Der Tatort-Check: Taxi nach Leipzig: Irre Irr­tümer, Puta­tiv­not­hilfe und die Ansch­nall­pflicht

von Dr. Alexander Stevens

14.11.2016

5/8: Das juristische Schicksal des unglücklichen Sicherheitsmannes

Der strafrechtlich interessierte Leser denkt entzückt an Schlagworte wie error in persona vel objecto, aberatio ictus, Erlaubnistatbestandsirrtum und Putativnotwehrexzess. Der an der strafrechtlichen Dogmatik  weniger Interessierte wird sich sagen: Gott sei Dank mach' ich Zivilrecht oder zerhaue Fleisch im Schlachthof.

Zumindest aus der fundierten juristischen Sicht der Tatort-Macher kann die Frage, wie sich der übereifrige Sicherheitsmann nun strafbar gemacht hat, dahinstehen. Ausgeblendet wird die Jubiläumsfolge mit einer Nahaufnahme auf den Taxifahrer / Täter / Ex -Elitesoldaten / forensischen Psychoanalytiker / Überlebenskünstler (man muss die Tatortfolge gesehen haben, um die gewollte Vielschichtigkeit auch nur im Ansatz nachvollziehen zu können).  Über das weitere strafrechtliche Schicksal des Sicherheitsmanns macht man sich hingegen keine weiteren Gedanken.

Na gut, für denjenigen, den es doch interessiert: Der Sicherheitsmann ist, obwohl er einen – zudem unschuldigen Menschen mit einer Schusswaffe getötet hat, kein Mörder. Ziemlich sicher wird er dafür nicht in den Knast wandern, womöglich wird er überhaupt nicht bestraft.

Zitiervorschlag

Der Tatort-Check: Taxi nach Leipzig: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21131 (abgerufen am: 11.12.2024 )

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