Druckversion
Freitag, 14.08.2026, 20:51 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/rechtsgeschichte-trans-gender-inter-sexuell
Fenster schließen
Artikel drucken
16938

Rechtsgeschichte der Genderfragen: Junge oder Mäd­chen? Soll es selbst ent­scheiden

von Martin Rath

20.09.2015

Fragebogen: Geschlecht

Bild: © lagom - fotolia.com

Besorgte Eltern mögen meinen, der Streit um die Sexualkunde-Lehrpläne in Baden-Württemberg behandle eine neue gesellschaftliche Frage. Doch schon in der Rechtsgeschichte findet Martin Rath überraschende Lösungen so mancher Genderfrage.

Anzeige

Die Polizei aufzusuchen, war unvermeidlich und mutig zugleich. Anfang Dezember 1938 meldete sich die 1894 in Wien geborene Emma K. bei der Kriminalpolizeileitstelle Wien, einer Behörde, die nach der "Wiedervereinigung" Österreichs mit dem Deutschen Reich dem "Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei" unterstand. Emma K. gab zu Protokoll, dass sie seit ihrem 26. Lebensjahr Männerkleidung trage, weil sie sich aus Veranlagung als Mann fühle und auch, weil ihre berufliche Existenz als Photografengehilfin von ihrem Auftreten als Mann profitiert habe.

Bei der Polizei meldete sich Emma K., die seit 1920 unter dem Namen ihres verschollenen Bruders Rudolf lebte und behördlich registriert war, weil sie das Wehrbezirkskommando aufgefordert hatte, sich auf ihre Diensttauglichkeit hin untersuchen zu lassen. Sie konnte belegen, dass sie mit dem Einkommen auch ihre Pflegemutter unterhielt. Zudem legte sie, die sich nun gegenüber der Polizei als "Transvestitin" enttarnte, Wert auf die Feststellung, trotz ihrer Neigung, sich als Mann zu fühlen, "unbescholten" sei: Zwischen 1852 und 1971 sah das Strafgesetz für das Kaisertum und die Republik Österreich für gleichgeschlechtliche Handlungen von Frauen wie Männern gleichermaßen "schweren Kerker" von einem bis fünf Jahren vor.

Geschlechterwechsel im Österreich der NS-Zeit

Den barbarischen Umgang des NS-Staats mit Menschen vor Augen, die man für seelisch und/oder körperlich abartig hielt, würde man einen fatalen Ausgang der Sache erwarten: Man denke an Strafverfolgung wegen Personenstandsfälschung, Maßnahmen der mörderischen Psychiatrie dieser Zeit oder justizfreie Inhaftierung – zumal der "Reichsführer SS" als Behörde auch noch eingebunden wurde.

Doch in diesem Fall, den die Wiener Juraprofessorin Ilse Reiter-Zatloukal in einer Studie über Geschlechterwechsel in der NS-Zeit ausführlich darstellt, geschah mit Emma K. nichts dergleichen. Seitens der Polizei wurde eine ärztliche Untersuchung angeordnet, die ergab, dass Emma K. keine biologischen Merkmale aufwies, die zu Zweifeln an ihrer weiblichen Existenz hätten Anlass geben können.

Auf dringendes Anraten der Wiener Kriminalpolizei stellte Emma K. bei der Polizeibehörde ihres Wohnorts St. Pölten den Antrag auf Bewilligung des Tragens von Männerkleidung und Namensänderung. Vertreten wurde sie/er dabei von einem Rechtsanwalt, der unter anderem ausführlich darstellte, wie mädchenuntypisch sich Emma K. schon von Kindesbeinen an verhalten habe.

Acht Monate nach der Selbstanzeige bei der Wiener Kriminalpolizei kam aus Berlin vom "Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei" der Bescheid: "Ich bin damit einverstanden, daß der Emma K. in Anbetracht ihrer ärztlich festgestellten seelischen Abart die Genehmigung zum Tragen von Männerkleidung erteilt wird. […] Wegen der notwendig werdenden Namensänderung ersuche ich das Weitere zu veranlassen."

Positive Nebenwirkung eines schlechten Gesetzes

Der St. Pöltener Rechtsanwalt konnte nun, gegen gewisse Widerstände bei den örtlichen Behörden, die Namensänderung von Emma in Rudolf K. betreiben – gestützt auf die Autorität der Berliner Behörde und auf der Grundlage des "Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" vom 5. Januar 1938 (RGBl. I, S. 9). Emma/Rudolf K. starb 65-jährig im Nachkriegsösterreich, friedlich und nicht verfolgt.

Dessen erkennbarer Zweck bestand zwar eigentlich kaum darin, den heute so genannten Inter- oder Transsexuellen oder Transgenderpersonen das bürgerliche Leben zu erleichtern. Vielmehr ging es darum, jüdischen Deutschen, die einen "arischen" Namen angenommen hatten, diesen wieder zu nehmen, sowie "arischen" Deutschen die Möglichkeit zu geben, insbesondere "slawische" Namensbestandteile loszuwerden (zum Beispiel aus einem Raczinski ein Rath zu machen).

Reiter-Zatloukal merkt zu diesem Vorgang – ein bisschen verwundert – an, dass unter anderem im Fall von Herrn K. unter den Bedingungen des NS-Staats die rechtliche Anerkennung einer untypischen Geschlechteridentität ohne biologischen Befund oder medizinisch-operative Eingriffe möglich war – während sich die deutsche und österreichische Rechtsordnung sich dem in der Nachkriegszeit, teils bis heute, verweigerten.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Nazis erlauben legalen Geschlechterwechsel

  • Seite 2:

    Gender- und Identitätsfragen in der Rechtsgeschichte

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Martin Rath, Rechtsgeschichte der Genderfragen: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16938 (abgerufen am: 14.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Homosexualität
    • Rechtsgeschichte
    • trans
    • Transsexuelle
Ein Mann schaut mit verkniffenen Augen in die Kamera, seine Lippen deuten ein Lächeln an 09.08.2026
Kultur

Rechtsgeschichte:

Juristen und die Zuver­sicht

In Deutschland wird gern gemeckert, egal ob am Stammtisch oder beim Smalltalk. In Deutschland haben aber auch Gerichte schon mehrfach entschieden, wie man Zuversicht säen, steuern und stärken kann. Vielleicht liegt darin ja eine Lösung?

Artikel lesen
Der Hinweis "Zum Luftschutzraum" ist an der Wand einer Kellertreppe angebracht. 02.08.2026
Rechtsgeschichte

Luftschutzräume in der Rechtsprechung:

Wer Bunker mag, sollte in die Schweiz aus­wan­dern

Während man sich in Westdeutschland noch mit der Beseitigung alter Bunker befasste, begann die Schweiz in den 1960er Jahren, sie flächendeckend zu bauen. Die Gründe dafür liegen auch im juristischen Untergrund verborgen.

Artikel lesen
Bas, Klingbeil und Hubig bei einer Sitzung in Berlin 28.07.2026
Diskriminierung

Union trägt SPD-Vorschlag nicht mit:

"Kon­se­qu­enter gegen Gefährder statt Grund­ge­setz­än­de­rung"

Nach dem Attentat auf den CSD unternimmt die SPD einen neuen Anlauf, das Diskriminierungsverbot in Art. 3 GG um das Merkmal "sexuelle Identität" zu ergänzen. Die nötige Mehrheit im Bundestag ist jedoch unwahrscheinlich, die Union will nicht.

Artikel lesen
Eine Frau sitzt an einem Büroschreibtisch und meditiert. 26.07.2026
Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte:

Acht­sam­keit hat man zu haben

Die russische Regierung verlangt Achtsamkeit ebenso wie buddhistische Meditationen oder psychotherapeutische Heilung. Zivilrechtlich von Nutzen, kann Achtsamkeit steuerrechtlich teuer werden. Beobachtungen zu einem Begriff nahe der Phrase.

Artikel lesen
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) 24.07.2026
Transrechte

Sachsens Justizministerin fordert Anpassungen vom Bundesgesetzgeber:

"Jeder Ein­zel­fall bringt die Öff­ent­lich­keit gegen das ­Selbst­be­stim­mungs­ge­set­z auf"

Marla Svenja Liebich wird in ein Männergefängnis verlegt. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert erläutert im Interview, warum sie trotzdem Anpassungen des Selbstbestimmungsgesetzes fordert und wie diese aussehen könnten. 

Artikel lesen
Thüringens Justizministerin Beate Meißner unterhält sich mit Bundesministerin Stefanie Hubig auf der Jumiko-Herbsttagung, 07.11.2025. 21.07.2026
Strafvollzug

Sexualstraftäter(in) in Frauengefängnis verlegt:

Thürin­gens Jus­tiz­mi­nis­terin for­dert SBGG-Ände­rung, dabei liegt die Lösung in ihrer Hand

Der Fall einer verurteilten Person mit geändertem Geschlechtseintrag entfacht erneut die Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz. Dabei liegt das Problem im Thüringer Justizvollzugsrecht – und eine Gesetzesänderung ist schon auf dem Weg.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Li­ti­ga­ti­on

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von CMS
Er­fah­re­ne/r Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

CMS, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Part­ne­rin (w|d|m) ge­sucht – Ar­beits­recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Morrison & Foerster LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/x/m) Ar­beits­recht

Morrison & Foerster LLP, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Open House

10.09.2026, Bonn

Logo von White & Case
Private Equity-Workshop

03.09.2026, Frankfurt am Main

Aktuelles: Übergang vom Erwerbsleben in die Rente

24.08.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Praktiker-Webinar Vom Listenplatz zur Zulassung – Das neue Berufsrecht der Insolvenzverwalter [§ 15

25.08.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Green Claims 2026: Finden. Prüfen. Rechtssicher steuern

26.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH