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Vermummung und Sicherheitspolitik: Fal­sche Bärte sind ver­boten

von Martin Rath

04.09.2016

Mann mit Bart und Maske

© tverdohlib - Fotolia.com

Großes Indianerehrenwort: Hier geht es fast gar nicht um orientalische Verhüllungspraktiken aus Gründen von Religion oder Scham. Die USA zeigen, wie sich auch eine liberale Gesellschaft über Maskierung streiten kann. Von Martin Rath.

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Die Stadt am Hudson River dürfen wir uns im Jahr 1845 ungefähr so vorstellen, wie sie Martin Scorsese in seinem Film "Gangs of New York" gezeichnet hat – brutal und verschwitzt, regiert von den korrupten Parteiführern der "Tammany Hall". Die bettelarmen irischen Einwanderer stehen noch vor dem Sprung, ihre kriminellen Banden gleichsam en bloc in Polizei- und Feuerwehrtruppen zu überführen.

Dass ihr Leben und Leiden in den übervölkerten Elendsquartieren später einmal für eine rührselige Liebesgeschichte, dargeboten von Leonardo DiCaprio, herhalten würde, werden sie nicht geahnt haben. Sonst wären sie wohl in Irland bei den dahinfaulenden Kartoffeln geblieben.

In diesen 1840er Jahren organisiert sich, nebenbei angemerkt, eine migrationskritische Partei. Sie ist beseelt vom Glauben, die Zuwanderung der katholischen Iren beruhe nicht etwa auf der mörderischen Wirtschaftspolitik der Briten in Irland, sondern auf einer Verschwörung des Papstes zu Rom, der die amerikanische Zivilisation vernichten wolle. Diese Partei mit dem schönen Namen "Know-Nothing-Party" gewinnt an Einfluss, bis die Republikaner unter dem großen US-Nationalheiligen Abraham Lincoln einige ihrer Forderungen übernehmen.

1845 kommt es im bedrängten New York wegen der Mietpreise zu Gewaltausbrüchen. Einige Landlords werden ermordet. Die Unruhestifter maskierten sich mitunter als Indianer. Daraufhin wird im Staat New York das erste Gesetz erlassen, das es verbietet, in der Öffentlichkeit Masken zu tragen.

Bei böser Tat: Trage zu Hollywood nur echten Bart

Als Nation, die echten Wettbewerbsföderalismus kennt, finden sich bis heute in den USA auf Bundes- und der Ebene der Einzelstaaten sowie in den Kommunen unzählige Verbote, sich zu maskieren. § 185 des Strafgesetzes von Kalifornien verbietet es beispielsweise, eine Maske zu tragen, wenn dies dazu dient, sich bei der Begehung einer Straftat der Identifizierung zu entziehen oder, später, die Flucht vor der staatlichen Strafgewalt zu behindern. Die Norm verbietet auch sonstige Kostümierungen sowie – explizit – falsche Bärte, die diesem Zweck dienen.

Der Staat Minnesota geht etwas andere Wege: § 609.737 der "Minnesota Statutes" normiert: "Eine Person, die ihre Identität mittels einer Robe, einer Maske oder einer anderen Verkleidung an einem öffentlichen Ort verbirgt, sofern dies nicht auf religiösen Überzeugungen beruht oder im Zusammenhang mit Anliegen der Unterhaltung oder von Lustbarkeiten, dem Schutz vor dem Wetter oder der medizinischen Behandlung dient, macht sich eines Vergehens schuldig."

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Ihre bis heute anhaltende Diskussion darum, ob das Tragen einer Maske als krimineller Akt oder als Ausdruck oder jedenfalls Voraussetzung für die Möglichkeit zu würdigen ist, seine Meinung im Schutz der relativen Anonymität zu tätigen, haben die Amerikaner vor allem dem Ku-Klux-Klan (KKK) zu verdanken.

Ein in mehrfacher Hinsicht lesenswerter Beschluss des US-Bezirksgerichts für Ost-Louisiana vom 1. Dezember 1965 illustriert die Macht der Maske in den Tagen des Klan-Lebens: Als der örtliche Kongress-Abgeordnete im Januar 1965 in einem 20.000-Seelen-Kaff namens Bogalusa zu einer Veranstaltung einlud, bei der erstmals die damals "Negroes" genannten Afro- und die "Whites" genannten Kaukaso-Amerikaner unter Aufhebung der Rassentrennung zusammenfinden sollten, blickten ihm 150 KKK-Angehörige aus ihren weißen Kapuzenanzügen entgegen.
Der Abgeordnete, die Polizei sowie die nicht hinreichend negroekritischen Bürger fühlten sich gravierend eingeschüchtert.

Der Gerichtsbeschluss enthält eine schöne Analyse der KKK-Organisationsmethoden und arbeitet heraus, dass die Klan-Kostümierung jedenfalls dann auch bundesrechtlich zu verbieten sei, wenn sie dazu diene, "Negroes" an der Ausübung ihres Wahlrechts zu hindern.

Bekanntlich wurzelt die Symbolik des Ku Klux Klans in der Schottlandromantik, die der britische Dichter Walter Scott (1771–1832) mit seinen Historienromanen verbrochen hat. Ein Wiederaufleben des Klans erfolgte, nachdem 1915 der Monumentalfilm "The Birth of a Nation" ihn massiv popularisiert hatte.

Bezirksrichter John Wisdom (1905–1999) schlüsselte in seiner Gerichtsentscheidung von 1965 darüber hinaus auf, dass die Ideologie des Klans auf selektivem Verfassungspatriotismus und der Überzeugung von der eigenen rassischen Überlegenheit beruhe – sowie auf der völlig fehlgeleiteten Auslegung einer an sich recht harmlosen Bibelstelle.  Letzteres ist aktuell sehr bemerkenswert, genießt heutzutage die Diskussion um gewaltverherrlichende Verse in Bibel und Koran doch einige Popularität unter den Hobbyhermeneutikern des Kommentariats sowie der "Tweede Kamer der Staten-Generaal" zu Den Haag.

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    Der Ku-Klux-Klan: Terroristen und Opfer zugleich

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Martin Rath, Vermummung und Sicherheitspolitik: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20470 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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