66 Gründe gegen die Ehe: "Trau Dich – nicht!"

von Constantin Körner

30.11.2013

Der vermeintlich schönste Tag des Lebens zieht nicht selten die unschönsten Monate und Jahre des Lebens nach sich. Kaum einem ist das so bewusst wie Sabine Mayer, die seit 14 Jahren als Fachanwältin für Familienrecht arbeitet und zahllose Scheidungen betreut hat. In ihrem Buch "Trau dich – nicht!" hält sie einen Abgesang auf die Ehe und zeigt die (nicht nur) juristischen Fallstricke einer Heirat auf.

LTO: Guten Tag, Frau Mayer. Oder Fräulein Mayer?

Mayer: "Fräulein" ist ja aus der Mode gekommen, unabhängig davon, ob man ledig ist oder nicht. Ich persönlich halte es mit der Ehe aber so, wie ich es gleich am Anfang meines Buches empfehle: "Don't marry, be happy!". Ich bin also glücklich nichtverheiratet.

LTO: Wie entstand die Idee zu dem Buch?

Mayer: Diese Idee drängt sich zwangsläufig auf, wenn man als Anwältin seit fast 14 Jahren überwiegend mit Menschen zu tun hat, die unter den Folgen eines unbedarften "Ja", sprich unter ihrer Ehe leiden. Die meisten davon sind unglücklich, psychisch angeschlagen und führen zum Teil sogar körperliche Erkrankungen auf ihre Ehe zurück. Aber damit nicht genug. Wenn sich die Betroffenen endlich dazu durchgerungen haben, ihrer Ehe ein Ende zu setzen, geht das Leid erst richtig los.

Und zwar dann, wenn nach der Trennung in meist langwierigen gerichtlichen Verfahren um Unterhalt, die Kinder, das Vermögen, den Hausrat, das Familienwohnheim, gemeinsame Schulden etc. gestritten wird. Vielen wird erst dann richtig bewusst, worauf sie sich mit ihrem "Ja" eingelassen haben. Und zwar auf ein knallhartes Rechtsgeschäft, das für viele bereits den finanziellen Ruin brachte, ganz zu schweigen von den zahlreichen menschlichen Katastrophen.

Wenn allerdings den Betroffenen diese Erkenntnis erst im Rahmen einer Trennung oder eines Scheidungsverfahrens kommt, ist es zu spät. Deshalb sollte man bei der Ursache einer jeden ehelichen Auseinandersetzung bzw. Scheidung ansetzen, und zwar bei der Eheschließung.

"Der Staat lässt Bürger beim Rechtsgeschäft Ehe ins offene Messer laufen"

LTO: Das klingt ja fast so, als wäre die Ehe etwas per se negatives, wovor man die Menschen warnen muss.

Mayer: Etwas per se negatives nicht, aber eine gesetzliche Aufklärung bzw. Warnung fände ich in der Tat angebracht. Viele Mandanten, die von den negativen Auswirkungen der Ehe gebeutelt werden, sind oft sprachlos, was sie mit ihrem Ja-Wort ausgelöst haben und beklagen sich, weshalb sie bei der Eheschließung nicht aufgeklärt wurden, um sich ggf. durch Verträge zu schützen.

Dr. Sabine MayerDies betrifft nicht nur die Folgen im Rahmen der Trennungs- bzw. Scheidungssituation. Oftmals ergeben sich nachteilige Auswirkungen während intakter Ehe, zum Beispiel wenn der Staat den Unterhaltsvorschuss der minderjährigen Kinder streicht, nur weil die Kindesmutter wieder geheitatet hat mit der Folge, dass letztendlich der Stiefvater für die Kinder, die nicht mit ihm verwandt sind, aufkommen muss.

Da es der Staat ansonsten sehr genau mit Aufklärungs- und Hinweispflichten nimmt und er sehr empfindlich ist, was Verträge mit längerer Laufzeit betrifft, hat sich mir die Frage aufgedrängt, weshalb der Staat seine Bürger beim folgenschweren Rechtsgeschäft der Ehe ins offene Messer laufen lässt.

LTO: Ohne Ihr Buch vorwegzunehmen: was sind aus Ihrer juristischen Sicht schwerwiegende Argumente, die gegen eine Ehe sprechen?

Mayer: Die verdeckte Schwiegerkindhaftung, die Mitverpflichtung des Ehegatten bei Alltagsgeschäften, keine freie Verfügungsgewalt über das eigene Vermögen (im Ganzen) während der Ehe, die erleichterte Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten, Wegfall von UVG bei Eheschließung, fristlose Kündigung durch die katholische Kirche bei Wiederheirat, das langwierige und kostspielige Prozedere, um sich von dem Vertrag Ehe wieder zu lösen, die zum Teil als ungerecht empfundenen Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen beim Unterhalt, Zugewinn, Hausratsteilung, Versorgungsausgleich etc., die oftmals praktizierte Einbeziehung und Manipulation von Kindern im Rahmen ehelicher Auseinandersetzungen, die Fortdauer der Unterhaltspflicht dem Ex-Ehegatten gegenüber beim Tod des Pflichtigen, um nur ein paar zu nennen.

Zitiervorschlag

Constantin Körner, 66 Gründe gegen die Ehe: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10215 (abgerufen am: 03.12.2024 )

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