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Reingelesen in: "Juristendeutsch?": Juristen, lest das! Alle!

von Pia Lorenz

18.07.2020

Mann versteht Juristendeutsch nicht (Symbol)

pathdoc - stock.adobe.com

Ein Ingenieur kann akzeptieren, dass Sprache nicht so sein Ding ist. Kein Jurist aber glaubt das von sich. Roland Schimmel zeigt die bittere Wahrheit. Und in 206 Beispielen zum Mitmachen zudem, wie man es besser macht.

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"Der Text soll sich nicht lesen, als wären Sie mit Zeilengeld oder Seitenhonorar bezahlt worden". Ich denke darüber nach, diesen Satz in den Leitfaden für LTO-Gastautoren aufzunehmen. Das sind bekanntlich Juristen und damit die Zielgruppe des Werks von Prof. Dr. Roland Schimmel.

Der Satz stammt aus diesem Werk. Und "Juristendeutsch?" ist anders als das übliche Geschreibsel über verschachtelte Sätze, zu viele Substantive, die im schlimmsten Fall auf -ung enden, und Passivformulierungen, die es zu vermeiden gelte. Der Juraprofessor aus Frankfurt, der sich seit langem mit schlechter juristischer Sprache beschäftigt und dazu auch schon auf LTO veröffentlicht hat, verlangt etwas von seinen Lesern. Mit 206 Beispielen lädt er dazu ein, es besser zu machen. Und liefert detaillierte Vorschläge, wie das aussehen könnte. Es ist eine Gebrauchsanweisung.

Schimmel selbst schreibt ohne Dünkel, oft geradezu umgangssprachlich im besten Sinne. Sein Anliegen nimmt er ziemlich, sich selbst aber nur begrenzt ernst. "Dies ist ein Buch zum Üben und damit eben auch zum Abgewöhnen, keine Stilblütensammlung. Womöglich werden Sie unterwegs gelegentlich schmunzeln. Das Buch ist aber nicht unterhaltsam angelegt. Es ist ein Arbeitsbuch. Sein Zweck ist schon erfüllt, wenn Sie nach dem Durcharbeiten ein besserer Mensch sind. Von Lächeln hat niemand etwas gesagt." Letzteres ist übrigens völlig falsch. Man lächelt sehr oft. Und kann trotzdem richtig viel lernen.

Keine Besserwisserei auf Kosten von Kollegen

Es ist ein wenig lustig, dass die Einführung ausgerechnet in dieses Buch zu langatmig ausfällt, wenn auch weniger sprachlich als vielmehr inhaltlich. Schimmel bemüht sich sehr darum, zu erklären, dass er niemandem auf die Füße treten will. Dabei liegt das fast schon in der Natur seines Konzepts, das darauf basiert, juristische Textteile in ihre Einzelteile zu zerlegen und besser zu machen. Diese Texte in Schimmels Buch sind nämlich nicht fiktiv. 

Die Beispiele stammen, jeweils per Fußnote und mit Urhebernennung kenntlich gemacht, aus allen Bereichen rechtlicher Inhalte, vom studentischen Aufsatz bis hin zum Urteil des EuGH. Während die Richter in Luxemburg das vermutlich verschmerzen können, dürfte nicht jeder zitierte Jurist es unbedingt mit Humor nehmen, Sätze aus dem eigenen Fachaufsatz als Negativbeispiel für schlechte Sprache genannt zu sehen.

Dem damit sozusagen strukturell drohenden üblen Beigeschmack von Besserwisserei auf Kosten von Kollegen kann der Leser begegnen, wenn er sich bewusst macht, dass ein Übungsbuch Material zum Üben voraussetzt. Dass ein Bedarf an besserer Sprache sich am besten mit vorhandener schlechter illustrieren lässt. Dass erfundenes Material nicht halb so sehr dazu anregen würde, es besser zu machen. Und dass eine ordnungsgemäße Zitierung auch die Nennung des Urhebers voraussetzt.

How to: So vermeiden Sie juristisches Buzzword-Bingo

Der größte Teil des Buchs besteht aus praktischen Übungen, die aber inhaltlich unterteilt sind. Überflüssigem ("Wortgeklingel" und "Silbengeklingel") widmet Schimmel sich ebenso wie Schachtelsätzen, Fremdwörtern, juristischen Lieblingswörtern und klassischen Unarten wie Gewissheitsbehauptungen ("zweifellos"). Auch Juristenlatein und Juristinnenenglisch finden ihren Platz.
Schimmels Technik, das juristische Buzzword-Bingo zu enttarnen, beginnt stets mit dem Originalsatz. Beispiel gefällig?

"Die Norm des § 16 Abs. 1 StGB wäre dann eine gesetzliche Regelung, die nicht bloß die Zurechnung mangels tatbestandlicher Voraussetzungen derselben unterbräche, sondern eine solche, die gleichsam ex post die Qualität der substanziell bereits vorsätzlichen Handlung als solcher negierte, [sic] und dem [sic] "Täter" somit von der für ihn gedanklich bereits vor gesehenen Strafe nachträglich wieder befreite."

Diesen Monstersatz reduziert Schimmel auf seinen wahren Inhalt:

§ 16 Abs. 1 StGB würde dann nicht nur die Zurechnung unterbrechen, sondern den zunächst bejahten Vorsatzvorwurf ausschließen und so den „Täter“ nachträglich von Strafe befreien.

Das erinnert ein wenig an das Filetieren eines Fischs. Zum Ziel führt eine Anleitung in 14 Schritten. Schimmel enttarnt Inhaltsleeres und Dopplungen. Er entfernt unnötig Geschwollenes und ersetzt Fremdworte durch verständliches Deutsch. Er löst Relativsätze auf und verzichtet auf Kommata. Und erledigt damit am Rande auch "die Ungewissheit, ob es statt als solcher nicht als solche heißen müsste" (fein Traum für Sprach-Nerds).

Diese Methodik macht dem Leser einerseits plakativ deutlich, was Schimmel mit den einzelnen Kritikpunkten im Detail meint. Nur wer seine Fehler erkennt, kann sie verhindern. Und sie zwingt andererseits dazu, es tatsächlich selbst besser zu machen; zumindest dann, wenn man seine Einladung zum Selber-Arbeiten annimmt.  

Teuflisch: Pimp it up

Wer sich stattdessen nur aufs Fazit stürzen will, wird enttäuscht. Das ist so knapp, dass es nicht weiterhilft. Außerdem würde er die interessantesten Teile verpassen. Die "elaborierte Sprache" zum Beispiel ("Die meisten Menschen bilden Vermögen, Juristen dagegen bilden Sätze mit vermögen") oder "Füllsel" wie das ebenso oft benutzte wie überflüssige "entsprechend". Schimmel erklärt nicht nur. Er zeigt auch, was er sagen will; auch, wo Fachjargon überflüssig und wo Umgangssprache nicht in Ordnung ist.

Der nicht wirklich geneigte Leser würde auch meine Lieblings-Passagen verpassen, die Schimmel "Aus dem Giftschrank" nennt. Seine Übungen funktionieren nämlich auch umgekehrt: "Mit nur wenig Mühe und ein paar schmutzigen Tricks kann man verständliche Rechtstexte in solche umbauen, die der Leser zwar nicht versteht, die ihm aber gleichwohl den Eindruck vermitteln, der Verfasser sei außerordentlich schlau. Diesen Eindruck möchte man vielleicht erwecken. In Prüfungen, mit Schriftsätzen, mit Urteilen, mit wissenschaftlichen oder didaktischen Fachzeitschriftenbeiträgen, mit Doktorarbeiten, Habilitationsschriften usw. […] Gleichwohl muss klar sein: Dieser Abschnitt ist nur für charakterlich gefestigte Nutzer gedacht. Wenn Sie auch nur ansatzweise an sich zweifeln, überspringen Sie ihn bitte."

Wer irgendwas mit Jura macht und Sprache liebt, sollte das Buch lesen. Vielleicht nicht zwingend an einem Stück, aber schon immer wieder mal ein Blick hinein könnte helfen, sich schlechter Sprache bewusster zu werden.

Wer Jura studiert, Juristen unterrichtet, mit normalen Menschen wie etwa Mandanten spricht oder – rein beispielhaft – als Autor für LTO schreiben möchte, muss das Buch lesen. Und damit meine ich: einmal komplett durcharbeiten, danach gilt für den gelegentlichen Blick hinein das soeben Gesagte. Für diese Zielgruppe ist auch völlig egal, ob sie Sprache liebt. Glauben Sie mir: Sie brauchen dieses Buch. Tun Sie es für sich, Sie werden erstaunt sein, wie gut es tut, besser verstanden zu werden. Aber tun Sie es auch für alle anderen, bessere juristische Sprache schont die Nerven Ihrer Mitmenschen. Wir erinnern uns: Der Zweck des Buchs ist schon erfüllt, wenn Sie nach dem Durcharbeiten ein besserer Mensch sind. 

Roland, Schimmel, Juristendeutsch, 1 Aufl. (auch online verfügbar), erschienen im Schöningh Verlag, ISBN 9783825254513

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Reingelesen in: "Juristendeutsch?": . In: Legal Tribune Online, 18.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42240 (abgerufen am: 14.02.2026 )

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