Recht und Literatur: Mit Shakespeare durch die Blume sprechen

von Martin Rath

08.02.2015

2/2: Das Recht im Krieg und das der Gnade

Mit Blick auf das englische Verfassungsrecht nach Theatermacherart findet es Delahuntys Beifall, dass Shakespeare sich über die Begnadigungspraxis ein wenig lustig macht: Gnade als Ausdruck der Güte mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Herrscher wurde als Bestätigung von Normgeltung verstanden. Auch in "Henry V." ist die Ausübung des Gnadenrechts so hinreichend dick aufgetragen, dass die Vorbehalte des Dichters durchscheinen, ob sich der Monarch hier nicht vielmehr selbst inszenieren möchte.

Schließlich thematisiert "Henry V." das Recht im Krieg. Der König bedroht die Einwohner einer belagerten Stadt, sie nach der Eroberung der Willkür seines Kriegshaufens zu überlassen. Delahunty rechnet das dem positiven Recht seiner Zeit zu.

Anhand eines Akts der Vergeltung – nachdem die Franzosen das englische Feldlager bei Azincourt verheert, unbewaffnete Knappen gemeuchelt haben, geht es den Ihren unter den Engländern nicht besser –  betont der US-amerikanische Juraprofessor, dass Shakespeare Wert darauf gelegt habe, dem König keinen direkten Befehl fürs talionische Gemetzel an den Franzosen in den Mund zu legen.

"Gerechte Kriege" von heute mit windiger Begründung

Ein US-amerikanischer Rechtsgelehrter, der an einer katholischen Universität irgendwo im mittleren Westen des reichsten und mächtigsten Staats der Welt unterrichtet, schreibt eine kleine Analyse zu "Henry V." Shakespeare ist Allgemeingut, seit die Briten ihn im 19. Jahrhundert in den Kanon ihres kolonialen Bildungssystems aufnahmen. Man kann vermutlich auch William Shatner Shakespeare-Texte singen hören, wenn man nicht rechtzeitig den Ton abdreht. Wo liegt also der Witz?

Robert Delahunty ist Beamter des US-Justizministeriums und war nach dem 11. September 2001 neben dem bekannteren US-Juristen John Yoo Mitautor von mehreren Rechtsgutachten zur Verhaftung und Folterung von Terrorverdächtigen (PDF).

In seiner Analyse des "gerechten Kriegs" bei Shakespeare lässt er anklingen, dass er bereits am Recht der USA zweifelt, 1945 Atombomben gegen Japan einzusetzen. Außerdem sieht er es als Beispiel für eine erschütternde Gewissensbildung der US-Bomberpiloten, dass sie sich vor ihren Flügen gegen zivile Ziele in Deutschland selbst von den Sakramenten der katholischen Kirche ausschlossen, weil sie sich zu Höllenstrafen verurteilt sahen.

Herrscher, die Rechtsrat einholen, aber nicht in politischer Klugheit ihre Spielräume abwägen, möglicherweise "gerechte" Kriege führen, statt ihr Ermessen zu nutzen. Rechtsberater, die Kriegsgründe mit windigen historischen Herleitungen produzieren. Ein Gnadenrecht, das der Selbstinszenierung seines Inhabers dient. Delahunty spricht mit seinen Entdeckungen bei Shakespeare vermutlich nicht zu geringen Teilen durch die Blume von seinen eigenen persönlichen Verstrickungen.

Es bleibt im Herbst 2015 nicht dabei, dass aus Anlass des 600. Jahrestags einer mittelalterlichen Schlammschlacht allerhand englische und französische Militärkarnevalisten durch die Felder bei Azincourt marschieren. Auch die künstlerischen und juristischen Dimensionen jedenfalls der Shakespeareschen Dramatisierung der alten Stoffe und ihrer Rechtsfragen bleiben bemerkenswert präsent.

Tipp: Die Verfilmung von "Henry V." von Laurence Olivier (1944) ist ein schönes Stück subtiler Propaganda. Aus dem blutigen Juristenargument des Bischofs macht es eine ziemlich komische Slapstick-Nummer und außerdem gefällt die Ausstattung erheblich besser als die von "Game of Thrones".

Der Autor Martin Rath arbeitet als freier Lektor und Journalist in Köln.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Recht und Literatur: Mit Shakespeare durch die Blume sprechen . In: Legal Tribune Online, 08.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14614/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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