizistisch tritt er mit mehreren Veröffentlichungen weiterhin in Erscheinung. Grundlegend sind etwa seine Werke zum Familienrecht und Erbrecht. Theodor Kipp stirbt vor 80 Jahren an der italienischen Riviera in Ospedaletti. Wann genau, ob am 2. April oder am 18. August 1931, dazu gibt es "doppelte" Quellen. Das passt doch irgendwie.

Der Autor Prof. Dr. André Niedostadek lehrt Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz.

 

Mehr auf LTO.de:

Paulo Coelho zum Geburtstag: Der Sündenfall als juristisches Gedankenspiel

Franz Kafka: Zweifelndes Genie hinter der Fassade des "vorbildlichen Juristen"

Börries Freiherr von Münchhausen: Ein "Gottbegnadeter" unter den Dichterjuristen

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

André Niedostadek, Zum Gedenken an Theodor Kipp: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4178 (abgerufen am: 20.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Jurastudium
    • Rechtsgeschichte
    • Verfahrensgrundsätze
Eingang der Bundeswehrkaserne in Dornstadt mit dem Schriftzug "Rommel Kaserne" 19.07.2026
Rechtsgeschichte

Traditionspflege bei der Bundeswehr:

Wenn der Zap­fen­st­reich doch wenigs­tens beim Hüft­gold wei­ter­hülfe

An Kasernennamen und sonstiger militärischer Traditionspflege entzündet sich oft Streit, der arg weltfremd wirkt und ohne juristische Vermittlung nicht auskommt. Die Konzentration aufs militärische Kerngeschäft würde ihn überflüssig machen.

Artikel lesen
Georgia Stefanopoulou 17.07.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Georgia Ste­fa­no­poulou

"Das Strafrecht ist eigensinnig und zugleich ein Spiegel der Gesellschaft." sagt Georgia Stefanopoulou. Die Professorin empfiehlt eine Entschlackung der juristischen Ausbildung und verrät, was sie sich von Alexander Dobrindt wünscht.

Artikel lesen
Junger Mann sitzt nachts am Laptop und arbeitet. 15.07.2026
Staatsexamen

Statistik 2024 staatliche Pflichtfachprüfung erstes Staatsexamen:

"Nicht bestanden" und "befrie­di­gend" fast gleichauf

Circa ein Drittel der Examensteilnehmenden fiel 2024 bei der staatlichen Pflichtfachprüfung durch, ein weiteres Drittel schaffte ein "Befriedigend". Etwas mehr Personen als noch im Vorjahr schafften ein Prädikat. Die neuen Zahlen zu 2024 sind da.

Artikel lesen
Susanne Beck 10.07.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Susanne Beck

"Vor einigen Jahren habe ich eher die Chancen gesehen, derzeit sehe ich immer mehr Gefahren", sagt Susanne Beck mit Blick auf KI. Die Diskussion um eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters hält die Professorin für kontraproduktiv.

Artikel lesen
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, Harald Frießner (Preisträger), Matthias Burghardt (Preisträger), Michael Frederic Fischbaum, Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner. 08.07.2026
Nationalsozialismus

Justizunrecht in der NS-Zeit:

For­schung­s­pro­jekt am Land­ge­richt Bay­reuth aus­ge­zeichnet

Fünf Jahre Forschung zur NS-Justiz in Bayreuth: Für die Aufarbeitung des Unrechts, welches das Sondergericht und später der Volksgerichtshof gesprochen haben, erhält Landgerichtspräsident Matthias Burghardt den Fritz-Neuland-Gedächtnispreis.

Artikel lesen
Die Bildbeschreibung zeigt Anwälte im Büro, was den Einfluss von KI auf die Rechtsbranche verdeutlicht. 03.07.2026
KI

Einsatz von KI:

"Den Anwälten wird Geschäft weg­b­re­chen, Jura aber mehr Spaß machen"

Kann dank KI bald jeder Jura, haben wir bald 83 Millionen Anwälte in Deutschland? Und lohnt sich ein Jura-Studium noch? Wie tiefgreifend sich Kanzleilandschaft und Justiz verändern werden, dazu gibt Tom Braegelmann einen Ausblick.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Tax Com­p­li­an­ce / Fa­mi­ly...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­e­ras­sis­tent (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lü­beck

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich In­sol­venz­recht (m/w/d)

Görg, Stutt­gart

Logo von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / Cor­po­ra­te...

CMS, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Spezielle Testamentsklauseln und ihre Verwendung in der Praxis

03.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH