Worüber denkt ein Professor der Jurisprudenz nach, wenn er erfährt, dass er nur noch wenige Monate zu leben hat? Nimmt sein Denken über Recht und Gerechtigkeit an Schärfe zu oder löst es sich in Gelassenheit auf?
Das sind keine ganz unmöglichen Fragen. Auch sind sie nicht indiskret, sie wurden öffentlich beantwortet. "Nach dem Röntgenbild ist die Blase nicht mehr schön rund", beschreibt der Schweizer Strafrechtsgelehrte und Rechtsphilosoph Peter Noll den Befund, "sondern hat die Form eines stark abnehmenden Mondes". Im Dezember 1981 erhielt Noll die Diagnose, an Blasenkrebs erkrankt zu sein. Im Tagebuch hält er fest: "Auf meine Fragen: Geschlechtsverkehr sei nicht mehr möglich, da es keine Erektion mehr gibt, doch sonst keine wesentliche Beeinträchtigung. Wandern, Sport in mässigem Umfang, sogar Ski fahren, die Patienten, die die kritischen fünf Jahre überlebt haben, haben sich alle an das beschnittene Leben gewöhnt."
Ein halbes Jahr nach der Diagnose notiert Noll in seinem Tagebuch, dass die "Krebsbüchlein" zu einer "eigentlichen Literaturgattung" geworden seien: "Immer mehr Krebskranke, vor allem junge Frauen, die wissen, dass sie sehr bald sterben müssen, schreiben über ihren Zustand, ihre Gefühle, das Wegbleiben des Lebens, die Reaktionen der anderen, die meistens nur von Hilflosigkeit und Verlegenheit geprägt sind."
Peter Nolls "Diktate über Sterben und Tod", 1984 von seinem Freund Max Frisch (1911-1991) veröffentlicht, gehören nicht in diese Kategorie der rein gefühligen Krankenliteratur.
Trotzköpfigkeit als Vorzug der Strafrechtler?
Auf die routinierte Auskunft seines Arztes, es gebe eine Überlebenswahrscheinlichkeit von vielleicht 50 Prozent, nach Entfernung der Blase und einem künstlichen Ausgang, erklärt Noll unverzüglich, dass er einer solchen Operation keinesfalls zustimmen werde. Er verdankt es vermutlich auch seinem akademischen Titel, dass keine nachdrücklichen Versuche der Ärzte folgen, ihn umzustimmen.
Peter Noll, der 1926 als Kind einer Schweizer Pfarrersfamilie zur Welt kam, zählte in den 1960er Jahren neben Claus Roxin und Werner Maihofer zu den Initiatoren eines Alternativentwurfs zum deutschen Strafgesetzbuch. Damals ging es noch darum, das Strafrecht zu liberalisieren und den Strafvollzug zu humanisieren, nicht darum, dem Strafgesetzbuch und der Prozessordnung stets neue Daumenschrauben nach dem geistigen Vermögen von Polizeigewerkschaftsfunktionären anzulegen, wie man es heute tut.
Eine Geisteshaltung, die man bei Strafverteidigern und Strafrechtskritikern vermuten möchte, ganz sicher bei Intellektuellen vieler Professionen, findet dagegen Noll in einem Augenblick bald nach der Diagnose. Vermutlich eine Haltung, die auch gegen wohlmeinende Autorität immunisiert: "Ich stosse wieder auf eine von meinen Eigenschaften, die mir eigentlich längst vertraut sein sollte. Obwohl eher Zweifler und Zögerer von Natur aus, neige ich zu brüsken, schnellen und radikalen Entschlüssen in Krisensituationen, die mich selber betreffen."
Recht: Stachel in der Fettmasse der Macht
Böse Worte findet Noll über die Menschen, mit denen allzu viel Staat zu machen ist. Er könne keine Menschen ertragen, die gerne Macht ausübten, wahrscheinlich deshalb habe er das Rechts studiert. Dass aus ihm ein skeptischer Jurist geworden sei, hänge wohl damit zusammen, wie verhasst ihm Menschen seien, die auch noch nach der Macht drängten: "Noch verhasster sind mir die Menschen, die die Macht in der Verkleidung des Rechts ausüben. Das Recht muss, will es sich bewahren, der Stachel in der Fleischmasse und Fettmasse der Macht sein."
Unkritische Juristen, seien "etwas vom Schlimmsten, was uns das gegenwärtige System beschert hat". Noll, der selbst seit 1974 ordentliches Mitglied des Kassationsgerichts von Zürich war, ist selbst Stachel im Fleisch: "Am übelsten sind die höheren Kader, weil sie zusätzlich zur positivistischen juristischen Borniertheit die Überheblichkeit des höheren Ranges besitzen."
Machtanalyse – keine akademische Aufgabe
Das wären nur bittere Worte eines Mannes, der weiß, dass er bald sterben wird. Schlechte Laune ist soweit verständlich, aber nicht zielführend. Noll verbindet sie mit dem Nachdenken über eine seiner akademischen Leistungen, den Versuch, Rechtsphilosophie nicht als Reflexion zu betreiben, was "abstrakt im Recht recht wäre", sondern als "Machtanalyse".
Hier verbinden sich biografische Selbstreflexion und Nachdenken über Staat und Gesellschaft: "Schon in den ersten Semestern, begann ich mich mit der Frage zu beschäftigen, warum eigentlich das Studium ausschliesslich der Anwendung der bestehenden Gesetze auf konkrete Fälle gewidmet ist und warum nicht zugleich die viel wichtigere Frage gestellt wird, ob diese Gesetze richtig sind und wie man sie machen muss, damit sie gerecht, zweckmässig und für den Bürger verständlich sind."
Noll, der sein Studium in den 1940er Jahren begann und 1955 zum Privatdozenten an der Universität Basel berufen wurde, hält als Reaktion des akademischen Betriebs auf den fragenden Studenten fest: "Das war für die damaligen Juristen eine ganz und gar unjuristische, vielmehr rein politische Frage."
Martin Rath, Krebsbüchlein eines Juristen: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17235 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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