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Rosenmontagszüge: Von Tinnitus und dritten Zähnen

von Uwe Wolf

07.03.2011

Festwagen, Konfetti und Kamelle: Am Rosenmontag bestimmen Karnevalsumzüge das Bild in vielen Städten. Nicht wenige Schaulustige verlassen das bunte Treiben im Krankenwagen. Manche Opfer des Frohsinns ziehen gar vor den Kadi.

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In Trier ging es hoch her: Prächtige Karnevalswagen, bunt kostümierte Fußgruppen und zahllose Blasmusikkappellen zogen ausgelassen durch die Innenstadt. Von den Prunkwagen herab prasselten Bonbons aller Art auf die dicht an dicht stehenden Zuschauer.

An einer Biegung des Zugweges kam es zu dem, was man eine schicksalhafte Verbindung zweier Umstände nennen könnte: Ein Mann aus dem Publikum lachte eine Dame auf einem der Festwagen an und zeigte dabei seine Frontzähne in ganzer Schönheit. Just in diesem Moment traf ein größeres Karamellbonbon mit voller Wucht einen der entblößten Schneidezähne.

Das wohl bereits vorgeschädigte Beißerchen überlebte den Aufprall nicht. Eine teure Krone musste her. Die Kosten der Behandlung stellte der Getroffene dem Veranstalter des Umzugs in Rechnung.

Wurfgeschosse vom Festwagen legen Zuschauer flach

Als sich die Karnevalisten weigerten zu zahlen, zog der Zahnpatient vor Gericht. Erfolg war ihm dort nicht beschieden.

Die Richter stellten fest, dass umher fliegende Bonbon-Geschosse zu Karnevalsumzügen gehörten wie Funkenmariechen und Narrenkappen. Wer sich in den Trubel begebe, müsse sich selbst schützen (Landgericht Trier, Az. 1 S 150/94).

Ähnlich sahen dies die Juristen in Aachen. Dort hatte ein Mann geklagt, dem beim närrischen Umzug eine Pralinenschachtel an den Kopf geflogen war. Für die daraus resultierende Platzwunde verlangte der Jeck 1000 Euro Schmerzensgeld.

Auch das Aachener Süßwaren-Opfer ging leer aus. Im rheinischen Karneval, so die Richter, würden neben Kamellen schon seit langem auch Pralinenschachteln und Schokoladentafeln von den Wagen geworfen. Wer sich in das entsprechende Getümmel begebe, müsse mit eventuellen Schäden selber fertig werden (Amtsgericht Aachen, Az. 13 C 250/05).

Böllerschüsse, die ins Ohr gehen

Eine Dame aus Rheinland-Pfalz lauschte den Klängen eines feucht-fröhlichen Umzugs in ihrem Heimatort. Als das Spektakel vorbei war, traute die Frau ihren Ohren nicht: Ein permanentes „Rauschen und Pfeifen“ legte ihren Gehörsinn lahm.

Im zuständigen Kreiskrankenhaus attestierten die Ärzte ein „Knalltrauma mit Tinnitus“. Die Schuldigen an dem Malheur hatte die Patientin schnell ausgemacht: über den ganzen Karnevalszug verteilte Böllerkanonen.

Auch diese Karnevalistin musste ihre Blessuren ohne rechtliche Wiedergutmachung ertragen. Nach Ansicht der Richter könne jeder Zuschauer durch seine Platzwahl selber dafür sorgen, nicht in unmittelbare Berührung mit Kanonen zu kommen. Da sich die Krachmacher durch ihren Lärm schon Minuten vorher ankündigen würden, müssten die Betreffenden schlicht vom Bordsteinrand zurücktreten und sich ein ruhigeres Eckchen suchen (Landgericht Trier, Az. 1 S 18/01).

Ohne Zähne durch die alemannische Fastnacht

Einen Schock fürs Leben erhielt ein zehnjähriges Mädchen beim Betrachten eines Narrenzuges in Baden. Als sich zwischen den mit wilden Masken verkleideten Fußgruppen eine Lücke auftat, wollte die Kleine mit ihrer Mutter die Straße überqueren.

Just in diesem Moment rannte ein seiner Gruppe hinterher eilender Narr auf das Mädchen zu. Der anschließende Zusammenstoß kostet die junge Zuschauerin zwei Schneidezähne.

Schadensersatz oder Schmerzensgeld erhielt sie nicht. Nach Meinung der badischen Richter habe sich das Mädchen durch den Seitenwechsel selbst in den „Herrschaftsbereich“ der Fastnachter begeben. Mit „Nachzüglern“ oder wild agierenden Einzelnarren müsse bei entsprechenden Aufmärschen gerechnet werden (Amtsgericht Waldkirch, Az. 1 C 12/99).

Der Verfasser Dr. Uwe Wolf ist Jurist und freier Autor in Düsseldorf 

 

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Uwe Wolf, Rosenmontagszüge: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2701 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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