Weihnachten: Krip­pen­spiel-Mate­rial für Juristen

von Martin Rath

26.12.2016

Maria, Mutter Gottes

Mit einer ignoranten Weigerung, sich mit der hergebrachten Religion des christlichen Abendlands zu arrangieren, hatte sich das Amtsgericht Münster (Westfalen) im Jahr 2003 zu beschäftigen: Wegen einer im Treppenhaus aufgestellten Madonna beanspruchte eine Mieterin, die Miete zu mindern.

Vom Richter im Herzen des tief katholischen Münsterlands musste die Mieterin sich allerdings erklären lassen, dass a) die Gebrauchstauglichkeit ihrer Wohnung durch das Bild der Muttergottes im Treppenhaus nicht beeinträchtigt und b) auch nach – ihrem – evangelischen Glauben "Jesus durch Maria geboren worden" sei, sodass die Madonnenfigur bei ihr zu keinem "besonderen Schock" geführt haben könne. Im Ergebnis wurde die Mieterin daher zur Zahlung des ausstehenden Mietzinses verurteilt.

Zugute halten musste man der evangelischen Dame in ihrem Horror vor der münsterländischen Madonna, dass sich die Protestantinnen und -tanten mit der Jungfragengeburt schwertun. Einerseits hält sich ihre Konfessionsvereinigung bedeckt, wenn die Kirchenangehörigen die Geburt Christi durch eine Jungfrau für einen katholischen Aberglauben halten, andererseits zählt das Weihnachtsereignis unbedingt auch zum Glaubensbekenntnis für EKD-Christen.

Amtsgericht Münster, Urteil vom 22.07.2003 (Az. 3 C 2122/03)

Zitiervorschlag

Martin Rath, Weihnachten: . In: Legal Tribune Online, 26.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21581 (abgerufen am: 07.12.2024 )

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