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Rezension "Staatsräson nach Gaza": Hat die Staats­räson aus­ge­dient?

Gastbeitrag von Prof. Dr. Ninon Colneric

03.07.2026

Vertriebene palästinensische Familien laufen mit Kanistern und Flaschen im Flüchtlingscamp Nuseirat im Gazastreifen, um frisches Wasser zu bekommen.

Viele Familien im Gazastreifen haben nur unzureichenden Zugang zu sauberem Trinkwasser. Foto: picture alliance / Anadolu | Moiz Salhi

Deutschland hat eine besondere historische Verantwortung gegenüber Juden. Mit dem Gaza-Krieg stößt der Leitbegriff der Israelpolitik aber an seine Grenzen, so der Völkerrechtler Kai Ambos. Eine Rezension von Ninon Colneric.

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Angela Merkel erklärte als Bundeskanzlerin 2008 in ihrer berühmten Rede vor der Knesset, dass "die besondere historische Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit Israels Teil der Staatsräson meines Landes" ist. Der Begriff wurde so zum Leitbegriff deutscher Israelpolitik. Er spielt zunehmend auch innenpolitisch eine Rolle. Der Völkerrechtler Kai Ambos konstatiert, dass Deutschland die faktisch bedingungslose Unterstützung der israelischen Kriegsführung in Gaza und darüber hinaus mit der Staatsräson gerechtfertigt habe. In diesem Kontext entstand sein Buch "Staatsräson nach Gaza – Das deutsch-israelische Verhältnis und das Völkerrecht".

Im ersten Teil analysiert Ambos die Begriffsgeschichte des Konzepts und klärt sein Verhältnis zu Verfassung und Völkerrecht. Es handelt sich historisch um ein vorverfassungsrechtliches und vorrepublikanisches Konzept, das die Interessen des Staates über die der Bürger stellt. Weder das Grundgesetz noch das Völkerrecht stehen unter dem Vorbehalt einer Staatsräson. Im Folgenden erläutert Ambos die Rolle der Staatsräson in den deutsch-israelischen Beziehungen und arbeitet seine zunehmende Verrechtlichung heraus, die sich auf zahlreiche grundrechtssensible Gebiete auswirkt und zu rechtsstaatlichen Friktionen führt, z.B. im Versammlungsrecht und bei der Meinungsfreiheit.

Im zweiten Teil untersucht Ambos die konkreten Grenzen der deutschen Staatsräson in Bezug auf den Gaza-Krieg. Er arbeitet Punkt für Punkt die großen völkerrechtlichen Fragen ab, die in diesem Zusammenhang zu beantworten sind: Was ist der rechtliche Status von Gaza? Ist die Gewaltanwendung Israels in Gaza vom Selbstverteidigungsrecht gedeckt und, falls ja, inwieweit? Befindet sich die israelische Kriegsführung im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und ist der Vorwurf von Kriegsverbrechen gerechtfertigt? Wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sogar ein Genozid begangen? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Deutschland, insbesondere im Hinblick auf Waffenlieferungen? Und: Haben die Palästinenser ein Recht auf bewaffneten Widerstand?

Zuletzt beantwortet er die Leitfrage, wie mit der Staatsräson im Lichte des Gaza-Krieges umzugehen ist.

Appelle israelischer Völkerrechtler

Angesichts der Tatsache, dass Israel den Zugang zu Gaza für Ermittlungen und Beweissicherung verweigert, zieht Ambos als wichtigste Quelle Briefe und Stellungnahmen israelischer Völkerrechtler heran. Sie sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie die abstrakten rechtlichen Maßstäbe auf konkrete Sachverhalte in Gaza anwenden und insoweit – indirekt – auch einen Beitrag zur Sachverhaltsermittlung leisten. Es handelt sich um 23 Dokumente mit variierenden Unterzeichnerlisten, deren Adressaten der Generalstaatsanwalt Israels, der Generalstaatsanwalt der Streitkräfte, Premierminister Netanyahu, der Verteidigungsminister und andere Politiker, Medienvertreter und der Oberster Gerichtshof waren.

(c) Campus Verlag

Die Autoren dieser Dokumente äußern aus völkerrechtlicher Sicht Kritik hinsichtlich zahlreicher Aspekte des Gaza-Kriegs. Sie monieren insbesondere die mangelnde Beachtung des humanitären Völkerrechts. Die Blockade humanitärer Hilfe bezeichnen sie nicht nur als Rechtsverletzung, sondern als "moralische Schande für den Staat".

Schon dieses historisch und rechtswissenschaftlich wertvolle Material, das mit ausführlichen Zitaten in den Gang der Untersuchung eingeflochten wird, macht das Buch zu einer Lektüre, die allen deutschen Politikern dringend zu empfehlen ist.

Richterliche Vorsicht

Kai Ambos ist nicht nur Hochschullehrer, sondern auch Richter an den Kosovo Specialist Chambers in Den Haag. Dies mag die Vorsicht erklären, die er manchmal an den Tag legt, beispielsweise bei der von etlichen Experten bejahten Frage, ob das Verhalten Israels in Gaza den Tatbestand eines Genozids erfüllt.

Ambos erläutert die Schwierigkeit, die erforderliche genozidale Absicht zu begründen. Er stellt klar, dass neben dieser Absicht auch andere Beweggründe bestehen können, sieht jedoch das Hauptproblem des Absichtserfordernisses in seinem prozessualen Nachweis. Aus der Gesamtschau der vorliegenden Beweise – seien sie direkter (Stellungnahmen führender israelischer Politiker und Militärs) oder indirekter Art (Indizien aufgrund des aus der Kriegsführung ersichtlichen Verhaltensmusters) – ergebe sich zumindest der begründete Verdacht einer genozidalen Absicht.

Zu der gerichtlich erforderlichen Überzeugung "jenseits vernünftiger Zweifel" könne man aber aus einer reinen Außenperspektive – ohne eine umfassende (gerichtliche) Beweisauswertung und -würdigung – nicht gelangen. Als ehemalige Richterin kann ich diese Zurückhaltung nachvollziehen.

Wer darf das Widerstandsrecht im Namen der Palästinenser ausüben?

Ähnlich vorsichtig geht Ambos bei der Erörterung des völkerrechtlichen Rechts auf bewaffneten Widerstand vor, das sowohl in den Menschenrechten als auch im völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrecht begründet ist. Ambos konstatiert, dass Träger des Widerstandsrechts das Volk bzw. die betroffene Bevölkerung ist. Widerstand könne auch direkt aus dem betroffenen Volk heraus entstehen, wie bei der ersten palästinensischen Intifada im Dezember 1987.

Es stelle sich aber die Frage, wer legitimerweise das Widerstandsrecht im Namen der betroffenen Bevölkerung ausüben könne. Insoweit gebe es keine expliziten völkerrechtlichen Vorgaben. Ambos tendiert dazu, die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) als legitimiert anzusehen; denn das völkerrechtliche Vertretungsrecht für das palästinensische Volk werde im Allgemeinen der PLO zugesprochen.

Er wirft aber zu Recht die Frage auf, wie in einer Situation zu verfahren ist, in der dieser formale Repräsentant (PLO) unter einem erheblichen Legitimationsdefizit leidet und sich die Bevölkerung möglicherweise eher von einem anderen Akteur (Hamas) repräsentiert sieht. Diese Frage müsse aber – so Ambos – "hier offenbleiben, und zwar schon deshalb, weil die Prämissen – tatsächliche Präferenzen der palästinensischen Bevölkerung – zu unsicher sind".

Aber sind sie das wirklich? Hinsichtlich des 7. Oktober 2023 wäre auf die Zustimmung zu diesem Zeitpunkt abzustellen. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der Angriff nicht nur von der Hamas getragen wurde, sondern unter ihrer Führung von einer Reihe weiterer Widerstandsgruppen. Dies deutet auf eine breite Unterstützung hin. Um Missverständnissen vorzubeugen: Zu bejahen, dass sich die Hamas auf das Widerstandsrecht stützen konnte, würde nicht bedeuten, ihr einen Freibrief auszustellen. Wer legitimiert ist, das Widerstandsrecht der Bevölkerung von Gaza auszuüben, muss natürlich die Regeln des humanitären Völkerrechts, die auch für nicht-staatliche Akteure gelten, beachten.

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Staatsräson ungeeignet als leitendes Motiv deutscher Außenpolitik

Ambos zieht aus seiner Analyse den Schluss, dass der Begriff der Staatsräson ungeeignet ist, die besondere historische Verantwortung Deutschlands gegenüber Juden und Jüdinnen weltweit auszudrücken. Die Verantwortung gegenüber dem Staat Israel sei demgegenüber nur Mittel zum Zweck und bestehe nur, solange dieser Staat die Sicherheit von Juden tatsächlich garantiere. Sei dies nicht mehr der Fall, so müsse Deutschland seine Unterstützung entziehen. Denn auch gutgemeinte "Toleranz" gegenüber einer Regierung, die de facto diese Sicherheit gefährdet, wäre in ihren Auswirkungen tatsächlich ein "Verrat" an der historisch-moralischen Verantwortung Deutschlands.

Aus dem "Zivilisationsbruch" des Holocaust und des deutschen Aggressions- und Vernichtungskriegs leitet Ambos zugleich eine besondere Verpflichtung ab, das Völkerrecht einzuhalten und die Menschenrechte weltweit zu verteidigen – auch gegenüber Israel und zum Schutz der Palästinenser.

Als Rezensentin kann ich diesem Fazit nur zustimmen. Indem sich die Bundesregierung im Banne der Doktrin von der Staatsräson auf EU-Ebene wirksamen Maßnahmen zur Durchsetzung des Völkerrechts gegenüber Israel entgegenstellt, leistet sie den Juden einen Bärendienst. Das völkerrechtswidrige Verhalten Israels führt nicht nur weltweit zur Zunahme von Antisemitismus. Es gefährdet letztlich, wie die Vereinigung Israeli Law Professors‘ Forum for Democracy (ILPFD) in einem Statement vom 19. Mai 2025 warnend hervorhebt, die Existenz des Staates Israel selbst.

Kai Ambos, "Staatsräson nach Gaza – Das deutsch-israelische Verhältnis und das Völkerrecht", erschienen am 28. Mai 2026 im Campus Verlag, 259 Seiten, 32 Euro, ISBN 978-3-593-52260-9

Ninon Colneric

Ninon Colneric war Honorarprofessorin an der Universität Bremen, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Richterin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und europäische Co-Dekanin der China-EU School of Law in Peking. Nun ist sie freiberuflich tätig.

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Rezension "Staatsräson nach Gaza": . In: Legal Tribune Online, 03.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60332 (abgerufen am: 18.07.2026 )

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