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Buchrezension: Leutheusser-Schnarrenberger anlässlich 70 Jahre GG: Wenn die Angst an der Frei­heit nagt

von Martin Rath

12.03.2019

Grundgesetz

(c) Binder Medienagentur - stock.adobe.com

Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes legt die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ein bemerkenswert unpolitisches Buch zur Menschenwürde und zu den Freiheitsrechten vor. 

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Im Januar 1996 trat die bekannte FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nach knapp vierjähriger Tätigkeit vom Amt der Bundesjustizministerin zurück. Anlass gab eine Mitgliederbefragung ihrer Partei, bei der sich eine Mehrheit von 63,6 % für die Einführung der akustischen Wohnraumüberwachung – der sogenannte "Großen Lauschangriff" – gefunden hatte, und die entsprechende Änderung von Artikel 13 Grundgesetz (GG).

Spätestens ihr Rücktritt verschuf Leutheusser-Schnarrenberger damals den Ruf einer gestandenen Bürgerrechtsliberalen – bis hin zu absurden verherrlichenden Fehlgriffen: Der SZ-Autor Heribert Prantl pries die frühere Justizministerin etwa nach der im Jahr 1431 auf dem Scheiterhaufen hingerichteten, zeitlebens von Visionen geplagten französischen Nationalheiligen als eine "Jeanne d’Arc der Bürgerrechte". 

Unter dem metaphorisch vergleichbar trittfesten Titel "Angst essen Freiheit auf" stellt Leutheusser-Schnarrenberger am heutigen Dienstag zusammen mit ihrer SPD-Amtsnachfolgerin Katarina Barley in Berlin eine Kritik an den sicherheitspolitischen und digitalökonomischen Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit vor, die nach ihrer Auffassung die Menschenwürde und die Freiheitsrechte "unter Druck" geraten lassen.

Bürgerrechtliche Bekenntnisse für Nichtjuristen

Herausgekommen ist dabei eine durchaus flott zu lesende Bewertung vieler Vorgänge, die in den vergangenen drei Jahrzehnten zur Sorge und regelmäßig auch zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Anlass boten – nicht selten unter Beteiligung der Politikerin und Anwältin Leutheusser-Schnarrenberger.

Zu den Komplexen, in denen Würde und Freiheit "unter Druck" gerieten – wie mutmaßliche Grundrechtsverletzungen von ihr meist unscharf bezeichnet werden -, zählten prominente Beispiele wie der erwähnte "Große Lauschangriff" oder Vorschriften des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), nach denen die Vernichtung von entführten Flugzeugen einschließlich der Geiseln als Ultima Ratio zugelassen war. 

Aber auch neuere Bedrohungen von Freiheit und Würde, die daraus erwachsen, dass aus der Masse der heute unbedacht hinterlassenen Datenspuren oft bemerkenswert treffsichere Persönlichkeitsprofile und Verhaltensprognosen errechnet werden können, stellt  Leutheusser-Schnarrenberger ausführlich mit Blick auf die vom Bundesverfassungsrecht kreierten Rechte auf informationelle Selbstbestimmung  und auf Gewährung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ins Licht ihrer Kritik.

Überraschend hilflos in den Lösungsvorschlägen

Es dürfte in den vergangenen 25 Jahren kein rechts- und gesellschaftspolitisch interessierter Zeitgenosse an der Erkenntnis vorbeigekommen sein, dass inzwischen selbst datensparsame Smartphone-Nutzer, erst recht solche, die intensiv auf die feilgebotenen Programme zugreifen, eine detaillierte Dokumentation ihrer selbst erstellen – und damit nicht allein die wirtschaftlichen Interessen der Digitalkonzerne befriedigen, sondern auch die Neugier der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden wecken, die sich mit Hilfe solcher Profile eigene Arbeit ersparen wollen.

Beispielsweise waren erste Warnungen, dass Mobiltelefone nicht nur mit dem Risiko verbunden seien, in klassischer Weise abgehört zu werden, sondern dank Funkzellenbeobachtung hervorragende Bewegungsprofile lieferten, unter kritischen Strafverteidigern schon in den 1990er Jahren zu hören, als normalsterbliche Menschen längst noch nicht massenhaft mit derartigen Geräten ausgestattet waren.

Derart radikal, wie die Lebenswelten der Menschen in Deutschland, in den westlichen Gesellschaften – wenn nicht überhaupt weltweit – seit inzwischen rund drei Jahrzehnten mit digitalen Systemen durchsetzt werden, mutet es daher heute doch etwas hilflos an, wenn Leutheusser-Schnarrenberger beispielsweise den Gedanken äußert, über jeder "App" und vor jeder Internet-Recherche sollte ein Zitat aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 "stehen", wonach mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine Gesellschaftsordnung unvereinbar sei, "in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß" (BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, Az. 1 BvR 209/83 u.a., Rn. 125).

Angesichts des nächsten Entwicklungsprungs, den der digital-industrielle Komplex mit der sogenannten Künstlichen Intelligenz ankündigt, schlägt Leutheusser-Schnarrenberger neben "dichtem Monitoring" und einem Ausbau der Datenschutz-Institutionen auch die Einführung von "Datenschutz-Plaketten nach dem Vorbild der umfangreich geprüften TÜV-Plaketten"  vor.

Moralische Appelle und Wünsche statt liberaler Feuerköpfigkeit

Welchen Beitrag solche Vorschläge in dem unaufhörlichen digitalen Umbruch überhaupt leisten könnten, den die Weltgesellschaft derzeit durchlebt, sei dahingestellt. Immerhin gibt die frühere Justizministerin und aktive FDP-Politikerin damit einige Anregungen, die sich gesetzgeberisch umsetzen ließen.

Leider fällt Leutheusser-Schnarrenberger zwischen den konkreten Vorschlägen immer wieder in einen moralischen Modus zurück. Beispielsweise wartet ein Kapitel über die Datenschutz-Grundverordnung, das kaum auf technische und juristische Detailfragen eingeht, mit dem Imperativ auf: "Ich appelliere an jeden Nutzer, sich nicht erst bei Missbrauch für seine Daten zu interessieren, sondern immer schon beim täglichen Umgang mit dem Smartphone und anderen technischen Geräten."

Wenn Leutheusser-Schnarrenberger diesen Appell – hier beispielhaft für andere zitiert – mit der Auskunft absichert, dass Grundrechte davon "leben", dass "sie im Alltag gelebt werden" und "Nachlässigkeiten, Vergesslichkeit oder einfach Nichtwissen" – hier: angesichts der neuen Macht der Digitalkonzerne – nicht "cool, sondern dumm" seien, fällt es schwer, die sarkastische Frage zu unterdrücken, ob ein an ganze Gesellschaften adressiertes Wünschen jemals geholfen hat.

Abhilfe gegen etwaige Resignation im Angesicht der digitalen Revolution und der nie zufriedenzustellenden Verschärfungsgelüste der interfraktionellen parlamentarischen Polizeilobbyisten erhofft sich Leutheusser-Schnarrenberger durch "neuen Grundrechtestolz" und "Verfassungspatrioten anstelle von Nationalisten". Der Blick auf ihre politische Vergangenheit weckt jedoch Zweifel, ob sie nicht selbst erheblich dazu beitrug, das Grundgesetz in einen Zustand zu bringen, der grundrechtsstolzen Verfassungspatrioten Kummer bereitet.

Für die Bundestagssitzung vom 26. Mai 1993 dokumentiert beispielsweise der Stenographische Bericht die couragierte Rede des SPD-Abgeordneten Ernst Waltemarthe (1935–1997), der davor warnte, dass nach der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl durch den neuen Artikel 16a GG – Verhandlungsgegenstand des Parlaments an jenem Tag – als nächstes dem Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gravierende Einschränkungen drohten (S. 13.576 ff.).

Vor Waltemathes verfassungspatriotischem Einspruch rechtfertigte eine andere Rednerin die schon normästhetisch eher einer kommunalen Kleingärtnersatzung denn dem Grundgesetz würdige Asyl-Novelle – ihr Name: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

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Das Rettende gegen diese Nöte findet sich vielleicht doch anderswo

Mit ihrer Schrift "Angst essen Freiheit auf" hat Leutheusser-Schnarrenberger zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes also zwar eine Kritik an rechtspolitischen und digitalökonomischen Zumutungen vorgelegt, die sich etwa als milde Variante des alljährlich vorgelegten "Grundrechte-Reports" lesen lässt.

Wer jedoch die Erwartung hegen sollte, dass hier eine bereits seit 1978 in der FDP engagierte Politikerin etwas Kraft aus der kritischen Selbstreflexion weitergeben wollte, wird sich getäuscht sehen. Vor dem Bundesverfassungsgericht zu obsiegen, scheint das höchste der von Leutheusser-Schnarrenberger mitgeteilten Gefühle.

Dabei wäre es aus rechtspolitischer Perspektive z.B. hoch interessant gewesen zu erfahren, warum die FDP, die sich die sich schon 1977 im Skandal um die breit angelegte illegale Überwachung des kritischen Atommanagers Klaus Traube (1928–2016), schmerzhaft selbst mit dem Einbruch in die Privatsphäre befassen musste und darüber ihren Innenminister Werner Maihofer (1918–2009) verlor, nicht deutlich und 'proaktiv' dem Vorbild der USA folgte. Dort wird die Inlandsüberwachung von Kommunikation durch Prozeduralisierung nachhaltig in Schranken gehalten. Leutheusser-Schnarrenberger bietet hier stattdessen nur eine Moral von der Geschicht‘ aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Ähnlich enttäuschend bleibt es, wenn beim Thema "Luftsicherheitsgesetz" allein die notorische Notstandstrunkenheit der CDU/CSU-Kollegen beklagt, das Notstandsproblem an sich und eine denkbare altliberale Lösung – etwa nach einem scharf akzentuierten Prinzip "dulde und liquidiere" – gar nicht diskutiert wird.

BuchcoverWem jedoch ohnehin nicht der Sinn nach feuerköpfigen Ideen steht, findet hier Antworten darauf, "warum" die Grundrechte künftig zu schützen sind. Zum "wie" steht dort leider zu wenig.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Angst essen Freiheit auf. Warum wir unsere Grundrechte schützen müssen. Darmstadt (wbg Theiss) 2019, 208 Seiten, 18 Euro. 

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Buchrezension: Leutheusser-Schnarrenberger anlässlich 70 Jahre GG: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34315 (abgerufen am: 20.05.2026 )

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