Druckversion
Donnerstag, 14.05.2026, 08:49 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/rechtsgeschichte-reichsgericht-hamburger-stauerei-kommunismus-ns-regime
Fenster schließen
Artikel drucken
20403

Historische Urteile: Das Reichs­ge­richt trickst einmal mehr

von Martin Rath

28.08.2016

Reichgericht in Leipzig

Bild: Bundesarchiv, Bild 102-00673 / CC-BY-SA 3.0, Quelle, Zuschnitt uns Skalierung durch LTO

Der Kommunismus gilt als Feind, doch Russland als Freund – ein Dilemma, das Richtern nach der NS-Machtergreifung im Falle einer Hamburger Stauerei zum Verhängnis werden konnte. Worum es 1936 ging und wie das Reichsgericht einen Ausweg fand.

Anzeige

In ihrem harmlosen Teil wird sich die Entscheidung des Reichsgerichts vom 28. August 1936 vermutlich auch nach dem Zweiten Weltkrieg noch eine Weile in den Kommentaren zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gehalten haben, bevor sich dann Urteile seiner ideellen Nachfolgeeinrichtung – des Bundesgerichtshofs – schneller greifen und flüssiger zitieren ließen.

Was war der Fall? Ein Außenhandelsunternehmen in Berlin sah sich mit einer Werklohnforderung konfrontiert. Gegen diese Forderung wollte es Schadensersatzansprüche aufrechnen, weil das beauftragte Unternehmen – eine Stauerei im Hamburger Hafen – nicht korrekt gearbeitet habe.

Das Reichsgericht erklärte, dass es sich hier nicht um einen Vorgang der Aufrechnung handeln müsse, sondern dass die beiden Ansprüche aus dem Werkvertrag rein rechnerisch, gleichsam von Beginn an, abzurechnen gewesen sein könnten, ohne wie eigenständige Forderungen behandelt zu werden.

Ein Präfix wird gewechselt und schon sieht die Welt normativ ganz anders aus: Eine Abrechnung liegt zeitlich vor einer Aufrechnung und sie erleichtert der Justiz womöglich etwas die Arbeit, weil in Geschäftsbeziehungen weniger eigenständige Ansprüche umhergeistern, die der Aufrechnung zugänglich sind.

Alltagsgeschäft eines Revisionsgerichts, möchte man denken. Kein Grund, sich diesen Vorgang in der Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen (RGZ 152, 111–113, Az. VII 56/36) näher anzuschauen – oder?

Vermögensgegenstand: Stauerei in Hamburg

Interessanter wird es beim Blick auf die Parteien des Verfahrens beziehungsweise ihre Rechtsvorgänger. Als Kläger trat der "Hamburgische Staat" auf, beklagt war die "Deutsch-Russische Lager- und Transport-Gesellschaft mbH in Liquidation", auch unter der Kurzform "Derutra" bekannt.

Im September 1933 hatte die Hamburger Polizeibehörde das Vermögen des Stauereibetriebs "Einheit" G.m.B.H., ansässig an den Vorsetzen 42 im Hamburger Hafen, eingezogen. Rechtsgrundlage war das "Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens" vom 26. Mai 1933.

Anders als zu erwarten, befanden sich im Eigentum der Kommunistischen Partei Deutschlands zu Zeiten der Weimarer Republik nicht allein Medienunternehmen (Druckereien und Verlage) und einige Immobilien wie das sogenannte Karl-Liebknecht-Haus am Berliner Bülowplatz (heute Rosa-Luxemburg-Platz), sondern eben auch eine Stauerei in Hamburg. Die Belege hierzu bewahrt heute das Bundesarchiv auf. Eine elitär-undemokratische Partei mit Weltherrschaftsanspruch führt im wichtigsten deutschen Hafen ein Logistik-Unternehmen - man darf sich seinen Teil dazu denken.

Gesetz über entschädigungslose Enteignung

Die Reichsregierung hatte am 26. Mai 1933 das "Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens" beschlossen. Nur nebenbei: Leider gibt die Formulierung heute kaum jemals jenen Medienschaffenden zu denken, die davon fabulieren, "die Bundesregierung" habe "ein Gesetz beschlossen". Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 lässt dies nicht als harmlosen journalistischen Lapsus erscheinen.

Jedenfalls erlaubte Das Einziehungs-Gesetz den "obersten Landesbehörden" oder den "von ihnen bestimmten Stellen", "Sachen und Recht der Kommunistischen Partei Deutschland und ihrer Hilfs- und Ersatzorganisationen sowie Sachen und Rechte, die zur Förderung kommunistischer Bestrebungen gebraucht oder bestimmt sind, zugunsten des Landes einzuziehen". Zudem ermöglichte es die Legalisierung wilder Beschlagnahmen in der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes.

Spezifische Gläubiger, insbesondere Vermietern und Lieferanten unter Eigentumsvorbehalt, blieben nach § 3 in ihren Rechten unberührt, es sei denn, sie standen selbst im Verdacht, der kommunistischen Idee gedient zu haben.

§ 4 des Gesetzes über den Einzug kommunistischen Vermögens gab vor: "Zur Vermeidung von Härten können aus dem eingezogenen Vermögen Gläubiger der von der Einziehung Betroffenen befriedigt werden."

Im nationalsozialistischen Staat bildete eine solche Norm die Grundlage für etwas, was – sei es als approximatives Ideal, sei es als böse Unterstellung von dritter Seite – das Charisma nicht nur deutscher Sicherheitspolitiker ausmacht: ein justizfreier Hoheitsakt. Wer seine Forderungen gegen einen vermeintlichen oder tatsächlichen Anhänger der bolschewistischen Weltbewegung kraft Polizeiverfügung verloren hatte, war nach diesem Gesetz auf die Gnade der verfügenden Behörde angewiesen.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Der eigentliche Streit hinter dem Streit

  • Seite 2:

    Bevor Russland zum Feind wurde

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Martin Rath, Historische Urteile: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20403 (abgerufen am: 16.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Nationalsozialismus
    • Rechtsgeschichte
Das neue Reichsgerichtsgebäude in Leipzig um 1900 09.05.2026
Rechtsgeschichte

Als französisches Recht in Deutschland galt:

Une­he­liche Kinder und Mütter plan­mäßig sch­lechter ges­tellt

Vor 125 Jahren wurde entschieden, wie weit eine berüchtigte Regelung des französischen Familienrechts in Deutschland noch anzuwenden war. Das Urteil führt in patriarchale Zeiten zurück – und in einen radikalen deutschen Föderalismus.

Artikel lesen
Petr Bystron 07.05.2026
AfD

Doch keine "Hitlergruß"-Collage:

LG Mün­chen I spricht AfD-ler Petr Bys­tron frei

AfD-Politiker Petr Bystron wurde 2025 wegen der Verwendung von NS-Kennzeichen vom AG München verurteilt. Er hatte eine Montage von Angela Merkel und Bettina Wulff mit durchgestrecktem Arm gepostet. Das LG hat dieses Urteil jetzt aufgehoben.

Artikel lesen
Kristallkugel und andere Dinge, die ein:e Wahrsager:in so braucht 12.04.2026
Esoterik

Wahrsagerei in der Rechtsgeschichte:

Als der Blick in die Kri­s­tall­kugel strafbar war

Zwar macht sich sogar die amtliche Statistik womöglich über Hellseherei lustig. Doch ist sie noch freundlich im Vergleich zum juristischen Urteil über esoterische Künste. Das zeigt eine Auswahl zum Verhältnis von Justiz und Wahrsagerei.

Artikel lesen
Matthias Moosdorf 2024 bei einer Bundestagssitzung 08.04.2026
AfD

Verhandlung vor der Staatsschutzkammer:

Anklage gegen AfD-Abge­ord­neten Mat­thias Moos­dorf zuge­lassen

Matthias Moosdorf soll einen Parteikollegen im Reichstagsgebäude mit Hitlergruß begrüßt haben. Nun muss der sächsische AfD-Abgeordnete vor Gericht. Der Prozess soll vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin I stattfinden.

Artikel lesen
Eine Menschenmenge beobachtet den Mauerbau, während Soldaten präsent sind. Ein prägender Moment der deutschen Teilungsgeschichte. 05.04.2026
Feuilleton

UN-Gedenktage, DDR-Flüchtlinge und BRD-Richter:

Hin und wieder ans Gewissen denken

Die Vereinten Nationen haben den 5. April zum "Internationalen Tag des Gewissens" erklärt. Derartige Gedenktage lassen sich leicht kritisieren. Gerade das deutsche Recht verweist jedoch häufiger als man denkt auf diese psychische Instanz.

Artikel lesen
Ein Mitarbeiter platziert am 15.04.2015 in Bonn im Haus der Geschichte den Schabowski-Zettel. 24.03.2026
Rechtsgeschichte

Stiftung nimmt Revision zum BVerwG zurück:

Haus der Geschichte nennt Ver­käufer des Scha­bowski-Zet­tels

Wer verkaufte den legendären Schabowski-Zettel zur Maueröffnung für 25.000 Euro? Lange weigerte sich das Haus der Geschichte, den Namen zu nennen. Jetzt nimmt die Stiftung ihre Revision gegen die letzte OVG-Entscheidung zurück.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ber­lin

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Le­gal Coun­sel / Ju­rist (m/w/d) – Ar­chi­tek­ten-, Bau-, Ver­trags- und...

RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düs­sel­dorf

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Köln

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Stutt­gart

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Krypto: Umsatzsteuer

27.05.2026

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

26.05.2026

Die 3 wichtigsten Vertragsklauseln für Agenturen

27.05.2026

Intensivkurs KI für Anwaltskanzleien Modul 1: Basis-Einführung in KI, Prompting und Anwendungsfälle

27.05.2026

Verteidigung in Cannabis-Strafverfahren

27.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH