Darf man als Richter ein Urteil reimen? Oder absichtlich völlig absurde Tatbestände prüfen? Darüber gibt es Streit, aber Fakt ist: Manche Juristen tun das. Ein Juraprofessor hat rund 100 skurrile Urteile gesammelt, ein Buch ist in Planung.
Gerichtsurteile sind für die Beteiligten eine ernste Sache. Kann es da sein, dass ein Richter seine Entscheidung witzig als Gedicht verpackt? Oder in Form einer Fußballreportage kundtut? "Ja, es gibt humoristische Urteile, die zum Lachen sind", sagt Juraprofessor Till Zimmermann an der Universität Trier. Er hat in den vergangenen Jahren rund 100 Beispiele für skurrile Urteile in der deutschen Rechtssprechung zusammengesammelt. "Humor in der Juristerei ist eine zweischneidige Angelegenheit. Manchen gefällt das, andere halten es für ein Unding."
So sei umstritten, ob man denn ein Urteil in Reimform gestalten dürfe. Ein Richter des Amtsgerichts Höxter habe 1995 einen Angeklagten nach einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe plus Führerscheinentzug verurteilt - und unter anderem im Urteil gereimt: "...Daheim hat er getrunken vor allem das Bier und meinte er könne noch fahren hier. Doch dann wurde er zur Seite gewunken und man stellte fest, er hatte getrunken. Im Auto tat es duften wie in der Destille, die Blutprobe ergab 1,11 Promille ..."
Rechtlich spricht laut Zimmermann, Professor für Straf- und Strafprozessrecht, nichts dagegen. In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in den 1950er Jahren, die bis heute gelte, heiße es: "Bedenken gegen die Beachtlichkeit eines Urteils wegen eines Verstoßes gegen die Menschenwürde können aus der Reimform nicht hergeleitet werden." Humoristische Urteile seien eher bei unteren Gerichtsinstanzen und oft bei Verkehrsdelikten zu finden. "Bei Mord und Totschlag ist so was nicht denkbar."
"Es gibt wohl bei manchen Richtern einen Kreativdrang"
Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht, Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Landesverbandes des Deutschen Richterbundes, sagt: "Selbstverständlich müssen alle Urteile den gesetzlichen Anforderungen entsprechen." Wenn diese Voraussetzung erfüllt sei, sei es nicht verboten, in eine Entscheidung Humor einfließen zu lassen - "vor allem natürlich dann, wenn sich der Fall dazu eignet". Nach Einschätzung Albrechts sind solche Urteile äußerst selten, und sie würden immer seltener.
Strafrechtler Zimmermann stellt fest: "Es gibt wohl bei manchen Richtern einen Kreativdrang." Wie bei einem Richter des Amtsgerichts Köln: Dieser entschied in einem Zivilverfahren 1994 nach einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto- und einem Fahrradfahrer, dass sich beide Seiten den Schaden teilen mussten. Und machte dies laut Zimmermann im Stil einer Fußballreportage, die 4:4 und damit unentschieden ausging.
"Dieser Richter hat auch andere Urteile versucht, witzig zu verpacken", erzählt Zimmermann, der seine kuriose Urteile-Sammlung nächstes Jahr - wissenschaftlich eingeordnet und kommentiert - veröffentlichen will. "Manche dieser Urteile sind von guter Qualität, andere sind unteres Büttenredenniveau." In Gedichtform habe er um die 20 Beispiele gefunden. Der Reportagestil sei eher selten.
Buch mit mit skurrilen Urteilen in Planung
Auch wenn es jedem Richter frei stehe, Prozess und Urteil so zu gestalten, wie er es richtig erachte: Ob lustige, ironische oder sarkastische Urteile moralisch richtig seien, sei eine andere Frage, meint Zimmermann. "Wenn ich Richter wäre, würde ich die Finger davon lassen." Man wisse eben nicht, aus welchen Gründen ein Fall für die Beteiligten wichtig sei, auch wenn einem dieser vielleicht albern vorkomme. Für die Betroffene habe das "eine problematische Komponente. Sie fühlen sich womöglich nicht ernstgenommen".
Skurrile Blüten habe auch ein Prozess am Amtsgericht Offenbach (2002) um Schadenersatz und Schmerzensgeld eines Klägers nach Hundebissen getrieben. Das Verfahren habe sich über einen extrem langen Zeitraum hingezogen, "so dass dem Richter irgendwann der Kragen geplatzt" sei, sagt Zimmermann. Da es sich um drei Dackel aus einer Hundefamilie gehandelt hatte, hatte das Gericht nach eigener Feststellung laut Urteil dann sogar geprüft, ob es sich um "eine terroristische Dackelvereinigung" gehandelt habe, die "gemäß vorgefasstem Beißentschluss gemeinschaftlich gehandelt habe".
Diese Vereinigung lag natürlich nicht vor: "Aber dass das Gericht diesen abwegigen Sachverhalt geprüft hat, sollte zum Ausdruck bringen: Was ihr hier macht, ist abwegig, deshalb mache ich jetzt auch etwas Abwegiges", erklärt Zimmermann. Ein anderer Richter habe einmal seine Verhandlung auf den 11.11. um 11.11 Uhr gelegt.
Anfangs war der gebürtige Bonner Zimmermann zufällig auf außergewöhnliche Urteile gestoßen. In seinen Vorlesungen kamen sie so gut an, dass er seit ein paar Jahren systematisch sammelt. "Studierende merken sich juristische Inhalte besser, wenn sie diese mit einem kuriosen Fall in Verbindung bringen. Jura neigt ja ansonsten oft dazu, 'staubtrocken' zu sein." Inzwischen habe er so viel Material, dass er ein Buch mit rund 250 Seiten plane. Solch eine Sammlung gebe es bisher noch nicht.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Skurrile Urteile: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38137 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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